ULD: "Koalitionsentwurf zum Beschäftigtendatenschutz enttäuscht maßlos" Angesichts der Kritik der letzten zwei Jahre erwies sich die Regierungskoalition bisher als beratungsresistent
(16.01.13) - Der von den Koalitionsfraktionen auf Bundesebene vorgelegte Entwurf zum Beschäftigtendatenschutzrecht führte zu großer Enttäuschung beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD). Er orientiert sich maßgeblich an einem über zwei Jahre alten Regierungsentwurf, der damals wegen mangelnder Praktikabilität und Klarheit, aber insbesondere wegen eines völlig unzureichenden Datenschutzniveaus von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, Wissenschaftlern und Praktikern abgelehnt wurde. Die Verbesserungen sind marginal, etwa wenn die verfassungswidrige Einschränkung des Petitionsrechtes von Arbeitnehmern gestrichen wurde.
Die Vorstellung des Entwurfs in der Öffentlichkeit erfolgte unter der verkürzenden, wenn nicht falschen Botschaft, heimliches Videografieren werde künftig im Betrieb verboten. Angesichts der Kritik der letzten zwei Jahre erwies sich die Regierungskoalition bisher als beratungsresistent. Dort, wo aus Praktikabilitätsgründen Datenschützer bereit waren, Zugeständnisse zu machen, etwa bei einer Konzernklausel, wurde auf eine kompensatorische Aufnahme von Schutzregelungen verzichtet.
Thilo Weichert, Leiter des ULD: "Dieser Gesetzestext bringt, nicht zuletzt wegen seiner wortreichen Placeboregelungen, weder für Arbeitgeber noch für Arbeitnehmer mehr Rechtssicherheit. Das Versprechen der Koalitionsvereinbarung, den Arbeitnehmerdatenschutz zu verbessern, wird so nicht umgesetzt. Wer praktisch zwei Jahre alle Diskussionsbeiträge ausgesessen hat, darf diesen Entwurf nun nicht im Schnelltempo durchwinken. Dafür ist das Anliegen des Beschäftigtendatenschutzes viel zu wichtig."
Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. fordert in einem aktuellen Positionspapier eine umfassende Reform der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ziel ist eine moderne, risikobasierte Weiterentwicklung, die Bürokratie reduziert, Unternehmen mehr Rechtssicherheit bietet und zugleich den Schutz für Betroffene erhöht. Der Verband appelliert an die Bundesregierung, sich in Brüssel aktiv für praxisnahe Nachbesserungen starkzumachen - gerade im Interesse kleiner und mittlerer Unternehmen "Die DSGVO ist ein Meilenstein des Grundrechtsschutzes, aber sie braucht ein Update, das den digitalen Realitäten gerecht wird", sagt Thomas Spaeing, Vorstandsvorsitzender des BvD. "Datenschutzbeauftragte sind die Brückenbauer zwischen Regulierung und unternehmerischer Praxis. Wenn wir die Digitalisierung in Europa sicher und rechtskonform gestalten wollen, müssen wir ihre Rolle gezielt stärken - gerade im Mittelstand", führt er weiter aus.
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat erstmals eine automatisierte Webseitenprüfung durchgeführt und dabei Verstöße bei der Einbindung von YouTube-Videos auf Webseiten des Bundes identifiziert.
Die BfDI, Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hat der Vodafone GmbH zwei Geldbußen in einer Gesamthöhe von 45 Millionen Euro auferlegt. Durch böswillig handelnde Mitarbeitende in Partneragenturen, die im Auftrag von Vodafone Verträge an Kunden vermitteln, war es unter anderem zu Betrugsfällen durch fingierte Verträge oder Vertragsänderungen zulasten von Kunden gekommen.
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, führte in Brüssel den wichtigen Dialog zur praxistauglichen und innovationsfreundlichen Auslegung der Digitalrechtsakte.
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hat gemeinsam mit der Hessischen Ministerin für Digitalisierung und Innovation, Prof. Dr. Kristina Sinemus, und dem Präsidenten der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, ein Pilotprojekt zur Simulation eines KI-Reallabors gestartet.
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