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Zugang zu den Regelenergiemärkten


Bundesnetzagentur legt neue Rahmenbedingungen für mehr Wettbewerb bei der Strombeschaffung fest
Kurth: "Konsequente Weiterentwicklung der Regelenergiemärkte"

(26.04.11) - Die Bundesnetzagentur hat jetzt neue Ausschreibungsbedingungen und Veröffentlichungspflichten für die Beschaffung von Primär- und Sekundärregelenergie festgelegt. Kernelemente der neuen Vorgaben für diese zentralen Regelenergiequalitäten sind die Verkürzung des Ausschreibungszeitraums von einem Monat auf eine Woche sowie die Absenkung der Mindestangebotsgröße von derzeit fünf Megawatt (MW) auf ein MW bei der Primärregelleistung und von derzeit zehn MW auf fünf MW bei der Sekundärregelleistung. Ferner dürfen Anbieter nun auch ihre Anlagen, die Regelenergie erbringen, durch Anlagen Dritter besichern. Schließlich stehen ihnen verbesserte Möglichkeiten des Poolens von Anlagen zur Verfügung.

"Die neuen Bedingungen erleichtern vor allem kleineren und neuen Anbietern den Zugang zu den Regelenergiemärkten. Darüber hinaus können mit der konsequenten Weiterentwicklung der Regelenergiemärkte zusätzliche Flexibilitätspotenziale und neue Technologien für Regelenergieleistungen erschlossen werden. Dazu gehören u. a. in der Leistung steuerbare Verbrauchseinrichtungen, Stromspeicher sowie Erneuerbare-Energien-Anlagen in der Direktvermarktung. Mehr Wettbewerb auf den Regelenergiemärkten reduziert die Kosten für die Ausregelung der Netze und damit die Netzentgelte", erläuterte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. "Mit den neuen Pflichten zur Veröffentlichung marktrelevanter Daten können die Markttransparenz erhöht und das Vertrauen in die Regelenergiemärkte gestärkt werden", so Kurth.

Regelenergie wird benötigt, um die permanenten Leistungsschwankungen in den deutschen Stromnetzen kurzfristig auszugleichen. Für den Ausgleich sind die vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) verantwortlich, die die benötigte Regelenergie in Form von offenen Ausschreibungen beschaffen. Jeder Marktteilnehmer, dessen Anlagen bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen, kann sich an diesen Ausschreibungen beteiligen. Insbesondere bei der Primär- und Sekundärregelung prägen bisher wenige große Anbieter das Marktgeschehen.

Bereits im Jahr 2007 hatte die Bundesnetzagentur die zuvor uneinheitlichen Ausschreibungsbedingungen und Veröffentlichungspflichten der ÜNB durch entsprechende Vorgaben harmonisiert, was neuen Anbietern den Marktzutritt ermöglichte. Im Zuge des im letzten Jahr deutschlandweit eingeführten Netzregelverbunds konnten zudem die zuvor bestehenden vier Teilmärkte zu einem einheitlichen Markt für Sekundärregelleistung zusammengeführt werden.

Die neuen Ausschreibungs- und Veröffentlichungsbedingungen sind zum 27. Juni 2011 umzusetzen.

Die Festlegungen für die Primärregelleistung und die Sekundärregelleistung sind auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur veröffentlicht. (Bundesnetzagentur: ra)




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