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Schutz der Arbeitnehmer mit klaren Regelungen


"Bespitzelungen müssen ein Ende haben": Beim Thema Arbeitnehmerdatenschutz grenzt sich die CSU von der CDU ab
CSU-Vize Beate Merk fordert klare Regelungen beim Arbeitnehmerdatenschutz

(17.02.09) - Anders als Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble plädiert die stellvertretende CSU-Parteivorsitzende und bayerische Verbraucherschutzministerin Beate Merk (Siehe: Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz - stmjv) anlässlich des Datenschutzgipfels in Berlin für Gesetzesänderungen beim Arbeitnehmerdatenschutz:

"Dem geltenden Datenschutzrecht mangelt es an der notwendigen Klarheit, vor allem hinsichtlich des Umgangs mit Arbeitnehmerdaten. Die Fälle von illegaler Videoüberwachung, Mitarbeiterbespitzelung und massenhaftem Abgleich von Personaldaten mit externen Daten zeigen, dass die bestehenden Schutzinstrumente nicht reichen."

Das Datenschutzrecht benötigt zum Schutz der Arbeitnehmer klare Regelungen, unter welchen Voraussetzungen und zu welchen konkreten Zwecken Arbeitgeber Daten erheben, speichern und weitergeben dürfen. Auch für die Überwachung von Mitarbeitern müssen klare Regelungen geschaffen werden.

Zu denken ist ferner an eine Stärkung der institutionellen Rechte von betrieblicher Interessenvertretung und Betriebsbeauftragten für den Datenschutz. Dies alles muss ergänzt werden um zureichende Kontroll- und Sanktionsregelungen. Wir brauchen rasch, das heißt, noch vor dem Ende der Legislaturperiode konkrete Verbesserungen beim Datenschutz von Arbeitnehmern.

Merk sagte: "Als Justiz- und Verbraucherschutzministerin liegen mir die Interessen der Arbeitnehmer am Herzen, in deren Rechte durch unangemessene Überwachungs- und Bespitzelungsmaßnahmen immer wieder unzulässig eingegriffen wird."

Die Ministerin wies außerdem auf einen bereits Ende letzten Jahres gefassten Beschluss des Bundesrates hin, mit dem dieser die Bundesregierung aufgefordert hatte, einen Gesetzentwurf zum Arbeitnehmerdatenschutz vorzulegen. Der Bundesrat hat jüngst diese Forderung erneuert. Merk: "Ein weiteres Zuwarten ist für die Arbeitnehmer nicht mehr zumutbar." (Bayerisches StmJV: ra)

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