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Gesundheitskarte und Datenschutz


Landwirtschaftliche Krankenkassen: Datenschutz sei bei der elektronischen Gesundheitskarte gewährleistet
Keine Auskünfte erteilen, wenn Versicherte im Zusammenhang mit der Lichtbildbeschaffung und der elektronischen Gesundheitskarte telefonisch zu Versicherungsnummern oder Bankverbindungen befragt werden


(17.07.08) - Die bisherige Krankenversicherungskarte wird in Zukunft durch die elektronische Gesundheitskarte ersetzt. Die landwirtschaftlichen Krankenkassen schreiben derzeit ihre Mitglieder an. Sie bitten um Fotos für die neue elektronische Gesundheitskarte.

In diesem Zusammenhang stellen die Spitzenverbände der landwirtschaftlichen Sozialversicherung fest, dass alle Versicherungsdaten dem Datenschutz unterliegen und nicht weitergegeben werden. Die Verarbeitung der Daten bei den landwirtschaftlichen Krankenkassen und den Vertragspartnern erfolge unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen, heißt es in einer Presseerklärung.

Die Krankenkassen raten, keine Auskünfte zu erteilen, wenn Versicherte im Zusammenhang mit der Lichtbildbeschaffung und der elektronischen Gesundheitskarte telefonisch zu Versicherungsnummern oder Bankverbindungen befragt werden.

Die landwirtschaftlichen Krankenkassen stellen dazu ausdrücklich klar, dass weder eigene Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter noch beauftragte Personen derartige Anrufe tätigen, und warnen davor, persönliche Daten am Telefon weiterzugeben. Fragen zur Lichtbildbeschaffung und zur elektronischen Gesundheitskarte werden von den landwirtschaftlichen Krankenkassen vor Ort beantwortet.
Dort stehen auch weitere Informationen zur Verfügung. (Spitzenverbände der landwirtschaftlichen Sozialversicherung: LSV: ra)

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