Abschaffung des Listenprivilegs und Datenschutz
Adresshandel vor dem Aus: Bayerns Verbraucherschutzministerin Beate Merk verteidigt Abschaffung des Listenprivilegs
Merk stellt fest: "Unerbetene Werbeanrufe sind zu einer Plage geworden"
(20.03.09) - Gegen Forderungen des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger und des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger, von einer Abschaffung des sog. Listenprivilegs Abstand zu nehmen, verteidigte die bayerische Verbraucherschutzministerin Beate Merk die Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes in der vorliegenden Form:
"Die Lösung, dass der Verbraucher einwilligen muss, bevor seine Daten zu Werbezwecken weitergegeben werden dürfen, ist ein wichtiger Baustein im vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes."
Merk sagte weiter: "Unerbetene, manchmal gar unseriöse Werbeanrufe sowie Werbe-E-Mails sind für viele Verbraucher zu einer Plage geworden. Verbraucher müssen stärker als bisher in der Lage sein, über die Verwendung ihrer Daten eigenverantwortlich zu entscheiden. Dazu gehört für mich auch, dass man es respektiert, wenn ein Verbraucher keine Weitergabe seiner Kundendaten zu Werbezwecken wünscht."
Für die bayerische Verbraucherschutzministerin stellt der in Zukunft vorgesehene Einwilligungsvorbehalt bei der Datenweitergabe zu Werbezwecken einen angemessenen Ausgleich dar zwischen den wirtschaftlichen Interessen der Unternehmen und den Datenschutzbelangen der Verbraucher:
Merk ergänzte: "Ich sehe die berechtigten Interessen der Unternehmen. Aber hier muss die Abwägung zugunsten der Verbraucher ausfallen. Wenn Daten erst einmal herumvagabundieren, ist es für den Verbraucher praktisch unmöglich, sie jemals wieder einzufangen."
Als Ausnahmeregelung im deutschen Datenschutzrecht, erlaubt es das Listenprivileg, personenbezogene Daten zu Werbezwecken und zu Zwecken der Markt- und Meinungsforschung zu nutzen und an Dritte weiterzugeben. Damit dient das Listenprivileg als Rechtsgrundlage im Adresshandel.
(Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: ra)
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