Interpretation des LkSG
IDW PS 980 und LkSG: Eine Lösung für Lieferkettentransparenz?
Pflichten unmittelbarer Zulieferer in einer Lieferkette nach Deutschland
Dr. Christian Schefold
Anfang des Jahres trat für größere Unternehmen mit 3.000 oder mehr Mitarbeitern das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Ab Jahresbeginn 2024 wird sich der Kreis der unmittelbar verpflichteten Unternehmen dann um diejenigen erweitern, deren Belegschaft 1.000 Personen oder mehr umfasst. Schon jetzt sind im In- und Ausland aber auch kleinere Unternehmen bereits mittelbar von den Auswirkungen des LkSG betroffen. Sie sehen sich der Forderung nach Transparenz in Bezug auf die eigenen Lieferketten bis hin zu Audit-Ultimaten ausgesetzt. Auch wenn sich viele der Anforderungen kaum unmittelbar aus dem LkSG herleiten lassen, will und muss jeder Lieferant seinen Kunden von der Qualität seiner Leistungen überzeugen und wird Wege suchen, dies möglichst konfliktfrei zu tun. Hier kommen Wirtschaftsprüfer und deren Prüfungsstandards ins Spiel!
Unternehmen werden durch das LkSG verpflichtet, in ihren Lieferketten bestimmte, gesetzlich definierte menschenrechts- und umweltbezogene Sorgfaltspflichten zu beachten, um Menschenrechts- oder Umweltrisiken vorzubeugen, sie zu minimieren oder Verletzungen von menschenrechts- oder umweltbezogenen Pflichten zu beenden. Dies betrifft nicht nur die direkt nach dem LkSG verpflichteten Unternehmen in Deutschland selbst, sondern vor allem ihre unmittelbaren Zulieferer, aber auch deren weitere Zulieferer, die mittelbaren Zulieferern in aller Welt.
Das LkSG transponiert Verpflichtungen für deutsche Unternehmen durch vertragliche Maßnahmen unter anderem auch auf ausländische Unternehmen, die ihrerseits dann, ohne selbst der deutschen Jurisdiktion zu unterliegen, nach deutschem Recht erforderliche Maßnahmen wiederum an meist ausländische Unternehmen, nämlich ihre Lieferanten, weitergeben müssen. Auch ein aus Deutschland geführter Konzern muss die Anwendung des LkSG in seinen, von ihm kontrollierten ausländischen Beteiligungen sicherstellen.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 5, 2023, Seite 372 bis 377) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZRFC lesen.
Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) - Prävention und Aufdeckung in der Compliance-Organisation
Hier geht's zur Kurzbeschreibung der Zeitschrift
Hier geht's zum Probe-Abo
Hier geht's zum Normal-Abo
Hier geht's zum pdf-Bestellformular (Normal-Abo) [21 KB]
Hier geht's zum pdf-Bestellformular (Probe-Abo) [20 KB]
Hier geht's zum Word-Bestellformular (Normal-Abo) [45 KB]
Hier geht's zum Word-Bestellformular (Probe-Abo) [40 KB]
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>