Berufliche Regeln des Datenschutzbeauftragten
BvD beschließt berufliches Leitbild des Datenschutzbeauftragten
Die Ziele des Leitbildes decken sich mit den Anforderungen renommierter Ausbildungseinrichtungen für Datenschutzbeauftragte wie udis und GDD
(22.09.09) - Die Mitgliederversammlung des Berufsverbandes der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. mit großer Mehrheit ein umfassendes Positionspapier zum Beruf des Datenschutzbeauftragten angenommen.
Bereits im Frühjahr dieses Jahres hatte der Vorstand des Verbandes nach mehr als zweijähriger verbandsinterner Ausarbeitung erstmals Berufsgrundsätze verabschiedet, die in den vergangenen Monaten zum jetzt beschlossenen "Beruflichen Leitbild des Datenschutzbeauftragten" weiterentwickelt wurden.
"Der BvD übernimmt damit nicht nur die federführende Rolle bei der Diskussion um die beruflichen Regeln des Datenschutzbeauftragten. Wir geben dadurch unseren Mitgliedern, aber auch datenverarbeitenden Unternehmen Antworten auf die Fragen zu unserem Beruf und bieten Datenschutzbeauftragten eine Orientierung für den beruflichen Alltag", so Thomas Spaeing, Vorsitzender des BvD.
Die Ziele des Leitbildes decken sich mit den Anforderungen renommierter Ausbildungseinrichtungen für Datenschutzbeauftragte wie udis und GDD: "Die im Leitbild beschriebene Grundqualifikation sollten Kunden in Zukunft erwarten können, wenn sie einen im BvD organisierten Datenschutzbeauftragten bestellen", so Spaeing weiter, "Da diese Anforderungen derzeit noch nicht von allen BvD-Mitgliedern erfüllt werden, ist es Aufgabe des Verbandes, alle Mitglieder auf diesem Weg tatkräftig zu unterstützen."
Der Verband sieht es als seine Verpflichtung, das Leitbild regelmäßig anzupassen und weiterzuentwickeln. Mit technischen und rechtlichen Neuerungen, aber auch mit der vermehrten Aufmerksamkeit für den Datenschutz ändern sich Erwartungen und Anforderungen an Datenschutzbeauftragte - dem stellt sich der Berufsverband konsequent. Das Konzept sieht zukünftig eine regelmäßige Berufsbildkonferenz vor. (BvD: ra)
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