Berufsgrundsätze für Datenschutzbeauftragte
Nach über zweijähriger verbandsinterner Ausarbeitung hat der BvD-Vorstand die Berufsgrundsätze für Datenschutzbeauftragte verabschiedet
Vorbei die Zeiten, in denen allein die zwei Gesetzesbegriffe "Fachkunde" und "Zuverlässigkeit" das berufliche Dasein vage beschrieben haben
(13.02.09) - Während Supermärkte, Telefonprovider und nun auch Logistikunternehmen die Politiker unter Zugzwang setzen, um Maßnahmen für besseren Datenschutz zu erfinden, will der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. zeigen, wie es gehen kann: Bestehende Instrumente verbessern und sich selbst weiterentwickeln.
Nach über zweijähriger verbandsinterner Ausarbeitung hat der BvD-Vorstand die Berufsgrundsätze für Datenschutzbeauftragte verabschiedet. Damit liegt nach Ansicht des Verbandes nun zum ersten Mal in Deutschland eine umfassende greifbare Beschreibung des Berufs "Datenschutzbeauftragter" vor - und dies 31 Jahre nach der "Geburt" des Datenschutzbeauftragten im ersten Bundesdatenschutzgesetz.
Die Berufsgrundsätze beschreiben in drei Kapiteln, welche Kenntnisse und Fähigkeiten jemand für die Ausübung der Datenschutzbeauftragtenfunktion haben muss, welche Aufgaben zu erfüllen sind und wie die Tätigkeiten auszuüben sind. Die Berufsgrundsätze geben Antwort auf Fragen, die bislang offen geblieben sind.
Vorbei die Zeiten, in denen allein die zwei Gesetzesbegriffe "Fachkunde" und "Zuverlässigkeit" das berufliche Dasein vage beschrieben haben.
Marco Biewald, stellvertretender Vorsitzender des BvD, sagte: "Statt nur nach neuen Instrumenten im Datenschutz zu rufen, zeigt der BvD, dass man bestehende und in der Vergangenheit bewährte Werkzeuge konsequent verbessern kann – und muss. Datenschutzbeauftragte müssen heute mehr können und komplexere Aufgaben lösen als vor 20 Jahren. Orientierung tut Not. Dem stellt sich der BvD: Wir wollen nicht mitlaufen, sondern führen und setzen mit den Berufsgrundsätzen eine seriöse, sehr konkrete Richtschnur."
Zugleich setzt der BvD nach eigener Ansicht Maßstäbe für den eigenen Berufstand. "Der Aufschrei nach mehr und besserem Datenschutz führt zu einer Flut von Anbietern, die meinen, Datenschutz leisten zu können. Ab heute können Unternehmen, Behörden, Verbände und interessierte Bürger in Deutschland kritisch damit umgehen und die Qualität von Datenschutzbeauftragten zuverlässig hinterfragen", heißt es seitens des Verbandes.
Die Berufsgrundsätze können von Jedermann auf der Webseite des Berufsverbandes abgerufen werden, unter
http://www.bvdnet.de/_media/download/dsb-berufsgrundsaetze.pdf.
Die Mitglieder des Berufsverbandes sollen am 13.03.09 darüber entscheiden, ob aus der Orientierung mehr wird und die Berufsgrundsätze verbindlich werden. Mit ihrer Hilfe soll der eigene Qualitätsanspruch von Datenschutzbeauftragten in der Datenschutzberatung schon jetzt spürbar verbessert werden und einen bundesweiten Vorbildcharakter haben. (BvD: ra)
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