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EuGH verhandelt über Facebook-Seitenbetreiber


Der Europäische Gerichtshof stellte Nachfragen zu den technischen Umständen beim Betrieb von Facebook-Seiten
ULD: "Es ist klar, dass die durch Facebook verarbeiteten Daten personenbezogen sind – sowohl Daten von Mitgliedern als auch von Nicht-Mitgliedern, die Facebook-Seiten besuchen



Rückblick: Am 25. Februar 2016 hat das Bundesverwaltungsgericht in dem Verwaltungsrechtsstreit zwischen der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH (WAK) und dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) sechs Vorlagefragen an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) gerichtet. Die mündliche Verhandlung fand am 27. Juni vor dem Gerichtshof in Luxemburg statt.

Das Verfahren beruht auf einer Anordnung des ULD gegen die WAK aus dem Jahre 2011, wonach die Facebook-Seite (Fanpage) der WAK deaktiviert werden sollte. Hintergrund ist die Rechtsauffassung des ULD, dass der Betrieb der Facebook-Seite gegen deutsches und europäisches Datenschutzrecht verstößt. An der mündlichen Verhandlung nahmen neben den Parteien (WAK und ULD) auch Facebook Ireland Limited als Beigeladene und Vertreter der Regierungen von Belgien, Deutschland, Finnland und Irland sowie der Europäischen Kommission teil.

Erörtert wurde, anhand welcher Merkmale die datenschutzrechtliche Verantwortung zu bestimmen ist. Maßgeblich ist dafür sowohl nach der EU-Datenschutz-Richtlinie als auch nach der ab Mai 2018 geltenden Datenschutz-Grundverordnung die Entscheidung über Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten. Der Gerichtshof stellte insbesondere Nachfragen zu den technischen Umständen beim Betrieb von Facebook-Seiten.

Dies umfasst das Setzen von Cookies sowie die Verarbeitung der Daten von Facebook-Mitgliedern und solcher Seitenbesucherinnen und -besucher, die nicht bei Facebook angemeldet sind. Ferner wurde diskutiert, wie die Betroffenen über die Datenverarbeitung informiert werden und dieser widersprechen können.

Marit Hansen, Leiterin des ULD, sagte: "Es ist klar, dass die durch Facebook verarbeiteten Daten personenbezogen sind – sowohl Daten von Mitgliedern als auch von Nicht-Mitgliedern, die Facebook-Seiten besuchen. Der Personenbezug ergibt sich eindeutig daraus, dass Cookie-Informationen sowie IP-Adressen erhoben werden. Wer sich wie im Fall der Facebook-Seiten eines Diensteanbieters bedient, hat die Verantwortung dafür zu tragen, dass die damit zusammenhängende Verarbeitung personenbezogener Daten rechtskonform erfolgt. Davon unabhängig bleibt der Diensteanbieter natürlich für die Verarbeitung zu eigenen Zwecken verantwortlich."

Der Generalanwalt hat seine Schlussanträge für den 19. September 2017 angekündigt.

Näheres zur Entscheidung des BVerwG und den Vorlagefragen an den EuGH können Sie hier abrufen:
https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/1013-.html

Weitere Informationen zum Hintergrund:
https://www.datenschutzzentrum.de/plugin/tag/facebook
(ULD: ra)

eingetragen: 29.06.17
Home & Newsletterlauf: 31.07.17

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