Sonderprüfungen in der Internen Revision
Mythos Sonderprüfung – Entzauberung einer Exotin
Eine aktuelle Bestandsaufnahme zu den Sonderprüfungen in der Internen Revision
Von Michael Bünis, Thomas Gossens
(17.03.16) - Intuitiv werden unter dem Begriff Sonderprüfung in der Internen Revision alle Prüfungen zusammengefasst, die weder Bestandteil des ursprünglich genehmigten Jahresprüfungsplans waren noch im Rahmen einer regulären, genehmigten und risikoorientierten Anpassung in den Jahresprüfungsplan aufgenommen wurden. Möchte man sich aber im Detail zum Thema Sonderprüfung informieren, so wird man trotz der operativen Bedeutung in der Revisionsliteratur nicht schnell und umfassend fündig. Dabei stellt sich eine Vielzahl von Fragen: Wer kann eine Sonderprüfung beauftragen? Wer ist an einer Sonderprüfung beteiligt? Wie läuft eine Sonderprüfung ab? Wann und wie endet eine Sonderprüfung? Wie wird über eine Sonderprüfung berichtet? Wie wird sie dokumentiert? Wie sieht der Qualitätssicherungsprozess aus? Der nachfolgende Artikel greift diese Fragen auf und gibt vor dem Hintergrund aktueller Veränderungen in der Corporate Governance Antworten für die Interne Revision.
Auf den ersten Blick scheint die Sonderprüfung ein Relikt aus vergangenen Revisionstagen zu sein. Als die Methoden der Corporate Governance
in den Unternehmen noch nicht so ausgefeilt waren und die Innenrevision einer eher starren Prüfungsplanung auf Basis einer über einen längeren Zeitraum angelegten Mehrjahresplanung folgte, war die Sonderprüfung das probate und flexible Mittel, um kurzfristig auf besondere Risiken im Unternehmen zu reagieren. Die Innenrevision agierte als "Sondereinsatzkommando" der Geschäftsleitung und konnte in gebotenen Fällen auch eigeninitiativ prüfen
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 1, 2016, Seite 14 bis 23) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.
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Im Überblick
Zeitschrift Interne Revision (ZIR)
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ESG im Vertrieb: Ein Prüfungsleitfaden
Zunehmend wird von den Unternehmen erwartet, dass sie Themen aus Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social, Governance; ESG) in ihre formalen Geschäftsprozesse einbeziehen. Hierbei ist nach der Produktion der Vertrieb einer der emissionsträchtigsten Unternehmensbereiche. Aus diesem Grund sind auch bei einer Prüfung des Vertriebs ESG-Aspekte nicht zu vernachlässigen. Wurden bisher ESG-Aspekte im Vertrieb nicht betrachtet, kann die Interne Revision unterstützen, Risiken und Chancen aufzudecken. Mit diesem Prüfungsleitfaden teilt der DIIR-Arbeitskreis "Revision des Vertriebs" seinen Erfahrungsschatz aus dem Bereich ESG im Vertrieb.
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KRITIS und die Interne Revision
Seit Einführung des IT-Sicherheitsgesetzes 2015 sind Betreiber kritischer Infrastrukturen gesetzlich angehalten, die für die kritische Dienstleistung erforderlichen IT-Systeme und IT-Netzwerke gegen Cyberangriffe und IT-Störungen systematisch nach Stand der Technik zu schützen und IT-Sicherheitsvorfälle an die Behörden zu melden. Hiermit einher geht gemäß § 8a BSI-Gesetz (BSIG) auch die Pflicht, die Einhaltung der Vorgaben alle zwei Jahre unabhängig überprüfen zu lassen. Mit drei Praxisbeispielen zur Begleitung dieser Prüfung durch die Interne Revision beschäftigt sich dieser Artikel.
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Rahmenwerk des IIA
Im IPPF-Evolution-Projekt des Institute of Internal Auditors (IIA) wurden während der Jahre 2021 bis 2023 die neuen Global Internal Audit Standards entwickelt. Im Zuge des Projekts hat sich das IIA auch einen Rahmen gegeben, der sicherstellt, dass die Standards unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses entwickelt werden. Es ist wichtig, dass die Standards nicht nur die Erwartungen des Berufsstandes der Internen Revision selbst wiedergeben, sondern dass sie auch mit den Erwartungen anderer und verwandter Professionen, von Aufsichtsbehörden, Regierungsorganisationen, multinationalen Organisationen und der Öffentlichkeit insgesamt übereinstimmen.
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Keine Verpflichtungen für Angreifende
Die Kenntnis rund um das Thema Social Engineering erfordert in einem nächsten Schritt ein Wissen bezüglich der konkreten Bedrohungstaktiken und -techniken. Eine ausführliche Darstellung bietet das MITRE- Att@ck-Modell, wobei aus der Gesamtsystematik nur die Angriffsvektoren verwendet werden, die zum Social Engineering passen. Insbesondere sind hier die ersten vier Phasen angesprochen.
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DORA-Basispapier
In den ersten drei Teilen dieses Beitrags haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung, die speziellen technischen Standards sowie Details zu den Inhalten des Kapitels II (IKT-Risikomanagement), des Kapitels III (Behandlung, Klassifizierung und Berichterstattung IKT-bezogener Vorfälle) und des Kapitels IV (Testen der digitalen operationalen Resilienz) vorgestellt. In diesem Artikel wird nun das letzte Kapitel (Management des IKT-Drittparteienrisikos) näher beleuchtet.