Sorgfaltspflichten als Bemühenspflichten


Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - Umsetzung in der Praxis
Die Risikoanalyse bildet das Kernstück der Sorgfaltspflichten




Jan Bovermann, Sina Fiedler, Bettina Mertgen, Dorit Schroeren, Thomas Hawighorst

Die angemessene Umsetzung des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, LkSG) beschäftigt derzeit viele Unternehmen, die vom Anwendungsbereich erfasst sind oder dies in Zukunft sein werden. Hinter diesem sperrig anmutenden Namen verbirgt sich die Absicht des deutschen Gesetzgebers, in Lieferketten – ganz gleich ob global oder regional verlaufend – den Schutz von Menschenrechten und der Umwelt zu stärken.

Um nur ein Beispiel zu nennen: Weltweit leben und arbeiten Millionen Menschen unter ausbeuterischen Bedingungen. Sie nähen Kleidung im Akkord, leisten in Minen Schwerstarbeit und atmen beim Verbrennen von Elektroschrott giftige Dämpfe ein, um darin verbaute Rohstoffe zu extrahieren. Das LkSG soll derartige Praktiken von nun an mehr und mehr sichtbar machen, sie erschweren oder ihnen im besten Fall ein Ende bereiten. Bei der Umsetzung des LkSG sind Unternehmen mit vielen fachlichen, organisatorischen und operativen Fragen und Herausforderungen konfrontiert. Dieser Beitrag wird einige davon näher beleuchten, praxisnah beantworten sowie darstellen, wie eine angemessene, wirkungsvolle und zugleich ressourcenschonende Umsetzung der LkSG-Anforderungen aussehen kann.

Seit dem 1. Januar 2023 verpf lichtet das LkSG Unternehmen ab einer bestimmten Größe dazu, im eigenen Geschäftsbereich sowie in der Lieferkette menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken vorzubeugen oder sie zumindest zu minimieren sowie Verletzungen von Menschenrechten und umweltbezogenen Pf lichten zu verhindern beziehungsweise zu beenden.


Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 2, 2023, Seite 69 bis 76) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZRFC lesen.


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Im Überblick: ZRFC

Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC)

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    Transparency International hat den Korruptionswahrnehmungsindex 2023 (Corruption Perceptions Index, CPI) veröffentlicht. Der jährlich erscheinende Index ist der weltweit bekannteste Korruptionsindikator. Er umfasst 180 Staaten und Gebiete und bewertet den Grad der in Politik und Verwaltung wahrgenommenen Korruption. Der Meta-Index beruht auf der Einschätzung von Expertinnen und Experten sowie Führungskräften.

  • Utility-Token im Finanzierungsprozess

    Unternehmensfinanzierung sollte neben traditionellen auch innovative Finanzierungsformen berücksichtigen. Im Rahmen der Digitalisierung und dezentralen Finanzierung entwickeln sich innovative Finanzierungsquellen, die bereits heute einen Milliardenmarkt repräsentieren. Eine Chance ist die Emission von Utility-Token, die - neben Anzahlung und Crowdfunding - gezielt zur Vorfinanzierung von Produkten eingesetzt werden können.

  • Krisenanfälligkeit & Krisenresilienz

    Das Institut für Finanzdienstleistungen Zug (IFZ) der Hochschule Luzern und das Institut für Controlling der Fachhochschule Kiel haben während der Coronakrise eine Studie zum Thema "Finanzielle Resilienz" im DACH-Raum durchgeführt.

  • Mehrwert durch CCOs

    Der Beitrag gibt einen systematischen Überblick zum aktuellen Diskussionsstand der Chief-Compliance-Officer-Funktion und deren Einfluss auf die Effektivität von Compliance-Management-Systemen. Das resultierende Rahmenwerk identifiziert Gestaltungsmerkmale auf der individuellen Ebene, organisationale Kontextfaktoren und Erfolgsindikatoren.

  • KI-Compliance-Managementsystem

    Bei KI geht es lediglich um eine neue Technologie, wie auch schon bei Webstühlen, Dampfmaschinen, Computer, Internet und Co. Egal, welche Technologie zu erfinden, bewerten, regulieren und zu steuern ist, die Basis dafür ist Technik-Governance, auf Basis von Compliance-, Risiko- und neuerdings auch Nachhaltigkeitsmanagement.

  • Für Compliance eine schwierige Situation

    Mit der Gründung einer ausländischen Betriebsstätte sind umfangreiche rechtliche und organisatorische Anforderungen verknüpft. Deshalb erfolgt eine bewusste Begründung erst bei einer dauerhaft angelegten Geschäftstätigkeit im jeweiligen Land.

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  • Cyberrisiken und Versicherungen

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