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Grundsatz "Need to Share" und seine Folgen


Peter Schaar zu den Enthüllungen auf Wikileaks: "Die Datenkraken fressen sich selbst"
Nicht erst durch die Veröffentlichungen der Internetplattform Wikileaks ist deutlich geworden, mit welchen immensen Risiken diese Datensammelsucht verbunden ist


(02.12.10) - Der Präsident George W. Bush gab nach den Terroranschlägen am 11. September 2001 die Parole aus, nunmehr gelte für die Sicherheitsbehörden und andere staatliche Stellen nicht mehr das Prinzip "Need to Know", sondern der Grundsatz "Need to Share".

Dabei war "Need to Know" praktisch dasselbe wie der, auch im europäischen Datenschutzrecht verankerte, Erforderlichkeitsgrundsatz: Eine Behörde erhält nicht mehr und nicht weniger Informationen als zur jeweiligen Aufgabenerfüllung erforderlich ist. "Need to Share" ist das genaue Gegenteil: Ohne konkrete Anfrage und Notwendigkeit werden alle möglichen Informationen mit allen anderen Stellen geteilt, die vielleicht etwas damit anfangen können.

Lesen Sie den vollständigen Beitrag des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar im Datenschutzforum - Peter Schaar. Der Blog (externer Link)
(BfDI)


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