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Wegfall des Listenprivilegs schadet Verlagen


Verleger fordern: Bundesdatenschutzgesetz soll in der vorliegenden Form nicht verabschiedet werden
Wegfall des Listenprivilegs blockiere das Werben neuer Abonnenten


(20.03.09) - Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger appellieren an die Mitglieder des Deutschen Bundestags, die Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in der vorliegenden Form nicht zu verabschieden und das so genannte Listenprivileg zu erhalten.

"Die Wirtschaft braucht den Weg zum Verbraucher. Das geplante Bundesdatenschutzgesetz unterbindet jedoch mögliche Schritte zum potenziellen neuen Leser und Abonnenten", erklärten dazu die Verleger. Hier werde das operative Geschäft per Gesetz geblockt. Konjunkturprogramme würden auf diese Weise konterkariert.

Bislang ermöglicht es das Listenprivileg den Verlagen, per Brief an potenzielle Neuleser heranzutreten und so dem Rückgang von Abonnenten entgegen zu wirken. Angesichts der ohnehin schwierigen wirtschaftlichen Situation träfen die Einschränkungen bei der Gewinnung neuer Abonnenten die Verlage hart und drohten in der Folge, die Pressevielfalt in Deutschland zu gefährden, warnten BDZV und VDZ.

Die Verlegerverbände betonten, dass jeglicher Datenmissbrauch von ihnen strikt abgelehnt werde. Die Datenschutzskandale der jüngsten Vergangenheit seien jedoch nicht durch das Listenprivileg verursacht worden.

Sie würden durch die Abschaffung des Privilegs auch künftig nicht verhindert. Zeitungs- und Zeitschriftenver­leger würden mit der geplanten Novellierung in Mithaftung für Verstöße Dritter genommen, kritisierten die Verleger. (BDZV: VDZ: ra)

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