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Datenschutzgrundrecht in Europa


Peter Schaar: Es ist wichtig, den Datenschutz europäisch zu denken
Auch in Zukunft sei damit zu rechnen, dass Grundrechtsbeschränkungen durch europäisches Recht vorgesehen werden


(14.01.11) - Beim Stichwort "Europa" denken viele Menschen heute an den Euro und seine Zukunft. Ausgeblendet wird, dass Entscheidungen auf EU-Ebene die gesellschaftliche Wirklichkeit immer stärker bestimmen.

Dazu gehört auch der Datenschutz. Bereits die EG-Datenschutzrichtlinie von 1995 drückt den Anspruch auf eine europaweite Harmonisierung des Datenschutzrechts aus. Alle EU-Mitgliedstaaten haben den Schutz personenbezogener Daten inzwischen gesetzlich geregelt. Das EU-Datenschutzrecht erstreckt sich inzwischen auf 27 Staaten mit 500 Millionen Einwohnern (zum Vergleich: Die USA haben derzeit rd. 310 Millionen Einwohner).

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, beleuchtet die Datenschutzanstrengungen in Europa. (BfDI: ra)


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Meldungen: Datenschutz und Compliance

  • Datenschutz versehentlich oder mutwillig ignoriert

    Dr. h. c. Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Landesbeauftragte für Informationszugang Schleswig-Holstein, hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 vorgelegt. Viele Fälle aus der Praxis verdeutlichen, dass Datenschutz wirkt - und wo er manches Mal gefehlt hat. Licht und Schatten gab es auch im Bereich der Informationsfreiheit.

  • KI datenschutzkonform einsetzen

    Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) legt eine Orientierungshilfe mit datenschutz-rechtlichen Kriterien für die Auswahl und den datenschutzkonformen Einsatz von KI-Anwendungen vor.

  • Möglichkeit von Geldbußen gegenüber Behörden

    Die Bundesregierung hat im Februar 2024 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vorgelegt (BT-Drs. 20/10859). Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat zu relevanten Punkten des Gesetzentwurfs und zu weitergehendem Regelungsbedarf Stellung genommen.

  • Internet-Nutzer dürfen nicht geschröpft werden

    In einem weiteren offenen Brief wendete sich die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) gemeinsam mit zwölf Bürgerrechtsorganisationen am 07.03.2024 erneut an die Datenschutzaufsichtsbehörden in der Europäischen Union, um zu verhindern, dass eine datenschutzfreundliche Nutzung des Internets nur noch gegen Bezahlen hoher Gebühren möglich ist.

  • Einstieg in eine anlasslose Massenüberwachung

    Die Verhandlungen zum EU-Verordnungsentwurf zur Bekämpfung des sexuellen Online-Kindesmissbrauchs (CSA-Verordnung) sind in eine entscheidenden Phase. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) haben anlässlich dessen in einer Gemeinsamen Stellungnahme den EU-Gesetzgeber dazu aufgerufen, die wesentlichen Änderungsvorschläge des Europäischen Parlaments (EP) zu unterstützen.

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