Sie sind hier: Home » Recht » Datenschutz und Compliance

Verwendung von Pseudonymen und Widerspruchsrecht


Der Bundesdatenschutzbeauftragte setzt sich für Schutz der Gesundheitsdaten in klinischen Krebsregistern ein
Wichtige datenschutzrechtliche Fragen sind allerdings auf dem sogenannten Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) übertragen worden


(03.09.12) - Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar, nimmt Stellung zum Thema "Schutz der Gesundheitsdaten in klinischen Krebsregistern".

Peter Schaar sagte:
"Die frühzeitige Erkennung und die Verbesserung der Behandlung von Krebserkrankungen halte ich für außerordentlich wichtig. Die Nutzung der bei der Krebsfrüherkennung und bei Krebserkrankungen angefallenen Gesundheitsdaten zu diesen Zwecken ist datenschutzgerecht möglich. Der von der Bundesregierung (…) beschlossene Gesetzentwurf bietet hierfür gute Voraussetzungen, insbesondere durch die vorgesehene Verwendung von Pseudonymen und das Widerspruchsrecht der Betroffenen bei der Weitergabe von Daten zu Forschungszwecken und zur Qualitätskontrolle. Ich werde bei der weiteren Ausgestaltung des Verfahrens darauf achten, dass den hohen datenschutzrechtlichen Anforderungen Rechnung getragen wird.

Bereits bei den Beratungen zum Gesetzentwurf wurde der Bundesdatenschutzbeauftragte beteiligt und Datenschutzbelange im Wesentlichen berücksichtigt. So wurde unter anderem festgelegt, dass die Krankenversichertennummer regelmäßig nur in pseudonymisierter Form genutzt werden darf. Wichtige datenschutzrechtliche Fragen sind allerdings auf ein Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, dem sogenannten Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), der vom Bundesdatenschutzbeauftragten beraten wird, übertragen worden. Dazu gehört auch die zentrale Frage, in welcher Form die Pseudonymisierung zu erfolgen hat."
(BfDI: ra)


Meldungen: Datenschutz und Compliance

  • BvD fordert praxisnahe Reform der DSGVO

    Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. fordert in einem aktuellen Positionspapier eine umfassende Reform der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ziel ist eine moderne, risikobasierte Weiterentwicklung, die Bürokratie reduziert, Unternehmen mehr Rechtssicherheit bietet und zugleich den Schutz für Betroffene erhöht. Der Verband appelliert an die Bundesregierung, sich in Brüssel aktiv für praxisnahe Nachbesserungen starkzumachen - gerade im Interesse kleiner und mittlerer Unternehmen "Die DSGVO ist ein Meilenstein des Grundrechtsschutzes, aber sie braucht ein Update, das den digitalen Realitäten gerecht wird", sagt Thomas Spaeing, Vorstandsvorsitzender des BvD. "Datenschutzbeauftragte sind die Brückenbauer zwischen Regulierung und unternehmerischer Praxis. Wenn wir die Digitalisierung in Europa sicher und rechtskonform gestalten wollen, müssen wir ihre Rolle gezielt stärken - gerade im Mittelstand", führt er weiter aus.

  • Digitale Aufsicht im Praxistest

    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat erstmals eine automatisierte Webseitenprüfung durchgeführt und dabei Verstöße bei der Einbindung von YouTube-Videos auf Webseiten des Bundes identifiziert.

  • BfDI verhängt Geldbußen gegen Vodafone

    Die BfDI, Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hat der Vodafone GmbH zwei Geldbußen in einer Gesamthöhe von 45 Millionen Euro auferlegt. Durch böswillig handelnde Mitarbeitende in Partneragenturen, die im Auftrag von Vodafone Verträge an Kunden vermitteln, war es unter anderem zu Betrugsfällen durch fingierte Verträge oder Vertragsänderungen zulasten von Kunden gekommen.

  • Auslegung der Digitalrechtsakte

    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, führte in Brüssel den wichtigen Dialog zur praxistauglichen und innovationsfreundlichen Auslegung der Digitalrechtsakte.

  • Pilotprojekt KI-Reallabor

    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hat gemeinsam mit der Hessischen Ministerin für Digitalisierung und Innovation, Prof. Dr. Kristina Sinemus, und dem Präsidenten der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, ein Pilotprojekt zur Simulation eines KI-Reallabors gestartet.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen