Datentransfer außerhalb der EU bleibt komplex
Was lange währt wird endlich gut? Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 wurde am 4. Mai 2016 veröffentlicht
Auftragsdatenverarbeitung kann zur direkten Haftung gegenüber Betroffenen führen - Die Funktion des Datenschutzbeauftragten wird sich ändern
Von Dr. Ariane Loof, Dr. Christian Schefold
Nach einer fast endlos erscheinenden Diskussion ist nun überraschend zügig die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union durch ein erfolgreiches Trilog-Verfahren zum Abschluss gekommen. In der Übergangszeit der nächsten zwei Jahre werden sich alle, die sich mit Datenschutz befassen, intensiv mit der neuen Rechtslage auseinandersetzen müssen. Es ist damit zu rechnen, dass es weitere Ausführungsbestimmungen nicht nur der Europäischen Kommission sondern auch der einzelnen Mitgliedstaaten gibt. Dies wird auch für Compliance- Bereiche eine neue Herausforderung darstellen.
Das Europäische Parlament hat am 27. April 2016 die Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO oder im Englischen General Data Protection Regulation – GDPR) der Europäischen Union beschlossen. Die EU-DSGVO regelt verbindlich für öffentliche sowie nicht-öffentliche Stellen in den Mitgliedstaaten der EU den Umgang mit personenbezogenen Daten. Die Verordnung enthält Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten und zum freien Verkehr solcher Daten.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 3, 2016, Seite 121 bis 128) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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