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Umgang mit Beschäftigtendaten


Schaar mahnt an: Regierungsentwurf zum Beschäftigtendatenschutz bringt mehr Rechtssicherheit, ist aber noch verbesserungsfähig
Falsches Signal, den Beschäftigten ein Beschwerderecht gegenüber den Datenschutzaufsichtsbehörden nur dann einzuräumen, wenn sie sich vorher an ihren Arbeitgeber gewandt haben


(01.03.11) - Anlässlich der ersten Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes plädierte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) , Peter Schaar, für weitere Verbesserungen.

Peter Schaar sagte:
"Auch wenn der Gesetzentwurf Arbeitnehmern und Arbeitgebern mehr Rechtssicherheit im Umgang mit Beschäftigtendaten bringt, etwa bei der Bewerberrecherche in sozialen Netzwerken, sehe ich deutlichen Verbesserungsbedarf. So sehe ich es kritisch, dass das Verbot verdeckter Videoüberwachung mit der Ausweitung der offenen Videoüberwachung einhergeht.

Für zu weitgehend und ungenau halte ich auch die Regelung für medizinische Untersuchungen im Arbeitsleben. Angesichts der Sensibilität von Gesundheitsdaten muss deren Nutzungsmöglichkeit noch erheblich eingegrenzt werden. Ich halte es für ein falsches Signal, den Beschäftigten ein Beschwerderecht gegenüber den Datenschutzaufsichtsbehörden nur dann einzuräumen, wenn sie sich vorher an ihren Arbeitgeber gewandt haben.

Die Beschäftigten müssen sich bei Datenschutzverstößen jederzeit – und nicht erst nach erfolgloser Erörterung mit dem Vorgesetzten – an ihre Datenschutzaufsichtsbehörde wenden können, ohne Benachteiligungen befürchten zu müssen."
(BfDI)


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