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Datenschutz bei Google


Privatsphäre-Bestimmungen von Google auf dem Prüfstand: Kontrolle der derzeitigen Verarbeitungspraxis der Nutzerdaten
Task Force koordiniert das Vorgehen auf EU-Ebene


(26.04.13) - Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) hat gegenüber der Google Inc. eine Kontrolle der derzeitigen Verarbeitungspraxis der Nutzerdaten angekündigt. Den Hintergrund bilden die neuen Datenschutzbestimmungen Googles. Sie wurden trotz erheblicher Bedenken der in der Art. 29-Datenschutzgruppe auf EU-Ebene zusammengeschlossenen nationalen Datenschutzaufsichtsbehörden im März 2012 durch Google in Kraft gesetzt.

Google lässt sich darin das Recht einräumen, die Daten, die von jedem einzelnen Nutzer in den zahlreichen Diensten Googles anfallen, umfassend und dienstübergreifend auszuwerten, ohne die Verarbeitungszwecke klar und für den Nutzer transparent zu benennen. Google wird durch die neuen Bestimmungen eine umfassende Auswertung von Nutzerdaten ermöglicht, die in erheblicher Weise zu einer Profilbildung Betroffener beitragen kann. Aufgrund der unbestimmten Vorgaben ist für den Nutzer völlig unabsehbar, welchen Umfang und Inhalt seine Einwilligung für die Verarbeitung seiner Daten hat.

Dass die Empfehlungen der Art. 29-Datenschutzgruppe von Google größtenteils nicht aufgegriffen wurden, erfüllt die Datenschutzbehörden Europas mit großer Sorge. Die Behörden haben sich daher auf ein abgestimmtes Verfahren im Rahmen einer Task Force geeinigt, bei dem die jeweiligen nationalen aufsichtsbehördlichen Möglichkeiten zum Einsatz kommen sollen. Neben der federführenden Aufsichtsbehörde von Frankreich, den Aufsichtsbehörden von Italien, den Niederlanden, Spanien sowie dem Vereinigten Königreich nimmt auch der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit an der für das gemeinsame Vorgehen gegründeten Task Force teil.

Hierzu sagte Johannes Caspar, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit: "Detaillierte Analysen, die die französische Datenschutzbehörde CNIL im Auftrag der Artikel 29-Datenschutzgruppe in den letzten Monaten erstellt hat, lassen durchaus Zweifel erkennen, ob nach der Änderung der Privatsphäre- Bestimmungen die Verarbeitung von Nutzerdaten durch Google auf einer zulässigen Grundlage erfolgt. Die Mitglieder der EU-Task Force werden dies nun nach Maßgabe der verschiedenen nationalen Rechtsvorschriften untersuchen. Sollten sich die datenschutzrechtlichen Bedenken bestätigen, können entsprechende aufsichtsbehördliche Maßnahmen in den einzelnen Mitgliedstaaten ergriffen werden." (HmbBfDI: ra)


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