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Datenschutzaufsicht Sache der EU-Mitgliedstaaten


Joachim Herrmann zu europäischem Datenschutz in Brüssel: Europäische Regelungen müssen strikt das Subsidiaritätsprinzip beachten, so etwa bei der Zusammenarbeit von Polizei und Justiz oder dem Beschäftigtendatenschutz
"Hohes Datenschutzniveau gegenüber globalen Internetanbietern notwendig"


(01.12.11) - Ganz im Zeichen des europäischen Datenschutzes stand der Besuch von Innenminister Joachim Herrmann in Brüssel. Dabei machte er bei einem gemeinsam mit dem Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw), Bertram Brossardt, veranstalteten Business-Lunch in der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU klar, dass bei der anstehenden Reform vor allem ein ausreichender Datenschutz gegenüber globalen Internetanbietern sichergestellt werden müsse.

"Bei der Überarbeitung des europäischen Datenschutzrechts brauchen wir verbindliche Regelungen, die ein hohes Datenschutzniveau auch gegenüber globalen Datenverarbeitern wie Google, Facebook und Co festschreiben. Europa muss Schutzlücken beim Umgang mit Daten der Bürgerinnen und Bürger im Netz schließen. Das gilt auch für die zunehmend internationalen Datenverarbeitungsprozesse der Wirtschaft. Wir brauchen ein Datenschutzrecht, das der Globalisierung gewachsen ist", so Innenminister Herrmann.

Bei dem Business-Lunch diskutierten zahlreiche Gäste aus Europäischem Parlament, Kommission, Bundesinnenministerium und internationalen Firmen ihre Erwartungen an das europäische Datenschutzrecht, zu dem die Kommission im Januar 2012 ihre Reformvorschläge vorlegen will.

Herrmann betonte in seinem Impulsreferat weiter, dass Wirtschaft und Bürger beim Datenschutz zu Recht rechtssichere und transparente Vorschriften erwarten würden. Neben der Sicherstellung eines ausreichenden Datenschutzes in und außerhalb der EU müssten sämtliche Regelungen aber auch den Verwaltungsaufwand für die Unternehmen gering halten. Zudem müssten europäische Regelungen strikt das Subsidiaritätsprinzip beachten, so etwa bei der Zusammenarbeit von Polizei und Justiz oder dem Beschäftigtendatenschutz.

Herrmann sagte: "Wir sind uns alle einig, dass wir einen verbesserten Beschäftigtendatenschutz brauchen. Allerdings setzen wir hier auf wirksame nationale Regelungen. Europa brauchen wir vor allem dort, wo ein Mitgliedsstaat alleine nicht weiterkommt, wo wir also grenzüberschreitende Probleme lösen müssen." Das gelte etwa für den Datenschutz und den Datenverkehr in international organisierten Konzernen oder Durchsetzungsmechanismen für europäische Datenschutzstandards gegenüber globalen agierenden Internetdiensten.

Nach dem Business-Lunch traf Innenminister Herrmann den Europäischen Datenschutzbeauftragten, Peter Johan Hustinx. Auch hier warb Herrmann für die bayerischen Anliegen in der europäischen Datenschutzdebatte. Nationale Besonderheiten wie die Datenschutzkontrolle durch behördliche oder betriebliche Datenschutzbeauftragte oder die bürgernah organisierten unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder seien Erfolgsmodelle, die nicht aufs Spiel gesetzt werden dürften.

Herrmann erläuterte: "Gerade unter den Bedingungen der Digitalisierung brauchen die Bürger Datenschutzkontrolle vor Ort. Ein ausschließlich zuständiger Ansprechpartner irgendwo in einem EU-Land wäre für den Bürger in Deutschland nicht die Adresse, bei der er seine Datenschutzanliegen erörtert. Europäisches Datenschutzrecht muss als Recht der Bürger, nicht als Standortfaktor für globale Diensteanbieter konzipiert werden."

Die Datenschutzaufsicht sei Sache der Mitgliedstaaten, erinnerte Herrmann: "Wir müssen die bewährte föderale Struktur beibehalten, die einen bestmöglichen Datenschutz vor Ort sicherstellt. Europäischen Zentralisierungsgedanken erteile ich eine Absage." (Bayerisches Innenministerium: ra)


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