Datenschutzgrundrecht in Europa
Peter Schaar: Es ist wichtig, den Datenschutz europäisch zu denken
Auch in Zukunft sei damit zu rechnen, dass Grundrechtsbeschränkungen durch europäisches Recht vorgesehen werden
(14.01.11) - Beim Stichwort "Europa" denken viele Menschen heute an den Euro und seine Zukunft. Ausgeblendet wird, dass Entscheidungen auf EU-Ebene die gesellschaftliche Wirklichkeit immer stärker bestimmen.
Dazu gehört auch der Datenschutz. Bereits die EG-Datenschutzrichtlinie von 1995 drückt den Anspruch auf eine europaweite Harmonisierung des Datenschutzrechts aus. Alle EU-Mitgliedstaaten haben den Schutz personenbezogener Daten inzwischen gesetzlich geregelt. Das EU-Datenschutzrecht erstreckt sich inzwischen auf 27 Staaten mit 500 Millionen Einwohnern (zum Vergleich: Die USA haben derzeit rd. 310 Millionen Einwohner).
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, beleuchtet die Datenschutzanstrengungen in Europa. (BfDI: ra)
Meldungen: Datenschutz und Compliance
-
BvD fordert praxisnahe Reform der DSGVO
Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. fordert in einem aktuellen Positionspapier eine umfassende Reform der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ziel ist eine moderne, risikobasierte Weiterentwicklung, die Bürokratie reduziert, Unternehmen mehr Rechtssicherheit bietet und zugleich den Schutz für Betroffene erhöht. Der Verband appelliert an die Bundesregierung, sich in Brüssel aktiv für praxisnahe Nachbesserungen starkzumachen - gerade im Interesse kleiner und mittlerer Unternehmen "Die DSGVO ist ein Meilenstein des Grundrechtsschutzes, aber sie braucht ein Update, das den digitalen Realitäten gerecht wird", sagt Thomas Spaeing, Vorstandsvorsitzender des BvD. "Datenschutzbeauftragte sind die Brückenbauer zwischen Regulierung und unternehmerischer Praxis. Wenn wir die Digitalisierung in Europa sicher und rechtskonform gestalten wollen, müssen wir ihre Rolle gezielt stärken - gerade im Mittelstand", führt er weiter aus.
-
Digitale Aufsicht im Praxistest
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat erstmals eine automatisierte Webseitenprüfung durchgeführt und dabei Verstöße bei der Einbindung von YouTube-Videos auf Webseiten des Bundes identifiziert.
-
BfDI verhängt Geldbußen gegen Vodafone
Die BfDI, Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hat der Vodafone GmbH zwei Geldbußen in einer Gesamthöhe von 45 Millionen Euro auferlegt. Durch böswillig handelnde Mitarbeitende in Partneragenturen, die im Auftrag von Vodafone Verträge an Kunden vermitteln, war es unter anderem zu Betrugsfällen durch fingierte Verträge oder Vertragsänderungen zulasten von Kunden gekommen.
-
Auslegung der Digitalrechtsakte
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, führte in Brüssel den wichtigen Dialog zur praxistauglichen und innovationsfreundlichen Auslegung der Digitalrechtsakte.
-
Pilotprojekt KI-Reallabor
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hat gemeinsam mit der Hessischen Ministerin für Digitalisierung und Innovation, Prof. Dr. Kristina Sinemus, und dem Präsidenten der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, ein Pilotprojekt zur Simulation eines KI-Reallabors gestartet.