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Facebook & Datenschutz: ULD will Rechtsklarheit


Düsseldorfer Kreis: Facebook-Fanpages verstoßen angeblich gegen deutsches Datenschutzrecht
Thilo Weichert, Leiter des ULD: "Wir brauchen schnell Rechtsklarheit, die in dieser grundlegenden Frage nur Gerichte herstellen können"


(19.12.11) - Die im "Düsseldorfer Kreis" zusammengeschlossenen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden unterstützen in einem veröffentlichten Beschluss einheitlich die Position des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), wonach das Betreiben von Facebook-Fanpages gegen deutsches Datenschutzrecht verstößt, und fordern von Anbietern von Sozialen Netzwerken Verbesserungen beim Datenschutz.

Das ULD hatte am 19. August 2011 ausgewählte Stellen in Schleswig-Holstein aufgefordert, deren Facebook-Fanpages sowie Social-Plugins wie den "Gefällt mir"-Button abzuschalten. Inzwischen sind auch der deutsche Presserat und die Datenschutzbeauftragten der Rundfunkanstalten mit der Frage befasst. Das ULD hat Beseitigungsverfügungen ausgesprochen, die sich weitgehend im Widerspruchsverfahren befinden. Nach Erlass von Widerspruchsbescheiden durch das ULD geht dieses davon aus, dass in einem Fall noch im Dezember 2011 vor dem Verwaltungsgericht Schleswig hiergegen Klage erhoben werden wird.

Nach einem Gespräch mit Wirtschaftspolitikern der CDU- und der FDP-Landtagsfraktion weist das ULD nochmals darauf hin, dass es kurzfristig nicht gegen kleinere schleswig-holsteinische Unternehmen wegen Facebook-Fanpages oder "Gefällt mir"-Buttons vorgehen wird. Derartige Anwendungen verstoßen gegen den Datenschutz. Das ULD bleibt aber weiterhin den Prinzipien der Opportunität und Verhältnismäßigkeit verpflichtet.

Thilo Weichert, Leiter des ULD: "Wir brauchen schnell Rechtsklarheit, die in dieser grundlegenden Frage nur Gerichte herstellen können. Es ist unseres Erachtens nicht tolerierbar, dass deutsche Webseitenbetreiber dadurch Wettbewerbsnachteile erleiden, dass sie sich an den Datenschutz halten – gegenüber solchen, die rechtswidrige US-Dienste in Anspruch nehmen."

Die Entschließung des Düsseldorfer Kreises vom 8. Dezember 2011 kann abgerufen werden unter
https://www.datenschutzzentrum.de/internet/20111208-DK-B-Soziale-Netzwerke.html

Umfassendes Material zum Facebook-Konflikt finden Sie unter
https://www.datenschutzzentrum.de/facebook/
(ULD: ra)

Lesen Sie auch:
Nationales Datenschutzrecht beachten

ULD: Kontakt und Steckbrief

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