Verhalten von Kindern und Jugendlichen gescreent
Dauertotalüberwachung von Kindern und Jugendlichen - Datenschutzaufsichtsbehörden sind derzeit noch machtlos
In bisher nur aus sog. sozialen Netzwerken bekannter, perfider Weise wurden in einem undurchsichtigen Geflecht von Datenverarbeitungen die gutgläubigen Betroffenen zu Selbstangaben und zur Anreicherung ihrer Profile veranlasst
(16.01.14) - Dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) wurden Unterlagen über eine Überwachung von Kindern und Jugendlichen zugespielt, die alle anderen Skandale des Jahres in den Schatten stellen könnte. Der Informant Ruprecht K. ist langjähriger Mitarbeiter einer Organisation, die seit Jahrhunderten das Verhalten von Kindern und Jugendlichen screent und Profile über deren Wohlverhalten gegenüber den eigenen Eltern erstellt. Eine Rechtsgrundlage hierfür besteht nach Ansicht des ULD im insofern anwendbaren Grundgesetz (auch "Schrift" genannt) nicht. Die "Organisation Weihnachtsmann" nutzt die Profildaten in zwei globalen Datenbanken, auch "goldenes" und "schwarzes Buch" genannt, für Promotion-Zwecke mit Geschenken sowie für Bestrafungsaktionen (Motto "Rute"), ohne dass dies den Betroffenen transparent gemacht wird. Stichproben bei von der "Rute" betroffenen Kindern ergaben, dass diese sich an keine Verfehlungen erinnern konnten. So erklärten Klaus (8 Jahre) und Beate (6 Jahre) aus Kiel gegenüber dem ULD an Eides statt, "stets artig gewesen" zu sein.
In bisher nur aus sog. sozialen Netzwerken bekannter, perfider Weise wurden in einem undurchsichtigen Geflecht von Datenverarbeitungen die gutgläubigen Betroffenen zu Selbstangaben und zur Anreicherung ihrer Profile veranlasst. Derartige "Wunschlisten" wurden inzwischen teilweise auf Christmas-Leaks in Auszügen veröffentlicht. Dr. Thilo Weichert, Leiter des ULD, erklärte zu dem Datenskandal: "Diese Vorgänge stellen alles in den Schatten, was an Überwachung bisher bekannt ist. Und das ULD ist machtlos, weil vermeintlich unzuständig. Spuren, die auf Himmelpforten in Niedersachen als Niederlassung des "Weihnachtsmanns" hinweisen, können nicht belegt werden. Die Konzernzentrale soll entweder im Himmel oder am Nordpol liegen. Das höchste Gericht ("Supreme Court") verweigerte die Annahme von Beschwerden. Hinsichtlich des Nordpols ist ungeklärt, ob Dänemark, Norwegen, Kanada oder Russland zuständig ist und welches Datenschutzniveau gilt. Mit Sicherheit spielt Irland dieses Mal keine Rolle."
Inzwischen wurde bekannt, dass auch Wunschlisten von hochrangigen Berliner Politikern auf Fanpages der Organisation "Weihnachtsmann", teilweise mit anheimelndem Gesang präsentiert, veröffentlicht wurden. Das ULD hat Zweifel an deren Echtheit und, ob diese Wirklichkeit werden, so z. B. die auf EU-Ebene dringend notwendige Weihnachtsgrundordnung (WeiGrO). Hiergegen sind auf US-Lobby-Wunschlisten schon automatisierte Widersprüche gespeichert. Auch sollen Regierungschefs in Nordkorea, China, Russland und im Iran diplomatische Verwicklungen angekündigt haben, obwohl dort die Organisation "Weihnachtsmann" gar nicht tätig sein soll. Zumindest das in der WeiGrO geplante "Recht auf Vergessen" ist nach Ansicht des ULD überfällig und wäre ein Segen nicht nur für verunsicherte Kinder. (ULD: ra)
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