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Ausländische Fax-Rufnummern werden geblockt


Fax-Spam: Bundesnetzagentur ergreift "neuartige Maßnahme zum Schutz der Verbraucher
Werbefaxe mit Auslandsbezug:
Auch in Zusammenarbeit mit verschiedenen ausländischen Regulierungsbehörden konnte weder der Urheber ermittelt noch die massenhafte Versendung der unverlangten Werbefaxe unterbunden werden

(02.11.11) - Die Bundesnetzagentur ist jetzt gegen die als "Swiss Money Report" bekannten Spam-Faxe vorgegangen. Alle deutschen Netzbetreiber wurden aufgefordert, soweit es ihnen technisch möglich ist, eingehende Verbindungen sowie die Erreichbarkeit von insgesamt sechs auf den Faxen angegebenen ausländischen Rufnummern zu unterbinden.

"Aufgrund neuer technischer Erkenntnisse konnten wir die jetzige netzseitige Sperrung anordnen. Mit dieser neuartigen Maßnahme werden die Verbraucher vor einer massiven Belästigung durch derartige Werbefaxe mit Auslandsbezug geschützt", betonte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

Der "Swiss Money Report" ist ein Fax-Newsletter mit Börseninformationen. Inhalt der Werbefaxe ist stets eine Kaufempfehlung für eine bestimmte Aktie, zu der angeblich ein Kursanstieg erwartet wird. Nach den der Bundesnetzagentur vorliegenden Beschwerden wird dieser Fax-Newsletter mehrmals pro Woche versendet. Als Kontaktrufnummern sind stets ausländische Rufnummern angegeben. Zudem enthalten die Werbefaxe den Hinweis auf die Möglichkeit zur Abmeldung des Fax-Newsletters per E-Mail bzw. im Internet.

Nach den Angaben der betroffenen Verbraucher hat die Rücksendung eines Faxes an eine der Kontaktrufnummern sowie die Versendung einer E-Mail mit der Angabe, keine weiteren Faxe erhalten zu wollen, keinen Erfolg gebracht. Der Fax-Newsletter wurde weiterhin in hoher Stückzahl zugesandt. Da dies häufig zur Nachtzeit geschah, wurden insbesondere Verbraucher, die nur eine Leitung für Telefon und Faxgerät nutzen, durch das Klingeln massiv belästigt.

Die Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes ermöglichen der Bundesnetzagentur in erster Linie ein Einschreiten bei rechtswidrig genutzten nationalen Rufnummern. Hier kann die Bundesnetzagentur unter anderem gegenüber dem Netzbetreiber, in dessen Netz diese Rufnummer geschaltet ist, die Abschaltung der Rufnummer anordnen. Gegenüber ausländischen Netzbetreibern ist dies jedoch nicht möglich.

Auch in Zusammenarbeit mit verschiedenen ausländischen Regulierungsbehörden konnte weder der Urheber ermittelt noch die massenhafte Versendung der unverlangten Werbefaxe unterbunden werden. Die Bundesnetzagentur hat daher im Rahmen eines Musterverfahrens die Sperrung der von den Rufnummern eingehenden und der zu diesen Rufnummern ausgehenden Verbindungen angeordnet. Vorausgegangen war eine Untersuchung, ob eine solche Anordnung technisch umsetzbar ist. Die Mehrheit der Netzbetreiber hat sowohl die eingehenden Verbindungen von den bekannten ausländischen Rufnummern als auch deren Erreichbarkeit unterbunden. (Bundesnetzagentur: ra)




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