Sicherheitsüberprüfungsgesetz des Bundes
Datenschutz im personellen Geheim- und Sabotageschutz in der Wirtschaft
Eine Sicherheitsüberprüfung kann nicht ohne ausdrückliche Zustimmung der eignen Person durchgeführt werden
(07.06.10) - In Fällen des personellen Geheimschutzes und des Sabotageschutzes soll durch eine sogenannte Sicherheitsüberprüfung ausgeschlossen werden, dass Personen Umgang mit Verschlusssachen oder Zugang zu sicherheitsempfindlichen Stellen haben, bei denen ein Sicherheitsrisiko vorliegt.
Wer von einer Überprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz des Bundes (SÜG) betroffen sind, sollte das neue Faltblatt "Datenschutz im personellen Geheim- und Sabotageschutz in der Wirtschaft" lesen, das vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) herausgegeben wurde. Es soll dabei helfen, das Verfahren besser zu durchschauen, die eigenen Rechte zu kennen und insbesondere das eigene Recht auf informationelle Selbstbestimmung wahrzunehmen. (BfDI: ra)
Hier erhalten Sie das BfDI-Faltblatt: "Datenschutz im personellenGeheim- und Sabotageschutz in der Wirtschaft" (externer Link)
(BfDI: ra)
Meldungen: Datenschutz und Compliance
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BfDI kritisiert Nachrichtendienstgesetze
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, sieht bei den Neuerungen der Gesetze der Nachrichtendienste noch datenschutzrechtliche Mängel.
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Bekämpfung von Finanzkriminalität
Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz - FKBG) wird ein Maßnahmenpaket zur Geldwäschebekämpfung geschnürt. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, kritisiert, dass einige der Vorschriften datenschutz- und verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügen.
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DSGVO zu einer effektiven Durchsetzung verhelfen
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, begrüßt, dass sich die europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) für schnellere und transparentere Verfahren bei der Bearbeitung von grenzüberschreitenden Fällen aussprechen. Gerade bedeutende Fälle mit vielen Betroffenen oder weitreichenden Folgen für den Datenschutz müssen zeitnah entschieden werden.
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Bekämpfung von Geldwäsche
Im Finanzausschuss des deutschen Bundestages hat eine Anhörung zum Gesetzentwurf zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) stattgefunden. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, kritisiert, dass der Gesetzentwurf keine klaren Regeln vorgibt, unter welchen Bedingungen automatisierte Datenanalysen erfolgen dürfen.
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Datentransfer in die USA
Wer personenbezogene Daten in die USA übermitteln will, muss sich an das europäische Datenschutzrecht halten. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) lässt einen Datentransfer in Drittländer nur unter bestimmten Bedingungen zu, um auch bei der Übermittlung und Weiterverarbeitung ein gleichwertiges Datenschutzniveau aufrechtzuerhalten.