Persönlichkeitsrechte im Internet
Andrea Voßhoff fordert: Bei Cookies endlich Rechtssicherheit schaffen
Telemediengesetz immer noch nicht an die ePrivacy-Richtlinie angepasst
(06.03.15) - Die Anpassung des Telemediengesetzes an die Vorgaben der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation (ePrivacy-Richtlinie) ist auch nach mehreren Jahren noch nicht erfolgt.
Während die Richtlinie für den Einsatz von Cookies und vergleichbaren Technologien zur Verfolgung des Nutzerverhaltens im Internet die Einwilligung des Betroffenen vorschreibt, gewährt ihm das Telemediengesetz hierfür lediglich ein Widerspruchsrecht.
Dazu erklärte die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff: "Für die betroffenen Nutzer bedeutet dies, dass sie ihre Persönlichkeitsrechte im Internet nur eingeschränkt wahrnehmen können. Der deutsche Gesetzgeber muss endlich handeln, damit ihnen diese Rechte nicht länger vorenthalten werden."
Um nochmals die Umsetzung in nationales Recht anzumahnen, hat die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder eine entsprechende Entschließung verabschiedet. (BfDI: ra)
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KI datenschutzkonform einsetzen
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) legt eine Orientierungshilfe mit datenschutz-rechtlichen Kriterien für die Auswahl und den datenschutzkonformen Einsatz von KI-Anwendungen vor.
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Möglichkeit von Geldbußen gegenüber Behörden
Die Bundesregierung hat im Februar 2024 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vorgelegt (BT-Drs. 20/10859). Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat zu relevanten Punkten des Gesetzentwurfs und zu weitergehendem Regelungsbedarf Stellung genommen.
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Internet-Nutzer dürfen nicht geschröpft werden
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Einstieg in eine anlasslose Massenüberwachung
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