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Datenschutz-Problem beim Cloud Computing


Peter Schaar: Der Datenschutz darf nicht in der Cloud verschwinden
Zu einem wirksamen Datenschutz gehöre auch eine effektive, durch unabhängige Aufsichtsbehörden ausgeübte Datenschutzkontrolle - Es werde schwierig sein, diese beim Cloud Computing zu realisieren


(02.12.10) - "Cloud Computing" ist derzeit eines der heißesten Themen in der IT-Diskussion – manche sprechen gar von einem "Mega-Trend". Beim Cloud Computing werden die Daten nicht auf dem häuslichen Computer gespeichert, sondern in einem Rechenzentrum, wobei es allein die Entscheidung des Cloud Computing-Anbieters ist, ob die Daten in Deutschland, Indien oder in den USA verarbeitet werden.

Lesen Sie zum Thema "Cloud Computing" auch: SaaS-Magazin.de (www.saasmagazin.de)

Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), hält es für dringend erforderlich, sich mit den datenschutzrechtlichen Implikationen des Cloud Computing auseinanderzusetzen.

Lesen Sie den Blog von Peter Schaar (externer Link)
(BfDI: ra)

Lesen Sie auch:
Datenschutzkonformes Cloud Computing


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Meldungen: Datenschutz und Compliance

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    Dr. h. c. Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Landesbeauftragte für Informationszugang Schleswig-Holstein, hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 vorgelegt. Viele Fälle aus der Praxis verdeutlichen, dass Datenschutz wirkt - und wo er manches Mal gefehlt hat. Licht und Schatten gab es auch im Bereich der Informationsfreiheit.

  • KI datenschutzkonform einsetzen

    Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) legt eine Orientierungshilfe mit datenschutz-rechtlichen Kriterien für die Auswahl und den datenschutzkonformen Einsatz von KI-Anwendungen vor.

  • Möglichkeit von Geldbußen gegenüber Behörden

    Die Bundesregierung hat im Februar 2024 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vorgelegt (BT-Drs. 20/10859). Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat zu relevanten Punkten des Gesetzentwurfs und zu weitergehendem Regelungsbedarf Stellung genommen.

  • Internet-Nutzer dürfen nicht geschröpft werden

    In einem weiteren offenen Brief wendete sich die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) gemeinsam mit zwölf Bürgerrechtsorganisationen am 07.03.2024 erneut an die Datenschutzaufsichtsbehörden in der Europäischen Union, um zu verhindern, dass eine datenschutzfreundliche Nutzung des Internets nur noch gegen Bezahlen hoher Gebühren möglich ist.

  • Einstieg in eine anlasslose Massenüberwachung

    Die Verhandlungen zum EU-Verordnungsentwurf zur Bekämpfung des sexuellen Online-Kindesmissbrauchs (CSA-Verordnung) sind in eine entscheidenden Phase. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) haben anlässlich dessen in einer Gemeinsamen Stellungnahme den EU-Gesetzgeber dazu aufgerufen, die wesentlichen Änderungsvorschläge des Europäischen Parlaments (EP) zu unterstützen.

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