Grundsatz "Need to Share" und seine Folgen
Peter Schaar zu den Enthüllungen auf Wikileaks: "Die Datenkraken fressen sich selbst"
Nicht erst durch die Veröffentlichungen der Internetplattform Wikileaks ist deutlich geworden, mit welchen immensen Risiken diese Datensammelsucht verbunden ist
(02.12.10) - Der Präsident George W. Bush gab nach den Terroranschlägen am 11. September 2001 die Parole aus, nunmehr gelte für die Sicherheitsbehörden und andere staatliche Stellen nicht mehr das Prinzip "Need to Know", sondern der Grundsatz "Need to Share".
Dabei war "Need to Know" praktisch dasselbe wie der, auch im europäischen Datenschutzrecht verankerte, Erforderlichkeitsgrundsatz: Eine Behörde erhält nicht mehr und nicht weniger Informationen als zur jeweiligen Aufgabenerfüllung erforderlich ist. "Need to Share" ist das genaue Gegenteil: Ohne konkrete Anfrage und Notwendigkeit werden alle möglichen Informationen mit allen anderen Stellen geteilt, die vielleicht etwas damit anfangen können.
Lesen Sie den vollständigen Beitrag des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar im Datenschutzforum - Peter Schaar. Der Blog (externer Link)
(BfDI)
Meldungen: Datenschutz und Compliance
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Datenschutz versehentlich oder mutwillig ignoriert
Dr. h. c. Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Landesbeauftragte für Informationszugang Schleswig-Holstein, hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 vorgelegt. Viele Fälle aus der Praxis verdeutlichen, dass Datenschutz wirkt - und wo er manches Mal gefehlt hat. Licht und Schatten gab es auch im Bereich der Informationsfreiheit.
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KI datenschutzkonform einsetzen
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) legt eine Orientierungshilfe mit datenschutz-rechtlichen Kriterien für die Auswahl und den datenschutzkonformen Einsatz von KI-Anwendungen vor.
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Möglichkeit von Geldbußen gegenüber Behörden
Die Bundesregierung hat im Februar 2024 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vorgelegt (BT-Drs. 20/10859). Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat zu relevanten Punkten des Gesetzentwurfs und zu weitergehendem Regelungsbedarf Stellung genommen.
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Internet-Nutzer dürfen nicht geschröpft werden
In einem weiteren offenen Brief wendete sich die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) gemeinsam mit zwölf Bürgerrechtsorganisationen am 07.03.2024 erneut an die Datenschutzaufsichtsbehörden in der Europäischen Union, um zu verhindern, dass eine datenschutzfreundliche Nutzung des Internets nur noch gegen Bezahlen hoher Gebühren möglich ist.
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Einstieg in eine anlasslose Massenüberwachung
Die Verhandlungen zum EU-Verordnungsentwurf zur Bekämpfung des sexuellen Online-Kindesmissbrauchs (CSA-Verordnung) sind in eine entscheidenden Phase. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) haben anlässlich dessen in einer Gemeinsamen Stellungnahme den EU-Gesetzgeber dazu aufgerufen, die wesentlichen Änderungsvorschläge des Europäischen Parlaments (EP) zu unterstützen.