Datenschutzgerechte Smart Meter
Orientierungshilfe gibt Hilfestellung zur datenschutzgerechten Konzeption der technischen Systeme für das Smart Metering
In der Orientierungshilfe werden verschiedene Anwendungsfälle dargestellt, analysiert und datenschutzrechtlich bewertet
(07.09.12) - Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hat eine Entschließung und eine ergänzende Orientierungshilfe mit Hinweisen zum datenschutzgerechten Betrieb der neuen intelligenten Zähler für den Energieverbrauch in Häusern und Wohnungen - der so genannten Smart Meter - verabschiedet.
Mit der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes im Jahr 2011 wurde in Deutschland der Startschuss gegeben, um Smart Meter einzuführen, die detaillierte Verbrauchsdaten aufzeichnen und eine Übermittlung dieser an externe Marktteilnehmer ermöglichen. Die detaillierte Erfassung und Übermittlung des Energieverbrauchs kann zu tiefgreifenden Verletzungen der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen führen und sowohl das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als auch die verfassungsrechtlich garantierte Unverletzlichkeit der Wohnung beeinträchtigen. Durch eine langfristige Aufzeichnung, die Verknüpfungsmöglichkeiten derartiger Verbrauchsprofile mit anderen Daten und ein Auslesen der Daten per Fernzugriff können sich massive Verletzungen der Privatsphäre der Betroffenen ergeben.
Die Datenschutzbeauftragten begrüßen die im Energiewirtschaftsgesetz getroffenen Datenschutzregelungen, weisen aber nachdrücklich darauf hin, dass die Regelungen weiter konkretisiert und detailliert ausgestaltet werden müssen. Um die Privatsphäre der Verbraucherinnen und Verbraucher auch beim Einsatz der modernen Messtechnik wahren zu können, den Betroffenen die Souveränität über ihre Daten zu gewähren und ihnen die Möglichkeit zur Intervention zu geben, sind neben den gesetzlichen Vorgaben umfangreiche technische und organisatorische Maßnahmen und Regelungen erforderlich.
Die Orientierungshilfe gibt Hilfestellung zur datenschutzgerechten Konzeption der technischen Systeme für das Smart Metering. Es wird erläutert, wie die zentralen Forderungen des Datenschutzes nach Zweckbindung, Datensparsamkeit und Erforderlichkeit berücksichtigt werden können. Dabei wird die gesamte Prozesskette der Verarbeitung personenbezogener Daten betrachtet. Diese reicht vom Messen von Strommengen mittels Zählern über die Verarbeitung im Smart Meter bis zur weiteren Nutzung durch die an der Energielieferung,
-verteilung und -abrechnung beteiligten Stellen. In der Orientierungshilfe werden verschiedene Anwendungsfälle dargestellt, analysiert und datenschutzrechtlich bewertet.
Die in der Entschließung und der Orientierungshilfe genannten Anforderungen und Empfehlungen für das Smart Metering sind in einer noch zu erlassenen Rechtsverordnung festzuschreiben. (BfDI: ra)
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