Flexibler Rahmen für gute Unternehmensführung
Corporate Governance Kodex: Keine Anpassungen in 2011 - Unternehmen angemessen Zeit lassen zur Umsetzung
Stärkere Teilhabe der Stakeholder an Kommissionsarbeit - Stellungnahme zum EU-Grünbuch
(15.06.11) - Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex sieht nach eingehender Diskussion keine Notwendigkeit für Kodexänderungen in diesem Jahr. Die Kommission hat bereits in der Vergangenheit immer wieder den Grundsatz betont, so wenig wie möglich und nur so viel wie nötig im Regelwerk zu ändern, zumal jede Anpassung zu erheblichen Aufwendungen bei den börsennotierten Unternehmen führen kann.
"Mit dem allgemein anerkannten Corporate Governance Kodex verfügen die deutschen börsennotierten Unternehmen heute über einen flexiblen Rahmen für gute Unternehmensführung, der den Vergleichen mit internationalen Regelwerken standhält. Eine Notwendigkeit oder besondere Dringlichkeit für Änderungen hat die Kommission vor dem Hintergrund des aktuellen hohen Standards nicht gesehen", so Klaus-Peter Müller, Vorsitzender der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex, anlässlich der Plenumssitzung am 4. Mai 2011 in Frankfurt.
Unternehmen angemessen Zeit lassen zur Umsetzung
Grundsätzlich bleibt aus Sicht der Kommission wichtig, dass den börsennotierten Unternehmen ein angemessener, realitätsnaher Zeitraum zur Umsetzung neuer Regelungen eingeräumt wird, bevor ein Urteil über Erfolg oder Misserfolg getroffen und neue gesetzliche Regeln für börsennotierte Unternehmen gefordert werden. Dies gilt in besonderem Maße auch für die im vergangenen Jahr verstärkte Empfehlung für mehr Frauen in Aufsichtsräten börsennotierter deutscher Unternehmen. Die Vielzahl der in jüngster Vergangenheit nominierten Frauen für Aufsichtsräte wie auch die für jedermann zugänglichen Erläuterungen der Unternehmen zu den individuellen Planungen für mehr Frauen in diesen Gremien in den Corporate Governance-Berichten zeigen, dass sich die deutschen börsennotierte Unternehmen mit dem Thema intensiv auseinandersetzen und die Kodexempfehlung erfolgreich angewendet wird.
So wurden in den letzten eineinhalb Jahren allein von den DAX 30-Unternehmen zwölf Aufsichtsratspositionen mit Frauen besetzt, weit mehr als in all den Jahren zuvor. Die Kommission erwartet, dass vor allem im Zuge der großen Welle von turnusmäßigen Neuwahlen zum Aufsichtsrat im Frühjahr 2013 der Anteil von Frauen in den Aufsichtsräten erheblich zunehmen wird. Nachholbedarf sieht die Regierungskommission auch bei einer höheren internationalen Vielfalt in deutschen Aufsichtsräten, die auch von der EUKommission in dem jüngst vorgelegten Grünbuch empfohlen wird.
Stärkere Teilhabe der Stakeholder an Kommissionsarbeit
Die Regierungskommission beabsichtigt, die Stakeholder des Deutschen Corporate Governance stärker in die Arbeit einzubinden. So wird die Kommission künftig beabsichtige Änderungen auf der Website der Regierungskommission veröffentlichen und die interessierte Öffentlichkeit zur Stellungnahme innerhalb einer angemessenen Frist einladen. Die Regierungskommission wird die Stellungnahmen in ihre Beratungen einbeziehen. Die Regierungskommission ist davon überzeugt, dass dieser Schritt zur weiteren Transparenz und Teilhabe die künftigen Debatten befruchten und zu einer noch höheren Akzeptanz des Kodex in allen Wirtschaftsbereichen beitragen wird.
EU-Grünbuch "Europäischer Corporate Governance Rahmen"
Intensiv diskutierte die Regierungskommission das von der EU-Kommission im April vorgelegte Grünbuch "Europäischer Corporate Governance Rahmen", zu dem eine Stellungnahme im Sommer dieses Jahres vorgelegt wird. Die Regierungskommission begrüßt grundsätzlich das erklärte Ziel des Grünbuchs, die Wirksamkeit der derzeitigen Corporate Governance Kodizes für europäische Unternehmen zu bewerten.
"Anstatt über Richtlinien gewachsene und in den einzelnen Regionen bewährte Systeme verändern zu wollen, sollte sich Europa aber auch beim Thema Corporate Governance wieder mehr dem Subsidiaritätsprinzip zuwenden und Zuständigkeiten dort belassen, wo sie bis dato erfolgreich wahrgenommen werden. Vieles von dem, was die EU-Kommissionmit dem Grünbuch anzustoßen versucht, ist im deutschen Kodex bereits enthalten. Mit der Entscheidung, dem Kodex über die Entsprechenserklärung gemäß §161 AktG eine gesetzliche Anerkennung zu geben, hatte die deutsche Politik in Europa eine Vorreiterrolle eingenommen und die europäische Corporate Governance-Diskussion maßgeblich positiv beeinflusst", so Klaus-Peter Müller, Vorsitzender der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex. Vor allem gilt es nach Ansicht der Regierungskommission darauf zu achten, dass Europa Komplexitäten nicht noch weiter erhöht und zusätzliche Bürokratien aufbaut. (Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex: ra)
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