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Transparente Vorgaben zur Preislimitierung


Bundesnetzagentur: Negative Preise für EEG-Strom belasten Strompreise
Risiko negativer Preisspitzen sollte auch zukünftig begrenzt werden


(29.09.10) - Die Bundesnetzagentur hat einen Entwurf zur Änderung der Ausgleichsmechanismus-Ausführungsverordnung veröffentlicht. Gegenstand des Entwurfs ist eine Anschlussregelung für eine preislimitierte Vermarktung des nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu vergütenden Stroms.

Die derzeitige Regelung, die Ende 2010 ausläuft, sieht vor, dass die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) den Strom aus erneuerbaren Energien nicht zu jedem Preis an der Börse verkaufen müssen. In bestimmten Ausnahmefällen dürfen sie Preislimits setzen, um eine Veräußerung zu erheblich negativen Börsenpreisen zu vermeiden.

"Das Risiko negativer Preisspitzen sollte auch zukünftig begrenzt werden. Dies liegt vor allem im Interesse der Verbraucher, weil negative Preise für EEG-Strom die EEG-Umlage erhöhen und damit auch die Strompreise belasten", sagte Matthias Kurth, der Präsident der Bundesnetzagentur.

Der Entwurf enthält konkrete und transparente Vorgaben zur Preislimitierung. Er sieht vor, dass die Möglichkeit einer Preislimitierung mit dem Aufruf zu einer zweiten Börsenauktion besteht. Als zulässige Bandbreite für die Limitierung sind negative Preise zwischen 150 Euro/MWh und 350 Euro/MWh vorgesehen. Zudem sollen die ÜNB verpflichtet werden, Details der erfolgten Preislimitierung zu veröffentlichen.

Im Juli 2010 hatte die Bundesnetzagentur die Markteilnehmer bereits zur Stellungnahme aufgefordert, ob sie eine Verlängerung der derzeit geltenden Ausnahmeregelung befürworten. Dabei wurde auch um Vorschläge gebeten, wie die Regelung nach den bisherigen Erfahrungen weiterentwickelt werden könnte.

"Im Lichte der Stellungnahmen der Marktteilnehmer halten wir eine modifizierte Anschlussregelung für geboten, die einfach und transparent gestaltet ist. So sieht unser Entwurf vor, dass die Möglichkeit einer Preislimitierung allein durch den Aufruf der Börse zu einer zweiten Auktion eröffnet wird. Eine bestimmte Wind- und Netzlastkonstellation, die bisher eine Limitierung auslösen kann, ist also zukünftig nicht mehr relevant", erläuterte Kurth.

Die ÜNB sind verpflichtet, EEG-Strom vollständig an der Börse zu vermarkten. Negative Börsenpreise sind an Tagen mit einer nur geringen Stromnachfrage und einem hohen Stromangebot, z. B. durch ein starkes Windaufkommen, zu erwarten. Für die Abnahme des Stroms erhält der Käufer eine Zahlung des Verkäufers in Höhe des negativen Börsenpreises. Derartige Zahlungen für EEG-Strom erhöhen die EEG-Umlage, die insbesondere die Differenzkosten zwischen den Ausgaben für die im EEG festgelegten Vergütungen und den an der Börse erzielten Einnahmen deckt. Für 2010 beträgt die EEG-Umlage 2,047 ct/kWh.

Die Marktteilnehmer können bis zum 4. Oktober 2010 zum Entwurf Stellung nehmen. Der Entwurf und weitere Informationen sind auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur veröffentlicht. (Bundesnetzagentur: ra)





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