Unzulässige GPS-Ortung von Mietwagen
Autovermietungsfirma lässt ohne Wissen der Mieter Fahrzeuge über GPS orten: Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte setzt Bußgeld fest
Heimliche Ortung von Mietfahrzeugen und die heimliche Kontrolle der Mieter stellen jedoch einen schweren Eingriff in deren Persönlichkeitsrecht
(23.07.12) - Eine Autovermietungsfirma hat einen Teil ihrer Flotte ohne Wissen der Mieter per GPS orten lassen. Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutzschutz und Informationsfreiheit hat diese unzulässige Erhebung personenbezogener Daten mit einem Bußgeld in Höhe von 54.000 Euro geahndet.
Durch eine Beschwerde wurde der Aufsichtsbehörde bekannt, dass die betreffende Firma in 1.300 hochwertigen Fahrzeugen ihrer Flotte Ortungssysteme eingebaut hatte und damit die Mieter ohne deren Wissen ortete. Nach Angaben der Autovermietungsfirma diente die Übermittlung der Ortungsdaten dazu, Diebstähle aufzuklären. Außerdem sollte kontrolliert werden, ob sich der Mieter noch im zulässigen Gebiet befindet, da die Benutzung der Fahrzeuge in verschiedenen Ländern vertraglich ausgeschlossen ist. Neben dem Standort wurden Datum, Zeit und auch die Geschwindigkeit der Fahrzeuge erhoben.
Bei weiteren Vor-Ort-Ermittlungen hat die Aufsichtsbehörde festgestellt, dass die Angaben der Firma unvollständig waren. Eine Kontrolle bei einer Firma in Schleswig-Holstein, die im Auftrag der Vermietfirma seit 2004 die Fahrzeugortung vornimmt, hat ergeben, dass auch ohne Anlass zusätzlich alle 48 Stunden eine Ortung der Fahrzeuge vorgenommen wurde. Außerdem erfolgte eine automatische Übermittlung der Daten auch, sobald mit dem Fahrzeug in ein Hafengebiet gefahren wurde.
Dazu sagt Johannes Caspar, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit: "Grundsätzlich ist die Motivation nachvollziehbar. Die heimliche Ortung von Mietfahrzeugen und die heimliche Kontrolle der Mieter stellen jedoch einen schweren Eingriff in deren Persönlichkeitsrecht dar. Der Autovermieter hat es dadurch in der Hand, Bewegungsprofile seiner Kunden zu erstellen. Mit Hilfe der Ortungstechnik lässt sich nicht nur rekonstruieren, wer sich wann wo aufgehalten hat, sondern auch, wer zu welchem Zeitpunkt mit welcher Geschwindigkeit gefahren ist. Insbesondere durch die anlasslose Ortung werden die Mieter regelmäßig unter einen Generalverdacht gestellt."
Da die Übermittlung der Ortungsdaten ohne Wissen und ohne Einwilligung der Mieter erfolgte, war sie ordnungswidrig. Daneben gab es zwischen dem Autovermieter und der ausführenden Firma keinen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung nach dem Bundesdatenschutzgesetz. Die Höhe des Bußgeldes wurde zudem maßgeblich davon beeinflusst, dass der Autovermieter dem Datenschutzbeauftragten anfänglich keine vollständigen Auskünfte erteilt und trotz Aufforderung das unzulässige Verhalten zunächst nicht beendet hatte.
Mittlerweile hat der Autovermieter die regelmäßige Ortung alle 48 Stunden ganz abgestellt. Über die Übermittlung der Ortungsdaten in den anderen Fällen werden Mieter jetzt im Vorwege informiert und müssen ihr im Rahmen des Mietvertrags zustimmen. Dadurch wird gewährleistet, dass keine heimlichen Überwachungen mehr stattfinden.
"Der Einsatz von Ortungssystemen bei Mietfahrzeugen setzt zumindest eine vollständige Information über Art und Weise der Ortung sowie die ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen in das Tracking voraus. Jeder Mieter muss das Recht haben, selbst darüber zu entscheiden, ob er Fahrzeuge anmieten will, deren Nutzung beim Vermieter oder dessen Vertragspartnern unmittelbar eine individuelle digitale Nutzungsspur hinterlässt", so Caspar abschließend. (Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit: ra)
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>