
Informationspflichten nicht deckungsgleich
Die europäische DSGVO und das Schweizer DSG: ein Vergleich - Wie viel Deckungsgleichheit besteht wirklich?
Swiss Finish Bearbeitungsreglement: Hier geht das Schweizer Recht über die DSGVO hinaus
Anja Schmitz, Eugen Roesle
Das angepasste Schweizer Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) trat am 1. September 2023 in Kraft. Haupttreiber dafür waren einerseits der technische Fortschritt und die zu große Abweichung vom Datenschutzniveau zur neueren Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Auch wenn beide Erlasse die gleichen Ziele verfolgen, unterscheiden sich die Normen – die DSGVO verfolgt einen umfassenden Ansatz (auch mit Bezug auf das Sanktionsregime), während das DSG zwar auch sektorübergreifend gilt, zusammenfassend aber pragmatischere Regulierungen enthält.
Mit dem einen oder anderen Swiss Finish an bestimmten Stellen, womit gegenüber der DSGVO stellenweise sogar Zusatzpflichten eingeführt wurden. Der Beitrag erläutert auszugweise die Unterschiede zwischen DSGVO und DSG. Im nachfolgenden Text sind sämtliche Verweise auf die EU und ihre Mitgliederstaaten auch entsprechend als Verweise auf den EWR und seine Mitgliedstaaten zu verstehen, welcher die DSGVO auch übernommen hat.
In der Schweiz wird der Schutz der Persönlichkeit und der Grundrechte von natürlichen Personen, deren Daten verarbeitet werden, auf Bundesebene durch das DSG geregelt. Im Jahr 2023 wurde das DSG erstmals seit seiner Verabschiedung im Jahr 1992 total revidiert. Besonders betont wird durch die Revision die Stärkung der Selbstbestimmung der betroffenen Personen hinsichtlich ihrer Daten, die Anpassung an den technischen Fortschritt, und nicht zuletzt ist das revidierte DSG besser auf die europäische DSGVO abgestimmt als die DSG-Vorgängerversion. Im Januar 2024 fällte die EU-Kommission dazu den lang erwarteten Angemessenheitsbeschluss. Dadurch wird die Schweiz aus EU-Perspektive weiterhin als Drittstaat mit einem angemessenen Datenschutzniveau anerkannt. Dies hat den Vorteil, dass der freie Datenverkehr zwischen der Schweiz und der EU auch in Zukunft gewährleistet bleibt und dass die datenschutzrechtliche Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Unternehmen gesichert ist
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 4, 2025, Seite 121 bis 128) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt. In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZRFC lesen.
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