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Datenschutzverbände entwickeln Datenschutzaudit


Erster unabhängiger Datenschutzstandard für Auftragsdatenverarbeiter/IT-Dienstleister durch die beiden großen deutschen Datenschutzverbände vorgestellt
GDD und BvD schaffen damit die Grundlage für klare Datenschutzstandards bei der Datenverarbeitung im Auftrag

(16.10.13) - Moderne Produktionsprozesse und Dienstleistungen von Unternehmen basieren heute auf dem Fluss von Daten. Dabei sind die Datenverarbeitungen inzwischen hoch spezialisiert, so dass sich eine große Bandbreite von Dienstleistern entwickelt hat, die es ihren Auftraggebern ermöglichen, diese Verarbeitungen wirtschaftlich und professionell auszulagern.

Mit der Auftragsdatenverarbeitung gemäß § 11 Bundesdatenschutzgesetz stellt der Gesetzgeber ein Rechtsinstrument bereit, um diese Datenflüsse zu legitimieren. Hierbei ist ein qualifiziertes und angemessenes Datenschutzniveau eine unverzichtbare Voraussetzung für vertrauenswürdiges und nachhaltiges unternehmerisches Handeln.

In der Praxis herrscht hier jedoch vielfach Unsicherheit darüber, wie eine Auftragsdatenverarbeitung gesetzeskonform ausgestaltet sein muss. Insbesondere stellt sich die Frage, wann die technisch-organisatorischen Maßnahmen des Auftragnehmers als angemessen zu erachten sind und wie der Auftraggeber dies prüfen muss. Anerkannte Standards liegen dazu bisher nicht vor und langwierige, teure Verhandlungen und Prüfungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber sind die Folge.

Experten des "Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V." und der "Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e.V." haben daher den Datenschutzstandard "DS-BvD-GDD-01" speziell für die Auftragsdatenverarbeitung entwickelt. Der Standard gilt für alle Branchen und Dienstleistungen. Er beschreibt insbesondere, welche Anforderungen ein Auftragnehmer erfüllen muss. Beispielhaft seien Prozesse in den Bereichen Auftragsmanagement, Datenschutz, IT-Sicherheit etc. genannt.

Besonderheiten des Zertifizierungsverfahrens von GDD und BvD sind:
>> Transparenz und Nachprüfbarkeit,
>> Neutralität und Expertise,
>> sowie ein nachweislicher wirtschaftlicher Nutzen durch klare Kostenvorteile für die beteiligten Unternehmen, Auftraggeber wie Auftragnehmer.

Für die Unternehmen, die Dienstleister beauftragen wollen, bietet sich damit eine erhebliche Vereinfachung des Verfahrens an. Die hohen Kosten für die Kontrollen bei den Dienstleistern entfallen, wenn der Dienstleister sich nach diesem einzigartigen Standard hat zertifizieren lassen. Auch der Dienstleister hat durch dieses Verfahren erhebliche Vorteile. Er kann sich nach Audit und Zertifikatserteilung auf seine Kerntätigkeit konzentrieren und muss sich nicht mit einem erheblichen Teil seiner Kapazität mit den Anforderungen der Kontrollteams seiner Auftraggeber befassen, die zu dem nach unterschiedlichsten Kriterien prüfen und oft selbst nicht genau wissen, worauf es eigentlich ankommt.

Mit dem Datenschutzgütesiegel können Unternehmen ihr herausragendes Datenschutzmanagement dokumentieren und sich so einen echten Wettbewerbsvorteil sichern. (BvD: ra)

BvD: Kontakt und Steckbrief

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Meldungen: Datenschutz und Compliance

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    Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. fordert in einem aktuellen Positionspapier eine umfassende Reform der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ziel ist eine moderne, risikobasierte Weiterentwicklung, die Bürokratie reduziert, Unternehmen mehr Rechtssicherheit bietet und zugleich den Schutz für Betroffene erhöht. Der Verband appelliert an die Bundesregierung, sich in Brüssel aktiv für praxisnahe Nachbesserungen starkzumachen - gerade im Interesse kleiner und mittlerer Unternehmen "Die DSGVO ist ein Meilenstein des Grundrechtsschutzes, aber sie braucht ein Update, das den digitalen Realitäten gerecht wird", sagt Thomas Spaeing, Vorstandsvorsitzender des BvD. "Datenschutzbeauftragte sind die Brückenbauer zwischen Regulierung und unternehmerischer Praxis. Wenn wir die Digitalisierung in Europa sicher und rechtskonform gestalten wollen, müssen wir ihre Rolle gezielt stärken - gerade im Mittelstand", führt er weiter aus.

  • Digitale Aufsicht im Praxistest

    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat erstmals eine automatisierte Webseitenprüfung durchgeführt und dabei Verstöße bei der Einbindung von YouTube-Videos auf Webseiten des Bundes identifiziert.

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    Die BfDI, Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hat der Vodafone GmbH zwei Geldbußen in einer Gesamthöhe von 45 Millionen Euro auferlegt. Durch böswillig handelnde Mitarbeitende in Partneragenturen, die im Auftrag von Vodafone Verträge an Kunden vermitteln, war es unter anderem zu Betrugsfällen durch fingierte Verträge oder Vertragsänderungen zulasten von Kunden gekommen.

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    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, führte in Brüssel den wichtigen Dialog zur praxistauglichen und innovationsfreundlichen Auslegung der Digitalrechtsakte.

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    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hat gemeinsam mit der Hessischen Ministerin für Digitalisierung und Innovation, Prof. Dr. Kristina Sinemus, und dem Präsidenten der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, ein Pilotprojekt zur Simulation eines KI-Reallabors gestartet.

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