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Nachrichtendienste: Transparente Kontrolle


Datenschutzbeauftragten fordern von dem Bundesgesetzgeber und der neuen Bundesregierung wirksame Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit der Kommunikation und der Privatsphäre
Mit ihrer Entschließung "Forderungen für die neue Legislaturperiode: Die Datenschutzgrundrechte stärken" fordern die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder eine Weiterentwicklung des Datenschutzrechts auf nationaler und internationaler Ebene

(22.10.13) - Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder appellierte auf ihrer 86. Tagung in Bremen an alle Akteurinnen und Akteure der 18. Legislaturperiode, sich für die Stärkung des Datenschutzes auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene einzusetzen. Angesichts der anlasslosen und umfassenden internationalen Überwachungsaktivitäten von Nachrichtendiensten fordern die Datenschutzbeauftragten von dem Bundesgesetzgeber und der neuen Bundesregierung wirksame Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit der Kommunikation und der Privatsphäre. "Wenn hier nicht entschieden gegengesteuert wird, ist zu befürchten, dass wir uns an eine allgegenwärtige Überwachung gewöhnen und damit rechtsstaatliche Garantien dauerhaft außer Kraft gesetzt werden."

Mit ihrer Entschließung "Forderungen für die neue Legislaturperiode: Die Datenschutzgrundrechte stärken." fordern die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder eine Weiterentwicklung des Datenschutzrechts auf nationaler und internationaler Ebene. Von besonderer Bedeutung ist auch ein europäischer Datenschutz auf hohem Niveau. Die Datenschutzkonferenz nimmt dabei zu den drei besonders bedeutsamen Bereichen öffentliche Sicherheit, Gesundheitsdatenschutz und Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation in gesonderten Entschließungen Stellung.

In ihrer Entschließung zur öffentlichen Sicherheit betont die Datenschutzkonferenz "Handlungsbedarf" für diesen besonders eingriffsintensiven Bereich. Sie fordert eine rechtsstaatlich transparente Kontrolle der Nachrichtendienste im nationalen wie im internationalen Rahmen. Darüber hinaus müssen diesen Behörden, deren Tätigkeit tief in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger eingreift, enge Grenzen gesetzt werden. Auch für Grundrechtseingriffe anderer Sicherheitsbehörden sind wirksame Beschränkungen erforderlich.

Mit der Entschließung zur "Stärkung des Datenschutzes im Sozial- und Gesundheitswesen" fordert die Konferenz angesichts der mit dem zunehmenden Wettbewerb im Sozial- und Gesundheitswesen verbundenen Risiken für die informationelle Selbstbestimmungen die Stärkung der Schutzrechte für die Privat- und Intimsphäre von Patientinnen, Patienten und Versicherten.

In ihrer Entschließung "Sichere elektronische Kommunikation gewährleisten – Ende-zu-Ende-Verschlüsselung einsetzen und weiterentwickeln" setzt sich die Konferenz für die Förderung der Vertraulichkeit und Integrität elektronischer Kommunikation ein. Sie fordert, dass der öffentliche Bereich mit gutem Beispiel vorangeht und die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung unter Verwendung des in Bremen entwickelten Standards OSCI-Transport flächendeckend einsetzt.

Die Konferenz hatte sich an die Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten gewandt, und ihre Mitarbeit dabei angeboten, bei den Betreibern sozialer Netzwerke auf eine Rechtmäßigkeit der Anwendungen hinzuwirken. Die Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten hat diese Anregung aufgenommen.

Die derzeitige Vorsitzende der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, die bremische Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Dr. Imke Sommer, sagte zum Thema Datenschutz in der 18. Legislaturperiode: "Nicht das Ob, sondern nur noch das Wie des künftigen Schutzes der Datenschutzgrundrechte gegen alle ihnen drohenden Angriffe von privaten wie öffentlichen, von inländischen wie ausländischen Stellen muss Thema der anstehenden Koalitionsverhandlungen werden!"

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, erklärte: "In der neuen Legislaturperiode haben die Bundesregierung und der Bundestag die Chance für einen Neuanfang im Datenschutz. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht, dass sie gegen den Datenhunger von Unternehmen und gegen überbordende Überwachungsaktivitäten geschützt werden."

Der Vorsitzende der Datenschutzkonferenz im kommenden Jahr, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Prof. Dr. Johannes Caspar, erklärt: "Die nächste Zeit wird darüber entscheiden, ob sich die Herrschaft des Rechts und damit auch die Grundrechte gegenüber den Geheimdiensten durchsetzen werden lassen. Eine dauerhafte Überwachung unserer Informations- und Kommunikationsbeziehungen ist nicht akzeptabel. Nicht der digitale Untertan, sondern der mündige Bürger muss das zentrale Leitbild des demokratischen Rechtsstaats bleiben." (BfDI: ra)


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