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Corporate Governance nicht durch Gesetze regeln


Die "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" legte ihren Bericht an die Bundesregierung vor
Themenschwerpunkte 2011: Unabhängigkeit und Vermeidung von Interessenskonflikten bei Aufsichtsräten, EU-Initiativen - Keine Branchenkodizes - Gleiche Maßstäbe auch für große Unternehmen in öffentlicher Hand


(11.01.11) - Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat den Corporate Governance Kodex Bericht an die Bundesregierung der Bundesministerin der Justiz, Frau Sabine Leutheusser-Schnarrenberger übergeben. In dem mehr als 100 Seiten umfassenden Bericht wird eine Bestandsaufnahme über die bisherige Entwicklung der Corporate Governance in Deutschland und die Umsetzung der Kodex-Regelungen in den Unternehmensalltag gemacht. Darüber hinaus werden aktuelle Entwicklungstendenzen auf nationaler und internationaler Ebene aufgezeigt, die Einfluss auf die künftige Governance-Diskussion haben können.

"Nach knapp neun Jahren Kodex können wir als Quintessenz festhalten, dass das Thema Corporate Governance zum Alltag deutscher börsennotierter Unternehmen gehört. Ging die Gründung der Corporate Governance Kodex Kommission noch mit dem Ziel einher, die Transparenz zu erhöhen und anzuschließen an internationale Standards, so zeigt der internationale Vergleich heute, dass der deutsche Kodex ein hohes Niveau hat und einen Vergleich mit anderen europäischen Kodizes nicht scheuen muss", so Klaus-Peter Müller, Vorsitzender der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex.

Repräsentative Befragungen bei privaten börsennotierten Unternehmen zeigen, dass der weitaus größte Teil der Befragten dafür plädiert, dass in Zukunft die Ausgestaltung der Corporate Governance weitestgehend durch den Kodex und nicht durch Gesetze geregelt werden soll.

Im kommenden Jahr beabsichtigt die Kommission, die Diskussion über Unabhängigkeit und insbesondere die Vermeidung von möglichen Interessenskonflikten bei Aufsichtsräten fortzuführen. Hierzu hat die Regierungskommission eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Ferner wird sich die Kommission intensiv mit möglichen Auswirkungen auseinandersetzen, die sich aus Initiativen der EU-Kommission ergeben können. Die EU-Kommission hatte im Jahre 2010 ein Grünbuch zur Corporate Governance in Finanzinstituten und Vergütungspolitik vorgelegt und für 2011 ein generelles Grünbuch zur Corporate Governance börsennotierter Unternehmen angekündigt.

Zu Branchenkodizes heißt es in dem Bericht, dass es sich aus Sicht der Regierungskommission als richtig erwiesen hat, dass der Kodex für alle börsennotierten Unternehmen gilt, statt für einzelne Branchen spezielle Kodizes vorzusehen. Auch zukünftig sollte von Sektorkodizes abgesehen werden.

Bemühungen zu einer sinnvollen und angemessenen Harmonisierung der Standards auf europäischer und internationaler Ebene sind grundsätzlich zu begrüßen. Einen europäischen Corporate Governance Kodex oder gar einen globalen Kodex sieht die Regierungskommission aufgrund der nationalen Unterschiede aber nicht.

Die Regierungskommission unterstreicht, dass sie sich auch künftig von dem Grundsatz leiten lässt, so wenig wie möglich und nur so viel wie nötig im Regelwerk zu ändern, zumal jede Anpassung zu erheblichen Aufwendungen bei den börsennotierten Unternehmen führen kann. Gleichzeitig wirbt sie dafür, dass den Unternehmen ein angemessener, realitätsnaher Zeitraum zur Umsetzung neuer Regelungen eingeräumt wird, bevor ein Urteil über Erfolg oder Misserfolg getroffen und neue Regeln für börsennotierte Unternehmen gefordert werden. Grundsätzlich ist es aus Sicht der Regierungskommission zu begrüßen, wenn an die Führung von größeren nichtbörsennotierten Unternehmen, die ganz oder teilweise im Besitz des Bundes, von Ländern oder Kommunen sind, vergleichbare Maßstäbe in Bezug auf Corporate Governance angelegt würden.

Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex
Die von der Bundesministerin für Justiz im September 2001 eingesetzte Regierungskommission hat am 26. Februar 2002 den Deutschen Corporate Governance Kodex verabschiedet, der über die Entsprechenserklärung gemäß §161 AktG eine gesetzliche Anerkennung gefunden hat. Mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex sollen die in Deutschland geltenden Regeln für Unternehmensleitung und -überwachung für nationale wie internationale Investoren transparent gemacht werden, um so das Vertrauen in die Unternehmensführung deutscher Gesellschaften zu stärken. Mitglieder der Kommission sind: Klaus-Peter Müller (Vorsitzender), Prof. Dr. Dres. h.c. Theodor Baums, Dr. Hans-Friedrich Gelhausen, Dr. Dr. h.c. Manfred Gentz, Dietmar Hexel, Ulrich Hocker, Prof. Dr. Henning Kagermann, Max Dietrich Kley, Christian Strenger, Peer M. Schatz, Daniela Weber-Rey, Prof. Dr. Axel v. Werder. (Deutscher Corporate Governance Kodex: ra)

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Meldungen: Governance Kodex

Verbesserungen auf hohem Niveau

  • Professionalisierung der Aufsichtsratsarbeit

    Am 1. Februar hat die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex die am 17. Januar abgestimmten Formulierungsvorschläge für Änderungen am Kodex für börsennotierte deutsche Aktiengesellschaften auf der Kodex-Website (www.corporate-governance-code.de) veröffentlicht und umfassend erläutert. Die interessierte Öffentlichkeit ist bis zum 2. März 2012 eingeladen, die vorgeschlagenen Kodexanpassungen schriftlich zu kommentieren. Fristgerecht eingereichte Stellungnahmen zu den Vorschlägen werden in die abschließende Beratung der Regierungskommission im Mai 2012 einfließen.

  • Flexibler Rahmen für gute Unternehmensführung

    Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex sieht nach eingehender Diskussion keine Notwendigkeit für Kodexänderungen in diesem Jahr. Die Kommission hat bereits in der Vergangenheit immer wieder den Grundsatz betont, so wenig wie möglich und nur so viel wie nötig im Regelwerk zu ändern, zumal jede Anpassung zu erheblichen Aufwendungen bei den börsennotierten Unternehmen führen kann.

  • Corporate Governance nicht durch Gesetze regeln

    Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat den Corporate Governance Kodex Bericht an die Bundesregierung der Bundesministerin der Justiz, Frau Sabine Leutheusser-Schnarrenberger übergeben. In dem mehr als 100 Seiten umfassenden Bericht wird eine Bestandsaufnahme über die bisherige Entwicklung der Corporate Governance in Deutschland und die Umsetzung der Kodex-Regelungen in den Unternehmensalltag gemacht. Darüber hinaus werden aktuelle Entwicklungstendenzen auf nationaler und internationaler Ebene aufgezeigt, die Einfluss auf die künftige Governance-Diskussion haben können.

  • Public Corporate Governance Kodizes

    Mit Public Corporate Governance Kodizes (PCGKs) sollen öffentliche Unternehmen auf Grundsätze guter Unternehmensführung verpflichtet werden. Der Bund sowie einzelne Länder und Kommunen haben seit 2009 mehrere PCGK-Regelwerke für Unternehmen beschlossen, die vollständig oder mehrheitlich der öffentlichen Hand gehören und überwiegend Aufgaben der Daseinsvorsorge wahrnehmen.

  • Grundsätze für gute Unternehmensführung

    Der "Public Corporate Governance Kodex" ist das Kernelement der vom Kabinett verabschiedeten "Grundsätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung im Bereich des Bundes". Der Kodex richtet sich in erster Linie an nicht-börsennotierte private Unternehmen, an denen der Bund mehrheitlich beteiligt ist. Zu diesen Unternehmen gehören unter anderem die Deutsche Bahn AG, die Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH und die Wismuth GmbH Chemnitz.

  • Bilanz zum Thema "Corporate Governance"

    Bilanz zum Thema "Corporate Governance in Deutschland" zog der Vorsitzende der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex", Dr. Gerhard Cromme, anlässlich der 7. Konferenz Deutscher Corporate Governance Kodex am 27. Juni 2008 in Berlin. In seiner Rede nahm Cromme auch Stellung zu gesellschaftlichen Brennpunkten wie Beispielsweise der Managervergütung.

  • Regierungskommission beschließt Kodex-Änderungen

    Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat in ihrer Plenarsitzung vom 6. Juni 2008 eine Reihe inhaltlicher und redaktioneller Anpassungen des Kodex vorgenommen. Die wesentlichen werden im Folgenden erläutert.

  • Governance: Steigende Akzeptanz

    Die Akzeptanz der Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) hat sich auch im Jahr 2006 weiter verbessert. Die im Juni 2005 beschlossenen zehn neuen Kodex-Empfehlungen haben sich weitestgehend durchgesetzt. Dies zeige die jüngste Studie des Berlin Center of Corporate Governance (BCCG) an der Technischen Universität Berlin, sagte Dr. Gerhard Cromme, Vorsitzender der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex.

  • Kodex in Deutschland

    Die von der Bundesministerin für Justiz im September 2001 eingesetzte Regierungskommission* hat am 26. Februar 2002 den Deutschen Corporate Governance Kodex verabschiedet.

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