Erstellung von Persönlichkeitsprofilen
Neue EU-Zahlungsdiensterichtlinie birgt erhebliche Gefahren für den Datenschutz
Andrea Voßhoff: "Bei einer Datenspeicherung der Zahlungsdienste auf Servern in Staaten außerhalb der Europäischen Union könnten auch ausländische Geheimdienste einen Zugriff auf vertrauliche und sensible Kontoinformationen erhalten"
(12.03.15) - Derzeit verhandeln EU-Kommission, Rat und Europaparlament über einen Vorschlag zur Novellierung der EU-Zahlungsdiensterichtlinie. Zahlungsdienste sind Dienstleister, die für Online-Verkäufer den Zahlungseinzug regeln. Nach dem Richtlinien-Entwurf soll künftig die Zahlung bei Einschaltung eines Zahlungsdienstleisters nicht mehr ausschließlich zwischen Kunde und Bank erfolgen, sondern über den Zahlungsdienstleister.
Hierzu erklärt die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Andrea Voßhoff:
"Gegen die beabsichtigte Ausgestaltung bestehen datenschutzrechtlich erhebliche Bedenken, insbesondere weil ein Dritter - der Dienstleister - umfassenden Einblick in die Kunden-Kontoinformationen erhält. Hierbei handelt es sich um besonders sensible Finanzdaten, die auch zur Erstellung von Persönlichkeitsprofilen genutzt werden könnten.
Daneben ist vorgesehen, dass der Kunde dem Zahlungsdienstleister seine personalisierten Sicherheitsmerkmale (z. B. PIN und TAN) mitzuteilen hat. Dies birgt erhebliche Risiken für die Datensicherheit und eröffnet erhebliche Missbrauchsmöglichkeiten. Bei einer Datenspeicherung der Zahlungsdienste auf Servern in Staaten außerhalb der Europäischen Union könnten auch ausländische Geheimdienste einen Zugriff auf vertrauliche und sensible Kontoinformationen erhalten. Es muss daher sichergestellt werden, dass auch diesbezüglich hinreichende datenschutzrechtliche und datensicherheitsrechtliche Vorkehrungen getroffen werden."
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen und dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages auf ihre Bedenken hingewiesen. Im Laufe der bisherigen Verhandlungen konnten zwar einige datenschutzrechtliche Verbesserungen erreicht werden, es bleiben aber weiterhin erhebliche Defizite bestehen. (BfDI: ra)
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