Zugang zu amtlichen Informationen
Fünf Jahre Informationsfreiheitsgesetz des Bundes: Das Prinzip "Auskunft auf Antrag" reiche in Zeiten von Wikileaks und Stuttgart 21 aber nicht aus
Der Zugang zur Information drohe oftmals zu einer unendlichen Geschichte zu werden, da die gesetzliche Frist von einem Monat häufig nicht eingehalten werde
(10.01.11) - Am 1. Januar 2006 ist das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes in Kraft getreten. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, würdigte das Gesetz in einer Presseerklärung.
Schaar sagte: "Das Informationsfreiheitsgesetz markiert einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu mehr Transparenz, zu mehr bürgerschaftlicher Beteiligung und zu einem dadurch auch in seiner Legitimität gestärkten Gemeinwesen. Das Gesetz setzt auf mündige Bürgerinnen und Bürger, denen grundsätzlich der volle Zugang zu staatlichen Informationen eröffnet ist, damit sie mitreden und ihre bürgerschaftlichen Mitwirkungsrechte effektiv wahrnehmen können."
Das Prinzip "Auskunft auf Antrag" allein reiche in Zeiten von Wikileaks und Stuttgart 21 aber nicht aus. Die digitale Informationsgesellschaft habe ein Recht auf proaktive Veröffentlichung von Informationen durch die Behörden.
Schaar kritisiert, dass zu viele Anträge unter Hinweis auf Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse oder andere Ausnahmetatbestände verweigert würden. Auch drohe der Zugang zur Information oftmals zu einer unendlichen Geschichte zu werden, da die gesetzliche Frist von einem Monat häufig nicht eingehalten werde.
Das Informationsfreiheitsgesetz gewährt jedermann einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen der Bundesbehörden unabhängig von der Beteiligung an einem Verwaltungsverfahren. Die Bürgerinnen und Bürger müssen auch kein berechtigtes Interesse für den Informationszugang darlegen.
Der Bundesbeauftragte berät und kontrolliert die Bundesregierung und die Bundesbehörden bei der Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzes. Er berichtet hierüber dem Deutschen Bundestag. Der aktuelle Tätigkeitsbericht informiert über die Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzes in den Jahren 2008 und 2009. (BfDI)
Meldungen: Datenschutz und Compliance
-
BvD fordert praxisnahe Reform der DSGVO
Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. fordert in einem aktuellen Positionspapier eine umfassende Reform der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ziel ist eine moderne, risikobasierte Weiterentwicklung, die Bürokratie reduziert, Unternehmen mehr Rechtssicherheit bietet und zugleich den Schutz für Betroffene erhöht. Der Verband appelliert an die Bundesregierung, sich in Brüssel aktiv für praxisnahe Nachbesserungen starkzumachen - gerade im Interesse kleiner und mittlerer Unternehmen "Die DSGVO ist ein Meilenstein des Grundrechtsschutzes, aber sie braucht ein Update, das den digitalen Realitäten gerecht wird", sagt Thomas Spaeing, Vorstandsvorsitzender des BvD. "Datenschutzbeauftragte sind die Brückenbauer zwischen Regulierung und unternehmerischer Praxis. Wenn wir die Digitalisierung in Europa sicher und rechtskonform gestalten wollen, müssen wir ihre Rolle gezielt stärken - gerade im Mittelstand", führt er weiter aus.
-
Digitale Aufsicht im Praxistest
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat erstmals eine automatisierte Webseitenprüfung durchgeführt und dabei Verstöße bei der Einbindung von YouTube-Videos auf Webseiten des Bundes identifiziert.
-
BfDI verhängt Geldbußen gegen Vodafone
Die BfDI, Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hat der Vodafone GmbH zwei Geldbußen in einer Gesamthöhe von 45 Millionen Euro auferlegt. Durch böswillig handelnde Mitarbeitende in Partneragenturen, die im Auftrag von Vodafone Verträge an Kunden vermitteln, war es unter anderem zu Betrugsfällen durch fingierte Verträge oder Vertragsänderungen zulasten von Kunden gekommen.
-
Auslegung der Digitalrechtsakte
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, führte in Brüssel den wichtigen Dialog zur praxistauglichen und innovationsfreundlichen Auslegung der Digitalrechtsakte.
-
Pilotprojekt KI-Reallabor
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hat gemeinsam mit der Hessischen Ministerin für Digitalisierung und Innovation, Prof. Dr. Kristina Sinemus, und dem Präsidenten der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, ein Pilotprojekt zur Simulation eines KI-Reallabors gestartet.