Sie sind hier: Home » Recht » Datenschutz und Compliance

Verwendung von Pseudonymen und Widerspruchsrecht


Der Bundesdatenschutzbeauftragte setzt sich für Schutz der Gesundheitsdaten in klinischen Krebsregistern ein
Wichtige datenschutzrechtliche Fragen sind allerdings auf dem sogenannten Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) übertragen worden


(03.09.12) - Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar, nimmt Stellung zum Thema "Schutz der Gesundheitsdaten in klinischen Krebsregistern".

Peter Schaar sagte:
"Die frühzeitige Erkennung und die Verbesserung der Behandlung von Krebserkrankungen halte ich für außerordentlich wichtig. Die Nutzung der bei der Krebsfrüherkennung und bei Krebserkrankungen angefallenen Gesundheitsdaten zu diesen Zwecken ist datenschutzgerecht möglich. Der von der Bundesregierung (…) beschlossene Gesetzentwurf bietet hierfür gute Voraussetzungen, insbesondere durch die vorgesehene Verwendung von Pseudonymen und das Widerspruchsrecht der Betroffenen bei der Weitergabe von Daten zu Forschungszwecken und zur Qualitätskontrolle. Ich werde bei der weiteren Ausgestaltung des Verfahrens darauf achten, dass den hohen datenschutzrechtlichen Anforderungen Rechnung getragen wird.

Bereits bei den Beratungen zum Gesetzentwurf wurde der Bundesdatenschutzbeauftragte beteiligt und Datenschutzbelange im Wesentlichen berücksichtigt. So wurde unter anderem festgelegt, dass die Krankenversichertennummer regelmäßig nur in pseudonymisierter Form genutzt werden darf. Wichtige datenschutzrechtliche Fragen sind allerdings auf ein Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, dem sogenannten Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), der vom Bundesdatenschutzbeauftragten beraten wird, übertragen worden. Dazu gehört auch die zentrale Frage, in welcher Form die Pseudonymisierung zu erfolgen hat."
(BfDI: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Datenschutz und Compliance

  • Datenschutz versehentlich oder mutwillig ignoriert

    Dr. h. c. Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Landesbeauftragte für Informationszugang Schleswig-Holstein, hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 vorgelegt. Viele Fälle aus der Praxis verdeutlichen, dass Datenschutz wirkt - und wo er manches Mal gefehlt hat. Licht und Schatten gab es auch im Bereich der Informationsfreiheit.

  • KI datenschutzkonform einsetzen

    Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) legt eine Orientierungshilfe mit datenschutz-rechtlichen Kriterien für die Auswahl und den datenschutzkonformen Einsatz von KI-Anwendungen vor.

  • Möglichkeit von Geldbußen gegenüber Behörden

    Die Bundesregierung hat im Februar 2024 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vorgelegt (BT-Drs. 20/10859). Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat zu relevanten Punkten des Gesetzentwurfs und zu weitergehendem Regelungsbedarf Stellung genommen.

  • Internet-Nutzer dürfen nicht geschröpft werden

    In einem weiteren offenen Brief wendete sich die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) gemeinsam mit zwölf Bürgerrechtsorganisationen am 07.03.2024 erneut an die Datenschutzaufsichtsbehörden in der Europäischen Union, um zu verhindern, dass eine datenschutzfreundliche Nutzung des Internets nur noch gegen Bezahlen hoher Gebühren möglich ist.

  • Einstieg in eine anlasslose Massenüberwachung

    Die Verhandlungen zum EU-Verordnungsentwurf zur Bekämpfung des sexuellen Online-Kindesmissbrauchs (CSA-Verordnung) sind in eine entscheidenden Phase. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) haben anlässlich dessen in einer Gemeinsamen Stellungnahme den EU-Gesetzgeber dazu aufgerufen, die wesentlichen Änderungsvorschläge des Europäischen Parlaments (EP) zu unterstützen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen