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Maßnahmen gegen Gewinnversprechung


Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb: Bundesnetzagentur schaltet kostenpflichtige Rufnummern ab
Kurth: "Maßnahmen schützen Verbraucher vor unberechtigten Geldforderungen"


(05.03.10) - Zum Schutz der Verbraucher vor Telefonanrufen mit angeblichen Gewinnversprechen hat die Bundesnetzagentur auch auf die jüngsten Spam-Wellen umgehend reagiert. Bereits kurz nach Eingang der ersten Verbraucherbeschwerden über unverlangte Telefonanrufe mit Gewinnversprechen hat sie die entsprechenden Rufnummern abschalten lassen.

Gleichzeitig hat sie Rechnungslegungs- und Inkassoverbote für solche Rufnummern angeordnet, die im Rahmen der Gewinnversprechen bereits beworben worden waren. Diese gelten regelmäßig ab dem ersten, der Bundesnetzagentur gemeldeten Tatzeitpunkt.

Seit Anfang des Jahres werden Verbraucher bundesweit mit Telefonanrufen belästigt, in deren Verlauf die Angerufenen im Rahmen einer Bandansage aufgefordert werden, unterschiedliche, hochpreisige (0)900er Rufnummern zurückzurufen, um ihren Gewinn zu erhalten. Der Gewinn sollte aus einem BMW-Coupé inkl. Spritgeld und Versicherung oder 30.000 Euro in bar bestehen.

Die Anrufe erfolgten ohne die gesetzlich geforderte Einwilligung. Sie stellen damit regelmäßig einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb dar und sind rechtswidrig. Zudem fehlte die nach dem Telekommunikationsgesetz geforderte Angabe des vom Endnutzer zu zahlenden Preises der beworbenen (0)900er Rufnummer. Schließlich erfolgten die unerlaubten Werbeanrufe entgegen der gesetzlichen Vorschriften mit unterdrückter Rufnummer.

"Die Bundesnetzagentur schöpft die ihr zur Verfügung stehenden Mittel zur Verhinderung von Rufnummernmissbrauch weiterhin konsequent aus. Belästigungen von Verbrauchern durch unseriöse Telefonanrufe mit vermeintlichen Gewinnversprechen nehmen wir nicht hin", betonte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

"Das verhängte Rechnungslegungsverbot bedeutet, dass Anrufe auf die genutzten (0)900er Rufnummern für den Zeitraum des Verbots nicht mehr in Rechnung gestellt werden dürfen. Falls Verbraucher bereits Rechnungen erhalten haben, greift zugleich das Inkassoverbot. Die Forderungen dürfen nicht mehr beigetrieben werden. Durch diese Maßnahmen der Bundesnetzagentur ist der Verbraucher vor unberechtigten Geldforderungen geschützt„, erläuterte Kurth.

Wenn die Verbindungsentgelte dennoch in Rechnung gestellt werden oder der Verbraucher die in Rechnung gestellten Entgelte bereits bezahlt hat, greifen beide Verbote jedoch nicht unmittelbar. In diesen Fällen sollte er ggf. mit Unterstützung der Verbraucherzentralen oder eines Rechtsanwalts versuchen, das Geld bei seinem Netzbetreiber zurückzufordern.

Für die aktuellen Gewinnanrufe sind zwei Unternehmen verantwortlich, die ihren Firmensitz in Birmingham, Großbritannien, haben. Für das Vorgehen der Bundesnetzagentur gegen diese Art des Rufnummern-Spams ist dies unerheblich, da sich die behördlichen Maßnahmen vorrangig gegen die deutschen Netzbetreiber bzw. die Rechnungsersteller richten. Alle beanstandeten Rufnummern waren bei denselben Netzbetreibern geschaltet.

Von der Rufnummernabschaltung sowie dem Rechnungslegungs- und Inkassoverbot sind bislang folgende Rufnummern betroffen:

(0)9005 040 930; (0)9005 050 450; (0)9005 060 960; (0)9005 080 400;
(0)9005 454 501; (0)9005 455 800; (0)9005 560 060; (0)9005 560 090;
(0)9005 570 040; (0)9005 590 030

Präventiv wurden zudem folgende Rufnummern der verantwortlichen britischen Unternehmen abgeschaltet, ohne dass diese bereits beworben wurden:

(0)9005 060 380; (0)9005 077 600; (0)9005 080 501; (0)9005 099 200;
(0)9005 099 400; (0)9005 105 118; (0)9005 105 119; (0)9005 105 134;
(0)9005 106 540; (0)9005 454 504; (0)9005 455 600; (0)9005 560 077;
(0)9005 659 500

Genauere Informationen – insbesondere die konkreten Zeiträume der angeordneten Rechnungslegungs- und Inkassoverbote – können den "Aktuellen Hinweisen" und der Maßnahmenliste auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de entnommen werden.

"Wir bedanken uns bei allen Verbrauchern für die zügige und umfassende Information über die Gewinnanrufe. Dies hat dazu geführt, dass wir schnell und effektiv durch Abschaltungen der beworbenen Rufnummern reagieren konnten. Weitere Hinweise in Bezug auf die oben genannten Rufnummern sind nicht mehr nötig, da die Maßnahmen bereits abgeschlossen sind", sagte Kurth.

Die Bundesnetzagentur bittet um Verständnis, dass wegen der hohen Anzahl an eingegangenen Hinweisen zu den bereits abgeschalteten Rufnummern nicht in jedem Fall ein individuelles Antwortschreiben erfolgen kann. Hierdurch wird sichergestellt, dass auch andere, bei der Bundesnetzagentur bekannt werdende Fälle von Rufnummernmissbrauch zügig aufgeklärt und effektiv durch geeignete Maßnahmen abgestellt werden können.

"Im Alltag können sich Verbraucher vorsorglich schützen, indem sie sparsam und vorsichtig im Umgang mit ihren Daten, insbesondere ihrer Telefonnummer, sind. Verbrauchern, die über vermeintliche Gewinnversprechen zum Anruf auf eine (0)900er Rufnummer verleitet werden sollen, empfehlen wir, die hochpreisige Nummer nicht zurückzurufen", erläuterte Kurth. (Bundesnetzagentur: ra)


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