Sonderprüfungen in der Internen Revision


Mythos Sonderprüfung – Entzauberung einer Exotin
Eine aktuelle Bestandsaufnahme zu den Sonderprüfungen in der Internen Revision

Von Michael Bünis, Thomas Gossens

(17.03.16) - Intuitiv werden unter dem Begriff Sonderprüfung in der Internen Revision alle Prüfungen zusammengefasst, die weder Bestandteil des ursprünglich genehmigten Jahresprüfungsplans waren noch im Rahmen einer regulären, genehmigten und risikoorientierten Anpassung in den Jahresprüfungsplan aufgenommen wurden. Möchte man sich aber im Detail zum Thema Sonderprüfung informieren, so wird man trotz der operativen Bedeutung in der Revisionsliteratur nicht schnell und umfassend fündig. Dabei stellt sich eine Vielzahl von Fragen: Wer kann eine Sonderprüfung beauftragen? Wer ist an einer Sonderprüfung beteiligt? Wie läuft eine Sonderprüfung ab? Wann und wie endet eine Sonderprüfung? Wie wird über eine Sonderprüfung berichtet? Wie wird sie dokumentiert? Wie sieht der Qualitätssicherungsprozess aus? Der nachfolgende Artikel greift diese Fragen auf und gibt vor dem Hintergrund aktueller Veränderungen in der Corporate Governance Antworten für die Interne Revision.

Auf den ersten Blick scheint die Sonderprüfung ein Relikt aus vergangenen Revisionstagen zu sein. Als die Methoden der Corporate Governance
in den Unternehmen noch nicht so ausgefeilt waren und die Innenrevision einer eher starren Prüfungsplanung auf Basis einer über einen längeren Zeitraum angelegten Mehrjahresplanung folgte, war die Sonderprüfung das probate und flexible Mittel, um kurzfristig auf besondere Risiken im Unternehmen zu reagieren. Die Innenrevision agierte als "Sondereinsatzkommando" der Geschäftsleitung und konnte in gebotenen Fällen auch eigeninitiativ prüfen

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 1, 2016, Seite 14 bis 23) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.

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Im Überblick

Zeitschrift Interne Revision (ZIR)

  • Inhalt der weiteren DORA-Checklisten

    In den ersten zwei Teilen des Beitrags (ZIR 6/24 und ZIR 1/25) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben sowie nähere Inhalte des Kapitels II (IKT-Risikomanagement) und die Inhalte von Artikel 6 bis 12 erläutert. Diese Prüfungscheckliste befindet sich auf dem Stand der DORA-Basisverordnung. Daneben müssen auch die mittlerweile veröffentlichten technischen Standards (RTS) ergänzend berücksichtigt werden.

  • Risikobewertung & Rolle der Revision bei KI

    In der Unternehmenswelt gewinnt künstliche Intelligenz (KI) zunehmend an Bedeutung. Sie stellt Organisationen vor neue Chancen und Herausforderungen. Der Einsatz von KI bietet vielfältige Möglichkeiten, von der Automatisierung über prädiktive Analysen bis hin zur Optimierung interner Prozesse. Doch gleichzeitig sind klare Governance-Strukturen und ein durchdachtes Risikomanagement unerlässlich, um regulatorische Anforderungen zu erfüllen und ethische Fragestellungen zu adressieren.

  • ESG-Leitbild der Internen Revision

    Mit der fortschreitenden Entwicklung im Bereich ESG (Environmental, Social, Governance), einschließlich der Verabschiedung nationaler Gesetze und Vorschriften sowie internationaler Richtlinien und Standards, kann sich heute kein Unternehmen mehr den ESG-Themen entziehen. Auch die Interne Revision muss ihre Beratungs- und Prüfungsleistungen auf die mit den Unternehmensoperationen verbundenen ESG-Themen erweitern, um die Erreichung der Unternehmensziele zu fördern und einen Beitrag im öffentlichen Interesse zu leisten.

  • Nachhaltigkeitsexpertise als Kernkompetenz

    Durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verbreitert sich das Tätigkeitsprofi l der Internen Revision, des Aufsichtsrats und des Abschlussprüfers. Dies zieht unweigerlich kontroverse Diskussionen zum Besetzungsprofi l und zur künftigen Kooperation zwischen den drei Instanzen nach sich. Der vorliegende Beitrag zielt auf eine normative Analyse und Darstellung empirischer Befunde zum Einfluss von CSRD und CSDDD auf das Tätigkeits- und Besetzungsprofi l von Aufsichtsrat, Interner Revision und Abschlussprüfer ab.

  • DORA-Basispapier

    Im ersten Teil des Beitrags (ZIR 6/2024) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben und die Vorgehensweise der risikoorientierten Prüfungsplanung, die DORA erstmals ab 2025 bei den in Art. 2 der DORA-Basisverordnung aufgeführten Unternehmen anwendet, dargestellt. Es soll sich nach Angaben der BaFin um schätzungsweise 3.600 Unternehmen handeln, die im Anwendungsbereich liegen, und damit von der DORA-Umsetzung in Deutschland betroffen sind.

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