Sie sind hier: Home » Recht » Datenschutz und Compliance

Informationszugang vereinfachen


Informationszugang zu Daten öffentlicher Stellen erleichtern: Gesetzentwurf für umfassende Behördentransparenz
Der Gesetzentwurf fasst die im Informationsfreiheitsgesetz des Bundes, im Verbraucherinformationsgesetz und im Umweltinformationsgesetz verstreuten Regelungen zusammen


(03.01.11) - Das Netzwerk Recherche, Greenpeace und die Deutsche Gesellschaft für Informationsfreiheit haben einen Gesetzentwurf für umfassende Behördentransparenz vorgestellt. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar, begrüßt diese Initiative.

Peter Schaar sagte: "Der Entwurf eines umfassenden Informationsfreiheitsgesetzes ist ein wertvoller Beitrag für die aktuelle Diskussion über mehr Transparenz von Regierungs- und Verwaltungshandeln. Das Nebeneinander verschiedener Informationsansprüche ist äußerst unbefriedigend. Die unterschiedlichen gesetzlichen Voraussetzungen und Gebühren machen den Informationszugang der Bürgerinnen und Bürger unnötig kompliziert und erschweren die Arbeit der Behörden. Die vorgeschlagene Zusammenführung und Vereinheitlichung der unterschiedlichen Gesetze halte ich deshalb für sehr sinnvoll."

Der Gesetzentwurf fasst die im Informationsfreiheitsgesetz des Bundes, im Verbraucherinformationsgesetz und im Umweltinformationsgesetz verstreuten Regelungen zusammen und erweitert den Informationsanspruch auf Unterlagen von Unternehmen, die für die öffentliche Hand tätig sind.

Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten des Bundes und der Länder hat wiederholt gefordert, den Informationszugang zu Daten öffentlicher Stellen zu erleichtern. (BfDI: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Datenschutz und Compliance

  • Datenschutz versehentlich oder mutwillig ignoriert

    Dr. h. c. Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Landesbeauftragte für Informationszugang Schleswig-Holstein, hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 vorgelegt. Viele Fälle aus der Praxis verdeutlichen, dass Datenschutz wirkt - und wo er manches Mal gefehlt hat. Licht und Schatten gab es auch im Bereich der Informationsfreiheit.

  • KI datenschutzkonform einsetzen

    Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) legt eine Orientierungshilfe mit datenschutz-rechtlichen Kriterien für die Auswahl und den datenschutzkonformen Einsatz von KI-Anwendungen vor.

  • Möglichkeit von Geldbußen gegenüber Behörden

    Die Bundesregierung hat im Februar 2024 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vorgelegt (BT-Drs. 20/10859). Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat zu relevanten Punkten des Gesetzentwurfs und zu weitergehendem Regelungsbedarf Stellung genommen.

  • Internet-Nutzer dürfen nicht geschröpft werden

    In einem weiteren offenen Brief wendete sich die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) gemeinsam mit zwölf Bürgerrechtsorganisationen am 07.03.2024 erneut an die Datenschutzaufsichtsbehörden in der Europäischen Union, um zu verhindern, dass eine datenschutzfreundliche Nutzung des Internets nur noch gegen Bezahlen hoher Gebühren möglich ist.

  • Einstieg in eine anlasslose Massenüberwachung

    Die Verhandlungen zum EU-Verordnungsentwurf zur Bekämpfung des sexuellen Online-Kindesmissbrauchs (CSA-Verordnung) sind in eine entscheidenden Phase. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) haben anlässlich dessen in einer Gemeinsamen Stellungnahme den EU-Gesetzgeber dazu aufgerufen, die wesentlichen Änderungsvorschläge des Europäischen Parlaments (EP) zu unterstützen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen