Sicherheitsüberprüfungsgesetz des Bundes
Datenschutz im personellen Geheim- und Sabotageschutz in der Wirtschaft
Eine Sicherheitsüberprüfung kann nicht ohne ausdrückliche Zustimmung der eignen Person durchgeführt werden
(07.06.10) - In Fällen des personellen Geheimschutzes und des Sabotageschutzes soll durch eine sogenannte Sicherheitsüberprüfung ausgeschlossen werden, dass Personen Umgang mit Verschlusssachen oder Zugang zu sicherheitsempfindlichen Stellen haben, bei denen ein Sicherheitsrisiko vorliegt.
Wer von einer Überprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz des Bundes (SÜG) betroffen sind, sollte das neue Faltblatt "Datenschutz im personellen Geheim- und Sabotageschutz in der Wirtschaft" lesen, das vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) herausgegeben wurde. Es soll dabei helfen, das Verfahren besser zu durchschauen, die eigenen Rechte zu kennen und insbesondere das eigene Recht auf informationelle Selbstbestimmung wahrzunehmen. (BfDI: ra)
Hier erhalten Sie das BfDI-Faltblatt: "Datenschutz im personellenGeheim- und Sabotageschutz in der Wirtschaft" (externer Link)
(BfDI: ra)
Meldungen: Datenschutz und Compliance
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Datenschutz versehentlich oder mutwillig ignoriert
Dr. h. c. Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Landesbeauftragte für Informationszugang Schleswig-Holstein, hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 vorgelegt. Viele Fälle aus der Praxis verdeutlichen, dass Datenschutz wirkt - und wo er manches Mal gefehlt hat. Licht und Schatten gab es auch im Bereich der Informationsfreiheit.
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KI datenschutzkonform einsetzen
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) legt eine Orientierungshilfe mit datenschutz-rechtlichen Kriterien für die Auswahl und den datenschutzkonformen Einsatz von KI-Anwendungen vor.
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Möglichkeit von Geldbußen gegenüber Behörden
Die Bundesregierung hat im Februar 2024 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vorgelegt (BT-Drs. 20/10859). Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat zu relevanten Punkten des Gesetzentwurfs und zu weitergehendem Regelungsbedarf Stellung genommen.
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Internet-Nutzer dürfen nicht geschröpft werden
In einem weiteren offenen Brief wendete sich die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) gemeinsam mit zwölf Bürgerrechtsorganisationen am 07.03.2024 erneut an die Datenschutzaufsichtsbehörden in der Europäischen Union, um zu verhindern, dass eine datenschutzfreundliche Nutzung des Internets nur noch gegen Bezahlen hoher Gebühren möglich ist.
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Einstieg in eine anlasslose Massenüberwachung
Die Verhandlungen zum EU-Verordnungsentwurf zur Bekämpfung des sexuellen Online-Kindesmissbrauchs (CSA-Verordnung) sind in eine entscheidenden Phase. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) haben anlässlich dessen in einer Gemeinsamen Stellungnahme den EU-Gesetzgeber dazu aufgerufen, die wesentlichen Änderungsvorschläge des Europäischen Parlaments (EP) zu unterstützen.