Gesundheitskarte und Datenschutz
Landwirtschaftliche Krankenkassen: Datenschutz sei bei der elektronischen Gesundheitskarte gewährleistet
Keine Auskünfte erteilen, wenn Versicherte im Zusammenhang mit der Lichtbildbeschaffung und der elektronischen Gesundheitskarte telefonisch zu Versicherungsnummern oder Bankverbindungen befragt werden
(17.07.08) - Die bisherige Krankenversicherungskarte wird in Zukunft durch die elektronische Gesundheitskarte ersetzt. Die landwirtschaftlichen Krankenkassen schreiben derzeit ihre Mitglieder an. Sie bitten um Fotos für die neue elektronische Gesundheitskarte.
In diesem Zusammenhang stellen die Spitzenverbände der landwirtschaftlichen Sozialversicherung fest, dass alle Versicherungsdaten dem Datenschutz unterliegen und nicht weitergegeben werden. Die Verarbeitung der Daten bei den landwirtschaftlichen Krankenkassen und den Vertragspartnern erfolge unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen, heißt es in einer Presseerklärung.
Die Krankenkassen raten, keine Auskünfte zu erteilen, wenn Versicherte im Zusammenhang mit der Lichtbildbeschaffung und der elektronischen Gesundheitskarte telefonisch zu Versicherungsnummern oder Bankverbindungen befragt werden.
Die landwirtschaftlichen Krankenkassen stellen dazu ausdrücklich klar, dass weder eigene Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter noch beauftragte Personen derartige Anrufe tätigen, und warnen davor, persönliche Daten am Telefon weiterzugeben. Fragen zur Lichtbildbeschaffung und zur elektronischen Gesundheitskarte werden von den landwirtschaftlichen Krankenkassen vor Ort beantwortet.
Dort stehen auch weitere Informationen zur Verfügung. (Spitzenverbände der landwirtschaftlichen Sozialversicherung: LSV: ra)
Lesen Sie mehr auf Compliance-Magazin.de:
Alles über die Gesundheitskarte
Meldungen: Datenschutz und Compliance
-
Bekämpfung von Finanzkriminalität
Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz - FKBG) wird ein Maßnahmenpaket zur Geldwäschebekämpfung geschnürt. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, kritisiert, dass einige der Vorschriften datenschutz- und verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügen.
-
DSGVO zu einer effektiven Durchsetzung verhelfen
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, begrüßt, dass sich die europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) für schnellere und transparentere Verfahren bei der Bearbeitung von grenzüberschreitenden Fällen aussprechen. Gerade bedeutende Fälle mit vielen Betroffenen oder weitreichenden Folgen für den Datenschutz müssen zeitnah entschieden werden.
-
Bekämpfung von Geldwäsche
Im Finanzausschuss des deutschen Bundestages hat eine Anhörung zum Gesetzentwurf zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) stattgefunden. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, kritisiert, dass der Gesetzentwurf keine klaren Regeln vorgibt, unter welchen Bedingungen automatisierte Datenanalysen erfolgen dürfen.
-
Datentransfer in die USA
Wer personenbezogene Daten in die USA übermitteln will, muss sich an das europäische Datenschutzrecht halten. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) lässt einen Datentransfer in Drittländer nur unter bestimmten Bedingungen zu, um auch bei der Übermittlung und Weiterverarbeitung ein gleichwertiges Datenschutzniveau aufrechtzuerhalten.
-
SIM-Swapping und Authentifizierung
Es gibt immer wieder sog. SIM-Swapping-Fälle, in denen sich eine fremde Person in betrügerischer Weise die Kontrolle über eine Mobilfunknummern einer anderen Person verschafft.