Gesetze zur Energiewende und Datenschutz
Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein: Energiewende müsse handwerklich qualifiziert durchgeführt werden
Das ist aber bei der Regulierung einer der Zukunftsfragen des Datenschutzes leider nicht gelungen
(22.06.11) - Mit rasanter Geschwindigkeit sollen Gesetze zur Energiewende verabschiedet werden, dabei unter anderem Normen zu Smart Meter und Smart Grid, also zur Regulierung von Energienetzen. Beim Verbrauch sowie bei der Einspeisung von Energie müssen Endnutzerdaten verarbeitet werden; hierzu sind Datenschutzregelungen geplant, die bisher suboptimal ausfallen. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat deshalb kurzfristig auf den mit heißer Nadel gestrickten Gesetzentwurf reagiert.
Das Wirtschaftsministerium Schleswig-Holstein teilte nun dem ULD mit, dass seine "wichtigen Anmerkungen" im Bundesratsverfahren nicht mehr eingebracht werden können und deshalb der Bundestag aktiv werden müsse, was das ULD auch umgehend veranlasst.
Dazu erläutert der Leiter des ULD, Dr. Thilo Weichert: "So wichtig die Energiewende ist, so qualifiziert muss sie – auch bei beschleunigter Behandlung – handwerklich durchgeführt werden. Das ist bei der Regulierung einer der Zukunftsfragen des Datenschutzes leider nicht gelungen: Smart Meter, das elektronische Ablesen z. B. des Stromverbrauchs, erlaubt künftig die Erstellung detailliertester Persönlichkeitsprofile über den Verbrauch der Energie und somit Aussagen über die Lebensgewohnheiten der Verbraucher. Auch das Recht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung steht damit in Frage. Eine Verletzung dieser grundlegenden Rechte kann nur verhindert werden, wenn nicht von Beginn an gegengesteuert wird.
Der Entwurf erreicht dieses Ziel nicht. So wird die Differenzierung der Datenerhebung vom Tarifmodell des Anbieter abhängig gemacht, die Transparenz und Intervenierbarkeit für die Verbraucherinnen und Verbraucher über die erhobenen Daten bleibt ungenügend und die Verantwortlichkeit für die Datenverarbeitung zwischen Nutzenden, Netzbetreibern, Energielieferanten und Messstellenbetreibern ist unklar. Es genügt nicht, insofern auf künftige Verordnungen und Schutzprofile zu verweisen. Denn mit den geplanten Regelungen wird bereits jetzt eine Bresche in diese Rechte geschlagen, die nachträglich nicht mehr geflickt werden kann.
Irritierend sind und unbedingt vor Beschlussfassung geändert werden müssen zudem gravierende handwerkliche Fehler: Zuständig für die Datenschutzkontrolle sind die Landesdatenschutzaufsichtsbehörden und nicht, wie der Entwurf spekuliert, der Bundesdatenschutzbeauftragte. Zudem kann nicht die Terminologie aus dem Telekommunikationsgesetz blind auf Energienetze übertragen werden. Wer nachhaltig die Energiewende will, muss das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung fest im Blick behalten. Hier ist jetzt der Bundestag gefordert"
Die ULD-Stellungnahme ist abrufbar unter
https://www.datenschutzzentrum.de/smartmeter/20110615-smartmeterregelung.htm
(ULD: ra)
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