Strom-Vermarktung nach dem EGG
Bundesnetzagentur: "Belastung der EEG-Umlage durch das Risiko negativer Preisspitzen bleibt ein Thema"
Negative Preise sind an Tagen mit einer nur geringen Stromnachfrage und einem hohen Stromangebot, z. B. durch ein starkes Windaufkommen, zu erwarten
(28.07.10) - Die Bundesnetzagentur hat ein neues Konsultationsverfahren gestartet. Dabei geht es um die mögliche Verlängerung einer Ausnahmeregelung zur Vermarktung des nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu vergütenden Stroms.
"Die Konsultation über eine Verlängerung dieser Ausnahmeregelung liegt vor allem im Interesse der Verbraucher. Das Risiko der Belastung der EEG-Umlage durch negative Preisspitzen muss diskutiert und wenn nötig begrenzt werden", betonte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.
Die Bundesnetzagentur hatte die Ausnahmeregelung im Rahmen einer Ausführungsverordnung zur Ausgleichsmechanismusverordnung im Februar 2010 erlassen. Die Regelung ist bis Ende 2010 befristet. Sie sieht vor, dass die Übertragungsnetzbetreiber den Strom aus erneuerbaren Energien nicht zu jedem Preis an der Börse verkaufen müssen. In bestimmten Ausnahmefällen dürfen sie Preislimits setzen, um eine Veräußerung zu erheblich negativen Börsenpreisen zu vermeiden.
Negative Preise sind an Tagen mit einer nur geringen Stromnachfrage und einem hohen Stromangebot, z. B. durch ein starkes Windaufkommen, zu erwarten. Für die Abnahme des Stroms erhält der Käufer eine Zahlung des Verkäufers in Höhe des negativen Börsenpreises. Diese Zahlungen erhöhen die EEG-Umlage, die insbesondere die Differenzkosten zwischen den Ausgaben für die im EEG festgelegten Vergütungen und den an der Börse erzielten Einnahmen deckt. Für 2010 beträgt die EEG-Umlage 2,047 ct/kWh.
"Die Erfahrungen des ersten Halbjahres 2010 zeigen, dass die Börse die zusätzlichen EEG-Strom-Mengen unter Bildung rationaler Preise vollständig aufnehmen konnte. Ausufernde negative Börsenpreise waren nicht zu beobachten. Allerdings war das Jahr 2010 bisher ein vergleichsweise windschwaches Jahr, so dass der Schutzmechanismus der Ausnahmeregelung weder seine Notwendigkeit noch seine Wirkungsweise bisher voll unter Beweis stellen musste", erläuterte Kurth.
"Mit der Konsultation rufen wir die Marktteilnehmer zur Stellungnahme auf, ob sie eine Verlängerung der Ausnahmeregelung grundsätzlich befürworten. Zudem versprechen wir uns ggf. Vorschläge, wie die Ausnahmeregelung nach den bisherigen Erfahrungen modifiziert werden könnte, damit sie den Bedingungen der Praxis noch besser gerecht wird. Dabei stehen Fragen zu Voraussetzungen, Rahmen und Transparenz von Preislimits im Mittelpunkt", so Kurth weiter.
Die Marktteilnehmer können bis zum 16. August 2010 Stellung nehmen. Nähere Informationen zum Konsultationsverfahren sind auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur veröffentlicht. (Bundesnetzagentur: ra)
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