Balanced Scorecard für die Interne Revision


Eine Scorecard für die Interne Revision zur Unterstützung guter Corporate Governance und zur Sicherung der Revisionsqualität
Mit der Scorecard können die Revisionstätigkeiten mit den strategischen und operativen Zielen verbunden werden


Von Prof. Dr. Marc Eulerich

(18.07.11) - Trotz der bereits seit mehreren Jahren anhaltenden Diskussion über den Wertbeitrag, die Qualitätsmessung und die Qualitätssicherung der Internen Revision haben sich noch nicht die an den IIA-Standards orientierten, allgemein anwendbare Instrumente etablieren können. Diese Instrumente sollen die Revision als wichtigen Bestandteil der Corporate Governance im Unternehmen gezielt aufstellen und die Leistungsfähigkeit der einzelnen Revisionsabteilungen intern und extern kommunizieren. Integrierte Systeme zur Steigerung der Effektivität und Effizienz unterstützen nicht nur die Perspektive der internen Qualitätssicherung, sondern verdeutlichen auch die Kapazität und das Potenzial der Internen Revision.

Die Balanced Scorecard ist ein Instrument, welches per Definitionem den Ausgleich zwischen unterschiedlichen Perspektiven und Interessen unterstützt. Wie dieses Instrument für die Arbeit und Informationsgenerierung innerhalb der Revision aussehen kann, zeigt der folgende Beitrag.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 3, 2011, Seite 132 bis 138) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.

Zeitschrift Interne Revision - Fachzeitschrift für Wissenschaft und Praxis

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Im Überblick

Zeitschrift Interne Revision (ZIR)

  • Inhalt der weiteren DORA-Checklisten

    In den ersten zwei Teilen des Beitrags (ZIR 6/24 und ZIR 1/25) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben sowie nähere Inhalte des Kapitels II (IKT-Risikomanagement) und die Inhalte von Artikel 6 bis 12 erläutert. Diese Prüfungscheckliste befindet sich auf dem Stand der DORA-Basisverordnung. Daneben müssen auch die mittlerweile veröffentlichten technischen Standards (RTS) ergänzend berücksichtigt werden.

  • Risikobewertung & Rolle der Revision bei KI

    In der Unternehmenswelt gewinnt künstliche Intelligenz (KI) zunehmend an Bedeutung. Sie stellt Organisationen vor neue Chancen und Herausforderungen. Der Einsatz von KI bietet vielfältige Möglichkeiten, von der Automatisierung über prädiktive Analysen bis hin zur Optimierung interner Prozesse. Doch gleichzeitig sind klare Governance-Strukturen und ein durchdachtes Risikomanagement unerlässlich, um regulatorische Anforderungen zu erfüllen und ethische Fragestellungen zu adressieren.

  • ESG-Leitbild der Internen Revision

    Mit der fortschreitenden Entwicklung im Bereich ESG (Environmental, Social, Governance), einschließlich der Verabschiedung nationaler Gesetze und Vorschriften sowie internationaler Richtlinien und Standards, kann sich heute kein Unternehmen mehr den ESG-Themen entziehen. Auch die Interne Revision muss ihre Beratungs- und Prüfungsleistungen auf die mit den Unternehmensoperationen verbundenen ESG-Themen erweitern, um die Erreichung der Unternehmensziele zu fördern und einen Beitrag im öffentlichen Interesse zu leisten.

  • Nachhaltigkeitsexpertise als Kernkompetenz

    Durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verbreitert sich das Tätigkeitsprofi l der Internen Revision, des Aufsichtsrats und des Abschlussprüfers. Dies zieht unweigerlich kontroverse Diskussionen zum Besetzungsprofi l und zur künftigen Kooperation zwischen den drei Instanzen nach sich. Der vorliegende Beitrag zielt auf eine normative Analyse und Darstellung empirischer Befunde zum Einfluss von CSRD und CSDDD auf das Tätigkeits- und Besetzungsprofi l von Aufsichtsrat, Interner Revision und Abschlussprüfer ab.

  • DORA-Basispapier

    Im ersten Teil des Beitrags (ZIR 6/2024) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben und die Vorgehensweise der risikoorientierten Prüfungsplanung, die DORA erstmals ab 2025 bei den in Art. 2 der DORA-Basisverordnung aufgeführten Unternehmen anwendet, dargestellt. Es soll sich nach Angaben der BaFin um schätzungsweise 3.600 Unternehmen handeln, die im Anwendungsbereich liegen, und damit von der DORA-Umsetzung in Deutschland betroffen sind.

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