Peter Schaar zu Googles Datenschutzverständnis
Google erfasst "versehentlich" Inhalte der WLAN-Kommunikation
Peter Schaar nimmt in seinem neusten Blog-Eintrag Stellung zu den jüngsten Bekenntnissen des Weltmarktführers für Suchmaschinen Google
(21.05.10) - "Eigentlich wollte ich nicht sobald wieder einen Blog zu Google schreiben, doch die jüngsten Bekenntnisse des Weltmarktführers für Suchmaschinen und allerlei andere Dienste machen ein Update meines Blogs vom 23. April erforderlich."
Mit diesen Worten nimmt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar, erneut Stellung zum Thema "Datenschutz und Google".
Erneut übt Peter Schaar Kritik am Umgang mit Daten bei Google. Schaar sagte unter anderem: "Die Daten wurden erhoben und gespeichert, ohne dass die Projekt- oder gar die Unternehmensleitung das wollte. Folgt man dieser Erklärung, heißt dies: Die Software wurde eingesetzt, ohne dass sie vorher hinreichend getestet wurde. Es wurden Milliarden Datensätze unwillentlich erfasst, ohne dass dies irgend jemandem in dem Unternehmen aufgefallen wäre, auch nicht den Google-internen Datenschützern, die sich noch vor zwei Wochen vor die Praktiken des Unternehmens gestellt haben." (BfDI)
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Meldungen: Datenschutz und Compliance
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BfDI kann Einsichtsrechte einklagen
Der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat vor dem Bundesverwaltungsgericht Klage gegen den Bundesnachrichtendienst (BND) zur Durchsetzung seiner Kontrollbefugnisse erhoben. Dem BfDI wird vom BND die Einsicht in Unterlagen verwehrt, die dem Einsichtsrecht des BfDI zur Durchführung seiner Kontrolle unterliegen und für diese unbedingt notwendig sind. Dieses Vorgehen hatte der BfDI zuvor erfolglos beanstandet.
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Datenschutz versehentlich oder mutwillig ignoriert
Dr. h. c. Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Landesbeauftragte für Informationszugang Schleswig-Holstein, hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 vorgelegt. Viele Fälle aus der Praxis verdeutlichen, dass Datenschutz wirkt - und wo er manches Mal gefehlt hat. Licht und Schatten gab es auch im Bereich der Informationsfreiheit.
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KI datenschutzkonform einsetzen
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) legt eine Orientierungshilfe mit datenschutz-rechtlichen Kriterien für die Auswahl und den datenschutzkonformen Einsatz von KI-Anwendungen vor.
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Möglichkeit von Geldbußen gegenüber Behörden
Die Bundesregierung hat im Februar 2024 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vorgelegt (BT-Drs. 20/10859). Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat zu relevanten Punkten des Gesetzentwurfs und zu weitergehendem Regelungsbedarf Stellung genommen.
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Internet-Nutzer dürfen nicht geschröpft werden
In einem weiteren offenen Brief wendete sich die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) gemeinsam mit zwölf Bürgerrechtsorganisationen am 07.03.2024 erneut an die Datenschutzaufsichtsbehörden in der Europäischen Union, um zu verhindern, dass eine datenschutzfreundliche Nutzung des Internets nur noch gegen Bezahlen hoher Gebühren möglich ist.