Sie sind hier: Home » Recht » Datenschutz und Compliance

Geheimdienste und Transparenz


Informationsfreiheitsbeauftragte weltweit fordern Stärkung der Transparenz auf nationaler und internationaler Ebene
Dr. Alexander Dix: "Auch Geheimdienste dürfen nicht pauschal von Transparenzpflichten ausgenommen bleiben"

(15.10.13) - Zum Abschluss der 8. Internationalen Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Berlin verabschiedeten die Informationsfreiheitsbeauftragten aus aller Welt eine Entschließung. Das Recht auf Informationszugang müsse gestärkt, die Verpflichtung zur Transparenz staatlichen Handelns erhöht werden.

Hierzu teilen die Konferenzausrichter mit:
Peter Schaar, Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI): "Unsere Kernbotschaft ist: Alle öffentlichen Stellen auf kommunaler, staatlicher und internationaler Ebene müssen ihr Handeln transparent gestalten. Umfassende Rechte auf Informationszugang sind eine unverzichtbare Voraussetzung für die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an demokratischen Entscheidungen."

Dr. Alexander Dix, Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit: "Auch Geheimdienste dürfen nicht pauschal von Transparenzpflichten ausgenommen bleiben. Effektive Kontrolle von Geheimdiensten setzt ein Mindestmaß an Transparenz voraus. Nur so wird es möglich sein, die unter exzessiver Geheimhaltung stattfindende exzessive Überwachung zu begrenzen."

In der Berliner Erklärung unterstützen die Informationsfreiheitsbeauftragten die Anerkennung der Informationsfreiheit als internationales Grundrecht und heben die Bedeutung von Artikel 19 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte vom 16. Dezember 1966 hervor. Zudem wird empfohlen, dass alle Staaten der Konvention des Europarats über den Zugang zu amtlichen Dokumenten vom 18. Juni 2009 (Tromsø-Konvention) beitreten. Die Bundesrepublik Deutschland gehört zu den Staaten, die der Konvention bisher nicht beigetreten sind.

Vom 18. bis 20. September 2013 trafen sich Informationsfreiheitsbeauftragte aus 35 Staaten auf der 8. Internationalen Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Berlin, um mit über 150 Teilnehmenden aus Politik, Wissenschaft, Verwaltung und Nichtregierungsorganisationen aktuelle Fragen zu Transparenz und Offenheit staatlichen Handelns zu diskutieren. Die Konferenz wurde ausgerichtet vom Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Dr. Alexander Dix, sowie dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar. (BfDI: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Datenschutz und Compliance

  • Datenschutz versehentlich oder mutwillig ignoriert

    Dr. h. c. Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Landesbeauftragte für Informationszugang Schleswig-Holstein, hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 vorgelegt. Viele Fälle aus der Praxis verdeutlichen, dass Datenschutz wirkt - und wo er manches Mal gefehlt hat. Licht und Schatten gab es auch im Bereich der Informationsfreiheit.

  • KI datenschutzkonform einsetzen

    Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) legt eine Orientierungshilfe mit datenschutz-rechtlichen Kriterien für die Auswahl und den datenschutzkonformen Einsatz von KI-Anwendungen vor.

  • Möglichkeit von Geldbußen gegenüber Behörden

    Die Bundesregierung hat im Februar 2024 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vorgelegt (BT-Drs. 20/10859). Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat zu relevanten Punkten des Gesetzentwurfs und zu weitergehendem Regelungsbedarf Stellung genommen.

  • Internet-Nutzer dürfen nicht geschröpft werden

    In einem weiteren offenen Brief wendete sich die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) gemeinsam mit zwölf Bürgerrechtsorganisationen am 07.03.2024 erneut an die Datenschutzaufsichtsbehörden in der Europäischen Union, um zu verhindern, dass eine datenschutzfreundliche Nutzung des Internets nur noch gegen Bezahlen hoher Gebühren möglich ist.

  • Einstieg in eine anlasslose Massenüberwachung

    Die Verhandlungen zum EU-Verordnungsentwurf zur Bekämpfung des sexuellen Online-Kindesmissbrauchs (CSA-Verordnung) sind in eine entscheidenden Phase. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) haben anlässlich dessen in einer Gemeinsamen Stellungnahme den EU-Gesetzgeber dazu aufgerufen, die wesentlichen Änderungsvorschläge des Europäischen Parlaments (EP) zu unterstützen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen