Naming and Shaming


§ 40c WpHG unter der Lupe: Die indirekte Einführung des Unternehmensstrafrechts in Deutschland und dessen Konsequenzen
Das Naming and Shaming implementiert indirekt das Unternehmensstrafrecht in Deutschland



Von Dr. Chorusch Taheri

Bis zur Einführung der Marktmissbrauchsrichtlinie 2014/57/EU und der EU-Marktmissbrauchsverordnung (Nr. 596/2014 – Market Abuse Regulation, kurz: MAR) konnten die Mitgliedsstaaten der EU jeweils frei entscheiden, ob und wie sie einen Verstoß gegen Publizitätspflichten ahnden und ob sie den Insiderhandel und die Marktmanipulation bestrafen. Die Einführung verfolgt den Zweck einer Harmonisierung innerhalb der Mitgliedsstaaten und bringt dementsprechende Folgen mit sich – unter anderem nicht anonymisierte Bekanntmachungen des delinquenten Unternehmens, sowie Informationen zur Bußgeldhöhe und zu Ursachen des Bußgeldbescheides. Ziel dieser Bearbeitung ist die Untersuchung der Sinnhaftigkeit dieses Naming und Shamings von Unternehmen als Instrumentarium, um Wirtschaftskriminalität zu begegnen, diese zu sanktionieren und ihr vorzubeugen.

Mit Einführung der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) rücken unter anderem folgende juristische Fragestellungen in den Vordergrund: Welche Relevanz kommt dem Persönlichkeitsschutz aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG zu? Inwiefern ist der Resozialisierungsgedanke bedeutsam und auf Unternehmen anwendbar?

Dazu werden zunächst theoretische Grundlagen hinzugezogen, um im Anschluss die Verbindung zu Strafzwecktheorien herzustellen und die Fragestellungen im Hinblick darauf zu prüfen. Abschließend werden sowohl die Vor- als auch Nachteile erörtert, ein Vergleich zu Resozialisierungen hergestellt und Optimierungsvorschläge demonstriert.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 5, 2018, Seite 220 bis 224) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZRFC lesen.


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Im Überblick: ZRFC

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    Nach den Finanzrevolutionen des letzten Jahrhunderts - der Theorie der effizienten Märkte in den 1950er-Jahren und der Behavioral Finance in den 1970er-Jahren - beginnt eine dritte Finanzrevolution: Ich nenne sie Machine Finance. Robo-Advising kombiniert künstliche Intelligenz (KI) und Finanzexpertise für zugängliche, personalisierte Beratung, analysiert Daten, optimiert Portfolios und bietet kostengünstige Anlagestrategien.

  • Zufallsverfahren in der Compliance

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  • Risikomanagement & Familienunternehmen

    Der Großteil der Unternehmen weltweit sind Familienunternehmen. Trotz ihrer ökonomischen Bedeutung hat die betriebswirtschaftliche Forschung erst in den letzten beiden Jahrzehnten verstärkt ihre Besonderheiten untersucht. Das Risikomanagement in Familienunternehmen weist ebenfalls einige spezifische Merkmale auf. Es besteht Grund zu der Annahme, dass Familienunternehmen das Potenzial des Risikomanagements nicht in vollem Umfang ausschöpfen.

  • EU-Regulierung & Deutschland

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    Mit dem Aufstieg in die Riege börsennotierter Unternehmen geht zwangsläufig eine erhöhte Wahrnehmung durch die Öffentlichkeit einher. Insbesondere, wenn Compliance-Verstöße in den Fokus der medialen Öffentlichkeit geraten und mit öffentlich bekannten Unternehmensvertretern in Verbindung gebracht werden, kann die Reputation des Unternehmens nachhaltig Schaden nehmen.

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    Die Wertschöpfungsrechnung ist ein seit langer Zeit bekanntes Rechenwerk, welches im Laufe der Zeit zu unterschiedlichen Zwecken verwendet wurde. Die wesentliche Besonderheit der Wertschöpfungsrechnung ist die Orientierung an den Stakeholder-Gruppen des Unternehmens, wodurch sie sich als aussagekräftiges Berichtsinstrument für das Corporate-Governance-Reporting anbietet.

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