No-repeated-game-Klausel wurde eingehalten
Bundeskartellamt verkündet Abschluss der Gaspreisverfahren: Verbraucher wurden um 444 Mio. Euro entlastet
Andreas Mundt: "Verbraucher sollten von den bestehenden Wechselmöglichkeiten umfassend Gebrauch machen, um den Druck auf die Versorger zu erhöhen"
(30.06.10) - Das Bundeskartellamt hat seine Verfahren gegen 30 Gasversorger aus dem Jahre 2008 nunmehr endgültig eingestellt. Eine eingehende Überprüfung hat ergeben, dass alle Unternehmen ihre Zusagen eingehalten haben. Über Rückerstattungen und unterlassene Preiserhöhungen wurden die Kunden um rund 444 Mio. entlastet.
Der Präsident des Bundeskartellamtes Andreas Mundt, sagte: "Unsere Gaspreisverfahren haben direkt über Rückerstattungen sowie indirekt über unterlassene Preiserhöhungen zu einer Entlastung der Verbraucher in einer Größenordnung von rund 444 Mio. Euro geführt. Inzwischen haben auch auf den Gasmärkten erste Elemente von Wettbewerb Einzug gehalten. Die Verbraucher sollten von den bestehenden Wechselmöglichkeiten umfassend Gebrauch machen, um den Druck auf die Versorger zu erhöhen."
Im Jahre 2008 hatte das Bundeskartellamt gegen eine Vielzahl von Gasversorgern Verfahren wegen des Verdachts auf missbräuchlich überhöhte Preise eingeleitet. Die Behörde entschied sich, zur Verfahrensbeendigung umfangreiche Zusagen mit den Unternehmen zu vereinbaren. Im Gegensatz zu einer förmlichen Entscheidung, konnten die erzielten Vorteile somit unmittelbar den Verbrauchern zu Gute kommen.
Die Zusagen der Gasversorger gegenüber dem Bundeskartellamt sahen vor, dass für 2007 und 2008 insgesamt 130 Mio. Euro an die Kunden zurückerstattet werden und diese Rückerstattungen auch nicht in der Folge in Form von Preiserhöhungen im Jahre 2009 wieder kompensiert werden (sog. No-repeated-game-Klausel). Die Evaluierung des Bundeskartellamtes hat nun ergeben, dass alle Unternehmen ihre No-repeated-game-Klausel eingehalten haben.
In den Jahren 2008 und 2009 haben die Unternehmen insgesamt 314 Mio. Euro an gestiegenen Kosten (insbesondere höhere Netzentgelte und Gasbezugskosten) nicht an die Verbraucher weitergegeben bzw. Preissenkungen vorgenommen, die noch über die Einsparungen durch niedrigere Gasbezugskosten in 2009 hinausgingen.
Befürchtungen, ein flächendeckendes Vorgehen des Bundeskartellamtes könnte neue Anbieter vom Markteintritt abhalten, haben sich als unbegründet erwiesen. Der Wettbewerb um Gaskunden hat 2009 erheblich an Schwung gewonnen. Die Evaluierung hat ergeben, dass eine Vielzahl neuer Anbieter in den Markt eingetreten ist. Verbraucher machen zunehmend von den bestehenden Wechselmöglichkeiten Gebrauch, da sich die Produktvielfalt und die Einsparpotentiale erhöht haben. (Bundeskartellamt: ra)
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