Sie sind hier: Home » Recht » Datenschutz und Compliance

Gesundheitskarte und Datenschutz


Landwirtschaftliche Krankenkassen: Datenschutz sei bei der elektronischen Gesundheitskarte gewährleistet
Keine Auskünfte erteilen, wenn Versicherte im Zusammenhang mit der Lichtbildbeschaffung und der elektronischen Gesundheitskarte telefonisch zu Versicherungsnummern oder Bankverbindungen befragt werden


(17.07.08) - Die bisherige Krankenversicherungskarte wird in Zukunft durch die elektronische Gesundheitskarte ersetzt. Die landwirtschaftlichen Krankenkassen schreiben derzeit ihre Mitglieder an. Sie bitten um Fotos für die neue elektronische Gesundheitskarte.

In diesem Zusammenhang stellen die Spitzenverbände der landwirtschaftlichen Sozialversicherung fest, dass alle Versicherungsdaten dem Datenschutz unterliegen und nicht weitergegeben werden. Die Verarbeitung der Daten bei den landwirtschaftlichen Krankenkassen und den Vertragspartnern erfolge unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen, heißt es in einer Presseerklärung.

Die Krankenkassen raten, keine Auskünfte zu erteilen, wenn Versicherte im Zusammenhang mit der Lichtbildbeschaffung und der elektronischen Gesundheitskarte telefonisch zu Versicherungsnummern oder Bankverbindungen befragt werden.

Die landwirtschaftlichen Krankenkassen stellen dazu ausdrücklich klar, dass weder eigene Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter noch beauftragte Personen derartige Anrufe tätigen, und warnen davor, persönliche Daten am Telefon weiterzugeben. Fragen zur Lichtbildbeschaffung und zur elektronischen Gesundheitskarte werden von den landwirtschaftlichen Krankenkassen vor Ort beantwortet.
Dort stehen auch weitere Informationen zur Verfügung. (Spitzenverbände der landwirtschaftlichen Sozialversicherung: LSV: ra)

Lesen Sie mehr auf Compliance-Magazin.de:
Alles über die Gesundheitskarte


Meldungen: Datenschutz und Compliance

  • BvD fordert praxisnahe Reform der DSGVO

    Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. fordert in einem aktuellen Positionspapier eine umfassende Reform der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ziel ist eine moderne, risikobasierte Weiterentwicklung, die Bürokratie reduziert, Unternehmen mehr Rechtssicherheit bietet und zugleich den Schutz für Betroffene erhöht. Der Verband appelliert an die Bundesregierung, sich in Brüssel aktiv für praxisnahe Nachbesserungen starkzumachen - gerade im Interesse kleiner und mittlerer Unternehmen "Die DSGVO ist ein Meilenstein des Grundrechtsschutzes, aber sie braucht ein Update, das den digitalen Realitäten gerecht wird", sagt Thomas Spaeing, Vorstandsvorsitzender des BvD. "Datenschutzbeauftragte sind die Brückenbauer zwischen Regulierung und unternehmerischer Praxis. Wenn wir die Digitalisierung in Europa sicher und rechtskonform gestalten wollen, müssen wir ihre Rolle gezielt stärken - gerade im Mittelstand", führt er weiter aus.

  • Digitale Aufsicht im Praxistest

    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat erstmals eine automatisierte Webseitenprüfung durchgeführt und dabei Verstöße bei der Einbindung von YouTube-Videos auf Webseiten des Bundes identifiziert.

  • BfDI verhängt Geldbußen gegen Vodafone

    Die BfDI, Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hat der Vodafone GmbH zwei Geldbußen in einer Gesamthöhe von 45 Millionen Euro auferlegt. Durch böswillig handelnde Mitarbeitende in Partneragenturen, die im Auftrag von Vodafone Verträge an Kunden vermitteln, war es unter anderem zu Betrugsfällen durch fingierte Verträge oder Vertragsänderungen zulasten von Kunden gekommen.

  • Auslegung der Digitalrechtsakte

    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, führte in Brüssel den wichtigen Dialog zur praxistauglichen und innovationsfreundlichen Auslegung der Digitalrechtsakte.

  • Pilotprojekt KI-Reallabor

    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hat gemeinsam mit der Hessischen Ministerin für Digitalisierung und Innovation, Prof. Dr. Kristina Sinemus, und dem Präsidenten der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, ein Pilotprojekt zur Simulation eines KI-Reallabors gestartet.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen