Datenschutz-Problem beim Cloud Computing
Peter Schaar: Der Datenschutz darf nicht in der Cloud verschwinden
Zu einem wirksamen Datenschutz gehöre auch eine effektive, durch unabhängige Aufsichtsbehörden ausgeübte Datenschutzkontrolle - Es werde schwierig sein, diese beim Cloud Computing zu realisieren
(02.12.10) - "Cloud Computing" ist derzeit eines der heißesten Themen in der IT-Diskussion – manche sprechen gar von einem "Mega-Trend". Beim Cloud Computing werden die Daten nicht auf dem häuslichen Computer gespeichert, sondern in einem Rechenzentrum, wobei es allein die Entscheidung des Cloud Computing-Anbieters ist, ob die Daten in Deutschland, Indien oder in den USA verarbeitet werden.
Lesen Sie zum Thema "Cloud Computing" auch: SaaS-Magazin.de (www.saasmagazin.de)
Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), hält es für dringend erforderlich, sich mit den datenschutzrechtlichen Implikationen des Cloud Computing auseinanderzusetzen.
Lesen Sie den Blog von Peter Schaar (externer Link)
(BfDI: ra)
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