Sie sind hier: Home » Recht » Bundesnetzagentur

Rechtswidrige telefonische Bewerbung


Bundesnetzagentur untersagt Abrechnung von unerlaubt beworbenem Auskunfts- und Recherchedienst für Senioren
Matthias Kurth: "Im konkreten Fall werden bewusst ältere Menschen telefonisch angesprochen, um unter dem Vorwand, einen Dienst ausschließlich für Senioren zu erbringen, mit den Betroffenen einen Vertrag abzuschließen"


(13.09.11) - Die Bundesnetzagentur hat jetzt für bestimmte Forderungen der SIS Senioren Info Services GmbH ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung verhängt. Das Verbot wurde gegenüber sämtlichen Netzbetreibern ausgesprochen, über deren Telefonrechnungen die SIS Senioren Info Services GmbH Verbrauchern mittels der Produkt-ID 18SI4 Entgelte für einen telefonischen Auskunfts- und Recherchedienst für Senioren berechnet. Diese Produkt-ID entspricht bei der Telekom Deutschland GmbH der Artikel-/Leistungsnummer 67721. Das Verbot gilt rückwirkend für die Zeit ab dem 9. Juni 2011.

Darüber hinaus hat die Bundesnetzagentur die Abschaltung der Rufnummern (0)89 54319404 und (0)89 54319405 angeordnet. Beide Rufnummern wurden im Rahmen der rechtswidrigen telefonischen Bewerbung des Dienstes genutzt.

Der seitens der SIS Senioren Info Services GmbH angebotene Dienst wird nach Angaben der Bundesnetzagentur zunächst rechtswidrig telefonisch beworben. Die Verbraucher – überwiegend ältere Personen – hätten einen unverlangten Werbeanruf erhalten. Als Rufnummer des Anrufers sei die (0)89 54319404 oder auch die (0)89 54319405 übermittelt worden. Eine Bandansage bewerbe den Dienst zur Seniorenunterstützung in Form eines telefonischen Auskunfts- und Recherchedienstes für ältere Menschen. Die Angerufenen würden am Ende der Bandansage aufgefordert, nach dem Signalton "Ja" zu sagen. Auch Angerufene, die den angebotenen Dienst nicht wünschten, hätten im Anschluss an den Telefonanruf eine schriftliche Bestätigung des angeblich bestellten "Senioren Info Services" erhalten. Absender des Schreibens und vermeintlicher Vertragspartner sei die SIS Senioren Info Services GmbH, Maximilianstr. 35a, 80539 München. Die Kosten beliefen sich auf monatlich 9,95 Euro und würden direkt über die Telefonrechnung abgerechnet.

"Im konkreten Fall werden bewusst ältere Menschen telefonisch angesprochen, um unter dem Vorwand, einen Dienst ausschließlich für Senioren zu erbringen, mit den Betroffenen einen Vertrag abzuschließen. Durch das von uns ausgesprochene Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot werden die Betroffenen nun vor den hieraus resultierenden Forderungen geschützt", sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

Das von der Bundesnetzagentur verhängte Rechnungslegungsverbot bedeutet, dass betroffenen Verbrauchern die unter der genannten Produkt-ID bzw. Artikel-/Leistungsnummer geltend gemachten Beträge nicht mehr in Rechnung gestellt werden dürfen. Falls Verbraucher bereits derartige Rechnungen erhalten haben, greift das Verbot der Inkassierung. Die Forderungen dürfen also nicht mehr eingezogen werden.

Wenn der Verbraucher die in Rechnung gestellten Beträge bereits bezahlt hat, greifen beide Verbote jedoch nicht unmittelbar. In diesen Fällen sollten Betroffene ggf. mit Unterstützung der Verbraucherzentralen oder eines Rechtsanwalts versuchen, das Geld zurückzufordern. Enthält die Telefonrechnung keinen Hinweis auf die in Rechnung gestellte Produkt-ID bzw. Artikel-/Leistungsnummer, sollte der Verbraucher zunächst bei seinem jeweiligen Telefonanbieter die Produkt-ID bzw. Artikel-/Leistungsnummer erfragen, um zu prüfen, ob das ausgesprochene Verbot auch die ihm in Rechnung gestellte Leistung betrifft.

Die Bundesnetzagentur bittet die Verbraucher auch weiterhin, sie über derartige Werbeanrufe und Forderungen zu informieren. Es sei nicht auszuschließen, dass diese Werbeanrufe unter anderen Rufnummern fortgesetzt bzw. ähnliche Forderungen unter anderen Produkt-IDs bzw. Artikel-/Leistungsnummern erhoben werden.

Verbraucher können sich unter den folgenden Kontaktdaten an die Bundesnetzagentur wenden:

Bundesnetzagentur
Nördeltstraße 5
59872 Meschede
Telefon: +49 291 9955-206
Montag bis Mittwoch von 9:00 bis 17:00 Uhr,
Donnerstag von 9:00 bis 18:00 Uhr sowie
Freitag von 9:00 bis 16:00 Uhr
Telefax: +49 6321 934-111
E-Mail: rufnummernmissbrauch@bnetza.de
(Bundesnetzagentur: ra))



Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundesnetzagentur

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Anreizregulierung ohne negativen Effekt

    Am 23. Oktober 2014 fand in Bonn der vierte Workshop zur Evaluierung der Anreizregulierung statt. Auf Basis der Erkenntnisse aus dem Evaluierungsprozess zeichnen sich die zentralen Bausteine eines zukünftigen Regulierungssystems ab. Vier Anpassungsoptionen wurden durch die Bundesnetzagentur vorgestellt und mit der Branche diskutiert.

  • Androhung von Zwangsgeld

    Die Bundesnetzagentur hat einen Telekommunikationsdiensteanbieter unter Androhung von Zwangsgeld dazu verpflichtet, künftig seinen gesetzlichen Pflichten bei der Bekämpfung von Fax-Spam nachzukommen: Er muss nach einer Umsetzungsfrist betroffene Kunden anlässlich der Einrichtung von Rufnummern schriftlich darüber informieren, dass Faxwerbung ohne Einwilligung des Empfängers verboten ist. Hierdurch wird sichergestellt, dass der Netzbetreiber trotz internetbasierter Rufnummernvergabe zumindest einmal mit seinen Kunden in Schriftform Kontakt aufnimmt und diese zu rechtmäßiger Rufnummernnutzung anhält.

  • Rechnungen in Höhe von 90 Euro erhalten

    Die Bundesnetzagentur geht umfassend gegen SMS-Fallen vor. Sie hat die Abschaltung von weiteren 60 Rufnummern angeordnet, die im Zusammenhang mit einem Geschäftsmodell der Telecom Billing Ltd., Sofia/ Bulgarien, rechtswidrig genutzt wurden. Aus diesem Anlass rät die Bundesnetzagentur Verbrauchern zu einem überlegten Umgang mit SMS-Nachrichten von nicht bekannten Absendern.

  • Unzumutbare Belästigung von Verbrauchern

    Die Bundesnetzagentur hat zum Schutz der Verbraucher vor massenhaften, belästigenden Telefonanrufen die Abschaltung von neun Rufnummern eines Callcenters angeordnet. Mehr als 300 Verbraucher hatten sich bei der Bundesnetzagentur über derartige Anrufe beklagt. Das Callcenter hat mit den als belästigend einzustufenden Anrufversuchen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen. "Mit der Abschaltung der Rufnummern setzen wir ein klares Zeichen. Eine unzumutbare Belästigung von Verbrauchern durch unerwünschte Telefonanrufe werden wir nicht akzeptieren", betonte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

  • Nach wie vor beträchtliche Marktmacht

    Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, die Telekom Deutschland GmbH (Telekom) auch zukünftig zu verpflichten, Call-by-Call und Preselection an ihren Anschlüssen zuzulassen. Dies sieht ein jetzt veröffentlichter Entscheidungsentwurf vor, in dem die Rahmenbedingungen für die Regulierung der Festnetz-Endkundenanschlüsse festgelegt werden sollen. Auf diesem Markt verfügt die Telekom nach dem Ergebnis einer von der Bundesnetzagentur turnusmäßig vorgenommenen Marktuntersuchung nach wie vor über eine beträchtliche Marktmacht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen