Sie sind hier: Home » Recht » Datenschutz und Compliance

Nachlese: Europäische Datenschutzrechtsreform


Peter Schaar zu den neuen Vorschlägen aus dem Europäischen Parlament: Die Europäische Datenschutzreform muss zügig abgeschlossen werden
Die Vorschläge des Innenausschusses des Europäischen Parlaments enthalten nach Ansicht des Bundesdatenschutzbeauftragten eine Reihe von positiven Elementen, die sich vor allem von den inzwischen im Rat diskutierten Vorschlägen abheben

(14.11.13) - Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Peter Schaar hält die Vorschläge des Innenausschusses des Europäischen Parlaments für ein wichtiges Signal. Die Reform des europäischen Datenschutzrechts wird damit einen entscheidenden Schritt vorangebracht. Schaar sagte: "Ich hoffe, dass die im Rat vertretenen Regierungen der 28 EU-Mitgliedstaaten dies als Chance begreifen, die Datenschutzreform zügig zu beschließen. Die Bundeskanzlerin sollte das Gelingen der Reform zur Chefsache machen."

Die Vorschläge des Innenausschusses des Europäischen Parlaments enthalten nach Ansicht des Bundesdatenschutzbeauftragten eine Reihe von positiven Elementen, die sich vor allem von den inzwischen im Rat diskutierten Vorschlägen abheben:

>> Datenübermittlungen an ausländische Behörden und Gerichte sollen nur noch auf der Basis von Rechtshilfeabkommen oder internationalen Vereinbarungen bei voller Transparenz gegenüber den Datenschutzbehörden erlaubt sein. Damit würde der Datenschutz beispielsweise gegenüber ausländischen Geheimdiensten deutlich gestärkt.

>> Die Einwilligung soll als Ausdruck des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung weiterhin eine zentrale Rolle bei der Verarbeitung personenbezogener Daten spielen. Anders als im Rat diskutiert, soll nur eine ausdrücklich erteilte Einwilligung wirksam sein. Der Zugang zu Dienstleistungen oder die Durchführung von Verträgen sollen nicht davon abhängig gemacht werden dürfen, dass die Betroffenen in eine Datenverarbeitung zu ganz anderen Zwecken einwilligen. Die Betroffenen sollen ihre Rechte leichter wahrnehmen können, indem sie auf einfache und standardisierte Art über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informiert werden.

>> Jeder soll grundsätzlich das Recht bekommen, einer Profilbildung, bei der seine Persönlichkeit durch automatisierte Datenverarbeitung bewertet wird, widersprechen zu können.

>> Guter Datenschutz muss auch durch wirksame Sanktionen unterstützt werden. Der Innenausschuss schlägt ein differenziertes Sanktionssystem vor, mit dem auf unbedeutende, geringfügige Verstöße ebenso angemessen reagiert werden kann, wie auf schwerwiegende Verstöße, bei denen eine Geldbuße von bis zu fünf Prozent des jährlichen Umsatzes vorgesehen werden kann.

>> Der Innenausschuss hält an der verpflichtenden Bestellung behördlicher und betrieblicher Datenschutzbeauftragter fest; eine Praxis, mit der Deutschland sehr gute Erfahrungen gemacht hat. Alle Unternehmen, deren Datenverarbeitung besondere Risiken hervorruft, sollen einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen. Der Innenausschuss des Europäischen Parlaments hatte in seiner gestrigen Sitzung über das Mandat des zuständigen Berichterstatters für die Datenschutz-Grundverordnung zur Aufnahme von Verhandlungen mit dem Rat der Europäischen Union abgestimmt. Die Änderungsvorschläge beziehen sich auf ein von der Europäischen Kommission im Januar 2012 vorgelegten Entwurf (KOM(2012) 11 endgültig), der eine aus dem Jahr 1995 stammende europäische Datenschutzrichtlinie 95/46/EG ablösen soll. (BfDI: ra)


Meldungen: Datenschutz und Compliance

  • BvD fordert praxisnahe Reform der DSGVO

    Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. fordert in einem aktuellen Positionspapier eine umfassende Reform der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ziel ist eine moderne, risikobasierte Weiterentwicklung, die Bürokratie reduziert, Unternehmen mehr Rechtssicherheit bietet und zugleich den Schutz für Betroffene erhöht. Der Verband appelliert an die Bundesregierung, sich in Brüssel aktiv für praxisnahe Nachbesserungen starkzumachen - gerade im Interesse kleiner und mittlerer Unternehmen "Die DSGVO ist ein Meilenstein des Grundrechtsschutzes, aber sie braucht ein Update, das den digitalen Realitäten gerecht wird", sagt Thomas Spaeing, Vorstandsvorsitzender des BvD. "Datenschutzbeauftragte sind die Brückenbauer zwischen Regulierung und unternehmerischer Praxis. Wenn wir die Digitalisierung in Europa sicher und rechtskonform gestalten wollen, müssen wir ihre Rolle gezielt stärken - gerade im Mittelstand", führt er weiter aus.

  • Digitale Aufsicht im Praxistest

    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat erstmals eine automatisierte Webseitenprüfung durchgeführt und dabei Verstöße bei der Einbindung von YouTube-Videos auf Webseiten des Bundes identifiziert.

  • BfDI verhängt Geldbußen gegen Vodafone

    Die BfDI, Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hat der Vodafone GmbH zwei Geldbußen in einer Gesamthöhe von 45 Millionen Euro auferlegt. Durch böswillig handelnde Mitarbeitende in Partneragenturen, die im Auftrag von Vodafone Verträge an Kunden vermitteln, war es unter anderem zu Betrugsfällen durch fingierte Verträge oder Vertragsänderungen zulasten von Kunden gekommen.

  • Auslegung der Digitalrechtsakte

    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, führte in Brüssel den wichtigen Dialog zur praxistauglichen und innovationsfreundlichen Auslegung der Digitalrechtsakte.

  • Pilotprojekt KI-Reallabor

    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hat gemeinsam mit der Hessischen Ministerin für Digitalisierung und Innovation, Prof. Dr. Kristina Sinemus, und dem Präsidenten der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, ein Pilotprojekt zur Simulation eines KI-Reallabors gestartet.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen