Sie sind hier: Home » Recht » Datenschutz und Compliance

Datenschutz und Telefon-Missbrauch


Der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) warnt: Betrüger geben sich als Datenschützer aus
Keine Datenschutzaufsichtsbehörde würde von sich aus Bürgerinnen und Bürger anrufen, um ihre Hilfe anzubieten


(25.05.10) - Vermehrt beklagen sich Bürgerinnen und Bürger beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) über dubiose Telefonanrufe, in denen sich Anrufer als Mitarbeiter einer angeblichen Datenschutzinstitution wie z.B. Bundesagentur für Datenschutz, Bundesdatenschutzzentrale oder Bundesdatenschutzamt ausgeben.

Die Anrufer versuchen, die Angst der Bürgerinnen und Bürger vor einem Missbrauch ihrer persönlichen Daten, vor allem der Bankdaten, auszunutzen. Sie bieten an, gegen Zahlung eines Mitgliedsbeitrags dafür zu sorgen, dass man künftig durch Eintragung in Werbesperrlisten vor unerwünschten Werbeanrufen besser geschützt ist oder dass man aus Verträgen, die mit Gewinnspielunternehmen abgeschlossen worden sind, wieder herauskommt.

Die Anrufer sind oftmals bereits im Besitz der Bankdaten, die sie vermutlich auf illegale Weise erlangt haben. Sobald man am Telefon sein Interesse an einem verbesserten Datenschutz bejaht hat, gehen die Anrufer von einem telefonisch abgeschlossenen Vertrag aus und buchen die Mitgliedsbeiträge per Lastschrift vom Bankkonto ab.

Auch die Bundesnetzagentur hat bereits vor derartigen Anrufern gewarnt, die sich zum Teil auch als Kooperationspartner der Netzagentur vorgestellt haben. Sie bietet auf ihrer Internetseite Hilfe bei Rufnummernmissbrauch und unerlaubter Telefonwerbung an. Derartige Telefonwerbung ist ohne vorheriges Einverständnis der Angerufenen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wettbewerbswidrig und damit verboten. Zudem dürfen Anrufer bei Werbeanrufen ihre Rufnummer nicht mehr unterdrücken, um ihre Identität zu verschleiern.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit rät:

"Keine Datenschutzaufsichtsbehörde würde von sich aus Bürgerinnen und Bürger anrufen, um ihre Hilfe anzubieten. Notieren Sie sich, falls ersichtlich, die Rufnummer und beenden das Gespräch sogleich durch Auflegen des Telefonhörers.

Machen Sie auf keinen Fall persönliche Angaben und hüten Sie sich insbesondere davor, Bankverbindungsdaten bekannt zu geben. Sollte durch das Telefongespräch doch ein Vertrag zustande gekommen sein, können Betroffene, die nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht belehrt worden sind, alle per Telefon geschlossenen Verträge über Dienstleistungen noch bis zur vollständigen Bezahlung schriftlich widerrufen.

Kontrollieren Sie regelmäßig Ihre Bankauszüge. Da Banken Lastschriftberechtigungen nicht prüfen, sollte spätestens bei der Kontrolle der Kontoauszüge und einer unberechtigten Lastschrift gehandelt und unverzüglich der Lastschrift widersprochen werden. Zu Unrecht abgebuchtes Geld kann bei der Bank bis zu sechs Wochen nach der Abbuchung ohne Begründung zurückgerufen werden.

Sollten Sie zuvor bereits auf die unseriösen Anrufe eines Gewinnspielunternehmens hereingefallen sein, wenden Sie sich deswegen an eine Verbraucherschutzzentrale. Melden Sie Rufnummernmissbrauch und unerlaubte Telefonwerbung der Bundesnetzagentur als zuständiger Aufsichtsbehörde. Formblätter für entsprechende Beschwerden werden auf deren Internetseite angeboten."

Weitere Fragen zu diesem Thema beantwortet der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, unter der Rufnummer (0228) 9977990. (BfDI: ra)


Meldungen: Datenschutz und Compliance

  • BvD fordert praxisnahe Reform der DSGVO

    Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. fordert in einem aktuellen Positionspapier eine umfassende Reform der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ziel ist eine moderne, risikobasierte Weiterentwicklung, die Bürokratie reduziert, Unternehmen mehr Rechtssicherheit bietet und zugleich den Schutz für Betroffene erhöht. Der Verband appelliert an die Bundesregierung, sich in Brüssel aktiv für praxisnahe Nachbesserungen starkzumachen - gerade im Interesse kleiner und mittlerer Unternehmen "Die DSGVO ist ein Meilenstein des Grundrechtsschutzes, aber sie braucht ein Update, das den digitalen Realitäten gerecht wird", sagt Thomas Spaeing, Vorstandsvorsitzender des BvD. "Datenschutzbeauftragte sind die Brückenbauer zwischen Regulierung und unternehmerischer Praxis. Wenn wir die Digitalisierung in Europa sicher und rechtskonform gestalten wollen, müssen wir ihre Rolle gezielt stärken - gerade im Mittelstand", führt er weiter aus.

  • Digitale Aufsicht im Praxistest

    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat erstmals eine automatisierte Webseitenprüfung durchgeführt und dabei Verstöße bei der Einbindung von YouTube-Videos auf Webseiten des Bundes identifiziert.

  • BfDI verhängt Geldbußen gegen Vodafone

    Die BfDI, Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hat der Vodafone GmbH zwei Geldbußen in einer Gesamthöhe von 45 Millionen Euro auferlegt. Durch böswillig handelnde Mitarbeitende in Partneragenturen, die im Auftrag von Vodafone Verträge an Kunden vermitteln, war es unter anderem zu Betrugsfällen durch fingierte Verträge oder Vertragsänderungen zulasten von Kunden gekommen.

  • Auslegung der Digitalrechtsakte

    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, führte in Brüssel den wichtigen Dialog zur praxistauglichen und innovationsfreundlichen Auslegung der Digitalrechtsakte.

  • Pilotprojekt KI-Reallabor

    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hat gemeinsam mit der Hessischen Ministerin für Digitalisierung und Innovation, Prof. Dr. Kristina Sinemus, und dem Präsidenten der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, ein Pilotprojekt zur Simulation eines KI-Reallabors gestartet.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen