Datenschutz zu mehr Wirksamkeit verhelfen
Andrea Voßhoff zu erweiterten Verbandsklagerechten
"Nach europäischem Recht ist es vorrangig Aufgabe der Datenschutzbehörden, über die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu wachen"
(18.02.15) - Zu dem am 4. Februar 2015 vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Einführung erweiterter Verbandsklagerechte von Verbraucherverbänden bei datenschutzrechtlichen Verstößen erklärt die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Andrea Voßhoff:
"Das Ziel der Bundesregierung, dem Datenschutz zu mehr Wirksamkeit zu verhelfen, ist dem Grunde nach zu begrüßen. Dass dazu Verbraucherverbände künftig Zuwiderhandlungen von Unternehmen beim Umgang mit zu kommerziellen Zwecken erhobenen, verarbeiteten oder genutzten personenbezogenen Daten von Verbrauchern abmahnen und im Wege der Unterlassungsklage verfolgen können, kann hilfreich sein.
Nach europäischem Recht ist es allerdings vorrangig Aufgabe der Datenschutzbehörden, über die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu wachen. Hierfür stehen den in der Regel zuständigen Landesdatenschutzbehörden gegenüber den Unternehmen umfassende Ermittlungs- und Sanktionsbefugnisse zu. Damit im Interesse der Bürgerinnen und Bürger eine einheitliche Rechtsverfolgung gewährleistet ist, war mir die im Gesetzentwurf vorgesehene Schaffung einer Anhörungspflicht der Datenschutzbehörden im Verbandsklageverfahren als Sicherung des gegenseitigen Informationsaustausches ein wichtiges Anliegen."
Der Gesetzentwurf erfasst die wirtschaftliche Nutzung personenbezogener Verbraucherdaten zu Zwecken der Werbung, der Markt- und Meinungsforschung, des Betreibens einer Auskunftei, des Erstellens von Persönlichkeits- und Nutzungsprofilen, des Adress- oder sonstigen Datenhandels und vergleichbaren kommerziellen Nutzungen. Hierdurch soll insbesondere ein besseres Vorgehen gegen die vordringende Kommerzialisierung von Verbraucherdaten durch digitale Geschäftsmodelle ermöglicht werden. (BfDI: ra)
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