Compliance: Mär oder messbarer Mehrwert?
Diskussion des Mehrwerts von Compliance und seiner Quantifizierung
Steigender Mehrwert rechtfertigt auch mehr Investitionen in Compliance
Dr. Hans-Ulrich Westhausen
Die große Bandbreite unternehmensspezifischer Compliance-Management-Systeme (CMS) resultiert insbesondere aus der unterschiedlichen Bereitschaft des Managements, bestimmte zeitliche und finanzielle Ressourcen in den Auf- und Ausbau eines CMS zu investieren. Damit stellt sich die kontrovers diskutierte Frage nach dem Mehrwert von Compliance. Dabei ist die Messbarkeit des Compliance-Mehrwerts zwar nicht immer quantitativ exakt möglich, aber selbst eine vorsichtige Schätzung monetarisierter Compliance-Effekte ist besser, als mit einer schwachen Legitimation der nicht unbeträchtlichen Compliance-Ausgaben dem fragenden Management gegenüberzustehen. Zum Ausgleich dieser argumentativen Lücke und zur Stärkung der Compliance-Funktion werden nachfolgend Mehrwert- und ROI-Effekte von Compliance aufgezeigt, die in einem generischen Berechnungsmodell monetarisiert werden können.
Für Unternehmen in Deutschland gelten derzeit bis zu 27.500 unterschiedliche nationale gesetzliche Vorgaben. Per 14.04.2021 waren 27.461 bundesrechtliche Regelungsvorgaben und -vorhaben sowie Artikel in der Online-Datenbank des Erfüllungsaufwands (OnDEA) des Statistischen Bundesamts enthalten, abrufbar unter https://www.ondea.de (Stand: 14.04.2021). Zu nennen sind hier unter anderem das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) oder das insbesondere für Kartellrecht maßgebliche Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), wobei hier kommunale, landesrechtliche und EU-Vorgaben oder internationales Recht noch gar nicht berücksichtigt sind. Ebenso fehlen in der Gesamtbetrachtung des rechtlichen Compliance-Inventars regulatorische und branchenspezifische Vorgaben (unter anderem für Finanzdienstleister, Pharma, kritische Infrastrukturunternehmen) sowie freiwillige Verpflichtungen, Absichtserklärungen und Kodizes (Soft Law). Last but not least, einzuhalten sind natürlich auch alle unternehmensinternen Regeln wie zum Beispiel Richtlinien, Arbeitsanweisungen oder ein Code of Conduct.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 5, 2021, Seite 199 bis 206) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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Im Überblick: ZRFC
Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC)
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Effektiver bei der Betrugsprävention
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Geldwäscheprävention in Finanzunternehmen
Kaum ein anderes Hype-Thema hat in den letzten Jahren einen solchen Durchbruch in der Praxis erfahren wie künstliche Intelligenz (KI). Erste abstrakte KI-Lösungen, wie IBM Watson, wurden schon vor über zehn Jahren vermarktet - doch nun hat KI Einzug in nahezu alle Geschäftsbereiche und in den Alltag vieler Endverbraucher gehalten.
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Arbeitsschutz als Sorgfaltspflicht in Deutschland
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Compliance-, Risiko- und Führungskultur
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