Diskriminierungsfreie Entgelte gefordert
Bundesnetzagentur erklärt Stationspreise der DB Station&Service AG für ungültig
Kurth: "Preissystem verstößt gegen das Diskriminierungsverbot"
(18.12.09) - Die Bundesnetzagentur hat entschieden, dass die Entgelte der DB Station&Service AG mit den eisenbahnrechtlichen Vorschriften nicht vereinbar und damit ungültig sind. Das Unternehmen muss nun diskriminierungsfreie Entgelte erarbeiten und der Bundesnetzagentur zur Prüfung vorlegen. Die neuen Entgelte sollen ab dem 1. Mai 2010 gelten.
"Grundlage unserer Entscheidung ist das im Eisenbahnrecht verankerte Diskriminierungsverbot. Soweit preisliche Differenzierungen vorgenommen werden, bedürfen diese einer sachlichen Rechtfertigung. Im Rahmen einer umfangreichen Prüfung haben wir festgestellt, dass die Methoden der DB Station&Service AG zur Herleitung der verschiedenen Entgeltkomponenten des Stationspreissystems intransparent sind. Sie konnten weder aus den geltenden Nutzungsbedingungen abgeleitet noch im Überprüfungsverfahren auf nachvollziehbare sachliche Differenzierungskriterien gestützt werden", betonte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.
"Das jetzige Preissystem verstößt auch dadurch gegen das Diskriminierungsverbot, dass die Stationspreise nicht in der Weise kostenbasiert gebildet werden, wie es in den Nutzungsbedingungen des Unternehmens beschrieben wird. Die Entgelthöhen spiegeln nicht die Kosten wider. Insofern liegt keine verursachergerechte Kostenzuschlüsselung vor.
Dadurch kommt es zu deutlichen Unterschieden in der Höhe der Zahlungen, die Zugangsberechtigte für die Nutzung von Personenbahnhöfen der gleichen Kategorie in den einzelnen Bundesländern erbringen müssen. Diese Unterschiede führen letztendlich zu einer Ungleichbehandlung der Zugangsberechtigten im bundesweiten Vergleich", sagte Kurth.
Anlass für die Überprüfung des für 5.400 Personenbahnhöfe geltenden Preissystems waren insbesondere zahlreiche Beschwerden von Eisenbahnverkehrsunternehmen, die die Bahnhöfe der DB Station&Service AG nutzen und für jeden Zughalt ein bestimmtes Entgelt zu entrichten haben.
Auch die Aufgabenträgerorganisationen der Bundesländer, z. B. die Verkehrsverbünde, hatten die Bundesnetzagentur um Überprüfung des Preissystems gebeten. Da sie den Schienenpersonennahverkehr organisieren und finanzieren, wird ein Großteil der anfallenden Stationsentgelte indirekt von den Aufgabenträgern übernommen.
Die DB Station&Service AG muss nun der Bundesnetzagentur bis zum 1. März 2010 ein Konzept vorlegen, in dem sie darlegt, in welcher Weise eine Neufassung der Höhe der Entgelte erfolgen soll und nach welchen Kriterien das Unternehmen zukünftig die Entgelte bilden wird. Im Rahmen der Prüfung des Konzepts wird die Bundesnetzagentur im Preissystem insbesondere auch auf eine sachlich gerechtfertigte Zuordnung der Kosten hinwirken. (Bundesnetzagentur: ra)
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>